Wie kann Apple den Umfang einer fremden Software beschneiden?
Ich kann ja verstehen, dass der _Einsatz_ einer gewissen Software durch den Anwender auf dem betreffenden System den Lizenzbedingungen widerspricht, aber wie ist das bei der Entwicklung einer Software für eine Platform möglich?
Wenn ich einen z.B. Adapter für Kaffemaschinenpads herstelle, kann mir der Kaffemaschinenhersteller das auch nicht verbieten, lediglich kann dem Endbenutzer der Einsatz fremder Teile mit Hinweis auf die Garantie verboten werden.
Kann das jemand kompetent erklären?
Vielleicht sogar mit den entsprechenden rechtlichen Grundlagen?
petameter schrieb:
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> Wie kann Apple den Umfang einer fremden Software beschneiden?
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> Ich kann ja verstehen, dass der _Einsatz_ einer gewissen Software durch den
> Anwender auf dem betreffenden System den Lizenzbedingungen widerspricht,
> aber wie ist das bei der Entwicklung einer Software für eine Platform
> möglich?
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> Wenn ich einen z.B. Adapter für Kaffemaschinenpads herstelle, kann mir der
> Kaffemaschinenhersteller das auch nicht verbieten, lediglich kann dem
> Endbenutzer der Einsatz fremder Teile mit Hinweis auf die Garantie verboten
> werden.
>
> Kann das jemand kompetent erklären?
> Vielleicht sogar mit den entsprechenden rechtlichen Grundlagen?
Apple ist ja dafuer bekannt, wie sie ihre "Rechte" handhaben... daher gibt es die 2 Moeglichkeiten:
- Drohung mit Klage
- Geld
Und Geld wird es gewiss nicht gewesen sein. Angesichts zB. von Apples Erfolg gegen die Mac-Clone-Hersteller wird sich eine eher kleine Softwarebude nicht in die Nesseln setzen wollen...
petameter schrieb:
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> Wie kann Apple den Umfang einer fremden Software beschneiden?
>
> Ich kann ja verstehen, dass der _Einsatz_ einer gewissen Software durch den
> Anwender auf dem betreffenden System den Lizenzbedingungen widerspricht,
> aber wie ist das bei der Entwicklung einer Software für eine Platform
> möglich?
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> Wenn ich einen z.B. Adapter für Kaffemaschinenpads herstelle, kann mir der
> Kaffemaschinenhersteller das auch nicht verbieten, lediglich kann dem
> Endbenutzer der Einsatz fremder Teile mit Hinweis auf die Garantie verboten
> werden.
>
> Kann das jemand kompetent erklären?
> Vielleicht sogar mit den entsprechenden rechtlichen Grundlagen?
Doch, das kann dir der kaffeemaschinenhersteller verbieten, wenn er die pad-Form patentiert hat.
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