Wäre interessant zu wissen ob das nach deutschem Recht möglich ist.
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Sei so gut, und lösche bitte diesen dämlichen Banner aus deinem Post.
(Ich weiß, der hat Dir die viel Zeit und Arbeit gekostet, aber das Ding ist dermaßen hässlich geworden)
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Nach deutschen/europäischem Recht hat ein Käufer eine 2 jährige Gewährleistungsfrist. Das heißt, der Verkäufer oder Hersteller muss einen Sachmangel, der in dieser Frist auftritt und bereits zum Kaufzeitpunkt (latent) vorhanden war beheben oder der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Alle Angaben ohne Gewähr!
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bugmenot schrieb:
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> Nach deutschen/europäischem Recht hat ein Käufer eine 2 jährige
> Gewährleistungsfrist. Das heißt, der Verkäufer oder Hersteller muss einen
> Sachmangel, ...
Und genau beim Sachmangel liegt der Haken: Software ist keine Sache !
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@Stereo


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Ah, wie Vorratsdatenspeicherung: Statt bei einem was zu machen, müssen alle dran glauben ;)
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Super!
Endlich mal ein Grund warum Software kopieren auch nicht illegal sein kann :-D
Entweder oder.....
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SoniX schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Super!
>
> Endlich mal ein Grund warum Software kopieren auch nicht illegal sein kann
> :-D
>
Warum soll Software kopieren illegal sein ? Ich kann doch von meiner Software so viele Kopien machen wie ich will, oder ? ;)
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