Das Stanford Center for Internet and Society (CIS) klagt im Namen des Internet Archive und des Prelinger Archive gegen die verlängerten Fristen für Urheberschutzrechte in den USA. Die Kläger wollen damit eine grundlegende Änderung des "bedingungslosen" Urheberrechts erreichen.
http://www.golem.de/0403/30489.html
ich glaub leider das es nicht klappen wird...
hey entlich mal jemand der einwenig Einfluss hat.
Und darüberhinaus auch noch Hirn.
Man muss nur mal überlegen welche Konsequenzen das hätte.
ein kleiner Schulaufsatz wäre urheberrechtlich geschützt und der lehrer dürfte ihn nicht zur benotung herran ziehen und müsste darüber hinaus prüfen ob er nicht gegen das Urheberrecht verstösst.
was zur folge hat das keine Aufsätze geschweige den Bücher die zufällig einen Satz aus eben einem solche Aufsatz enthalten Geschrieben werden.
das bedingungslose urheber recht verbietet im extrem fall (da man bei jedem text, bild, ... prüfen muß ob es nicht geschützt ist) das Schrift, Bild ,... indireckt verboten sind.
der US regierung kann es nur recht sein den ein volk was nich Schreiben darf kann dem zufolge auch nicht lesen ohne gegen geltendes recht zu verstoßen.
kann/darf sich also nicht informieren/weiterbilden. bleibt also Dumm
und die US regierung braucht eventuelle Kriege nicht mehr zu rechtfertigen weil eine rechtfertigung aufgrund ihrer bestandteile gegen eben dieses urheberrecht verstösst.
Schöne neue Welt das.
Exe
p.s. sorry wenn ich das ein wenig schwarz sehe, aber bislang hat fast jedes wirtschaftliche (geldgierige)interesse zur verdummung geführt.
Lieber Exe,
in Deutschland haben wir das bedingslose Urheberrecht schon immer. Jedes Werk was du schaffst ist deins. Du bist der Urheber. Sofort. Ohne dein Werk extra anzumelden. Auch diese Forumseintrag ist urheberrechtlich geschützt, in dem Moment, wo ich ihn abschicke. Urheberrecht ist in D nicht übertragbar.
Dein Beispiel mit dem Lehrer ist unverständlich. Natürlich darf man urheberrechtliche geschützte Werke lesen.
> "... zufällig einen Satz ..."
geschützt ist immer das ganze Werk, nicht seine Bestandteile.
> das bedingungslose urheber recht verbietet im
> extrem fall (da man bei jedem text, bild, ...
> prüfen muß ob es nicht geschützt ist) das
> Schrift, Bild ,... indireckt verboten sind.
Quatsch!!!
-tiiim!
nicht wirklich hir in D ist das urheberrechtsgesetz nicht "bedingungslos".
hir in D ist das archiviren von daten unter angabe der quelle durchaus rechtens.
was das beispiel mit dem lehrer betrifft: ich glaube du weißt was "bedingungslos" bedeutet? wenn du haarspalterisch sein willst. bedeutet es aufs urheberrecht gemünst das er um erlaubniss fragen muss ob er es den lesen, höhren bzw sehen darf, und das vermutlich auch nur gegen gebühr.
DRM lässt grüßen.
wenn sich das urheber recht nur auf das gesammte werk bezieht, Warum kann dan ein z.b. musiker gegen ander musiker klagen wenn nur ein bestimmter bestandteil gleich klingt wie der von eben dem lied welches er geschrieben hat?
Exe
Ach Exe,
ich finde es furchtbar, das du immer zu allem ein Kommentar abgeben musst, ohne eine Idee zu haben, worum es eigentlich geht. Informiere dich doch bitte mal, BEVOR du schreibst. Zum deutschen Urheberrecht empfehle ich dir:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/
> nicht wirklich hir in D ist das
> urheberrechtsgesetz nicht "bedingungslos".
was auch immer du mit diesem Satz ausdrücken willst, Urheberrecht IST in D bedingungslos. Das geht aus §1 und §2 UrhG hervor. Das Werk muss nicht angemeldet werden. Was an einem Gesetz bedingungslos oder nicht bedingungslos sein kann, entzieht sich mir - jedoch ist ein Gesetz bindend.
> hir in D ist das archiviren von daten unter
> angabe der quelle durchaus rechtens.
HIER hat dir auch niemand widersprochen. Trotzdem musst Du auch hier in Deutschland dir die Erlaubnis des Urhebers bzw. des Nutzungsrechteinhabers um Daten zu archivieren, wenn du das Archiv öffentlich zugänglich machst, erst recht gegen Geld.
> was das beispiel mit dem lehrer betrifft: ich
> glaube du weißt was "bedingungslos" bedeutet?
> wenn du haarspalterisch sein willst. bedeutet es
> aufs urheberrecht gemünst das er um erlaubniss
> fragen muss ob er es den lesen, höhren bzw sehen
> darf, und das vermutlich auch nur gegen gebühr.
Öhm... NEIN. In dem Moment wo ein Schüler dem Lehrer den Aufsatz aushändigt, veröffentlicht bzw. verbreitet er ihn. Sinn und Zweck des Urheberrechtes ist nicht die Nutzung von Werken zu be- bzw. verhindern, sondern den Urheber bzw. dessen Werk zu schützen. Du redest von Nutzungsrechten. Das ist zwar auch im UrhG behandelt, aber nicht Bestandteil dieser Diskussion. Es ging allein um bedingunglose Urheberschaft. Mir scheint, das dir dieser Begriff nicht klar ist: Bei der bedingten Urheberschaft musst du dein Werk erst bei einem Register anmelden, um deine Urheberschaft anzuzeigen. So ist das zum Beispiel bei Patenten, Geschmacksmustern und Marken. Diese Dinge werden dann von dem Register nach Prüfung veröffentlicht. Es reicht nicht aus, einfach ein "TM" oder ein "R" an etwas dranzuhängen. Bei der bedingungslosen Urheberschaft, wirst du automatisch Urheber, in dem Moment wo du das Werk beginnst, bzw. beendest. In D sogar noch einfacher als z.B. in den USA, wo man die Urheberschaft noch durch ein "Copyright" anzeigen muß.
> DRM lässt grüßen.
Hat damit nichts zu tun.
> wenn sich das urheber recht nur auf das gesammte
> werk bezieht, Warum kann dan ein z.b. musiker
> gegen ander musiker klagen wenn nur ein
> bestimmter bestandteil gleich klingt wie der von
> eben dem lied welches er geschrieben hat?
§24 Abs.2 UrhG.
-tiiim!
es hat sehr wohl mit DRM zutun
und "bedingungslos" heist "ohne jede bedingung"
das hir in D ein Produckt nicht erst registriert werden muss weiß ich dennoch ist eben diese haarspalterei wie das freiwillige vorlegen eines schulaufsatzes hir in D nicht möglich aber in den USA sehr wohl hir in D würde niemand auf die idee kommen und sagen bevor der herr/frau lehrer(in)diesen aufsatz zu sehen bekommt muss sie/er erstmal zahlen da ich ihm/ihr erst erlauben muss ihn zu sehen.
in USA land wäre sowas an der tages ordnung wenn sie damit durch kämen.
hir im D sind die wenigsten künstler so geld geil das ihnen der gewinn vor ruhm ginge.
in USA ist zumeist das gegenteil der fall.
aber ein beispiel zum staatliche verstoß gegen das urheberrecht.
Grafitie ist eine form der kunst und nach dem "bedingungslosen" urheberrecht Geschützt und darf werder verändert noch zerstört werden. dennoch ist es illegal.
hir in D wird nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird. doch in USAland (wo selbst eine frau, welcher der gesund menschenverstand sagen sollte das kaffee heiß ist, auf milionen klagt und damit durchkommt)macht mir das doch schon sorgen.
was diesen teil deines beitrages betrifft:
"ich finde es furchtbar, das du immer zu allem ein Kommentar abgeben musst, ohne eine Idee zu haben, worum es eigentlich geht."
ich weiß ganz genau worum es geht!
und was du furchtbar findest und was nicht interessiert mich nicht.
desweiteren habe ich das gleiche Recht ein komentar abzugeben.
die aus deinen worten abgeleitete beleidigung werde ich, solange es nicht ein weiteres mal vorkommt, als übersehen betrachten.
Exe
> Ach Exe,
ich finde es furchtbar, das du immer zu allem eine eigene Meinung haben musst, ohne eine Idee davon zu haben, worum es mir eigentlich geht. Informiere dich doch bitte mal, BEVOR du schreibst.
___
Die ganz grossen Wahrheiten sind EINFACH!
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Wie im grossen, so im kleinen.
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