Stimmt nicht. Es darf sehr wohl eingesetzt werden, aber man darf damit keine "technischen Schutzvorrichtungen" umgehen - ausnahme sind Sicherheitskopien für den reinen Privatgebrauch.
Auch eine verlinkung zur Homepage von Slysoft ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Fall "Musikindustrie vs. heise" kein Vergehen, sondern ist erlaubt (Pressefreiheit).
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> ausnahme sind Sicherheitskopien für den reinen Privatgebrauch.
Eben nicht! Man darf von geschützten Medien keine Sicherheitskopien für den "Privatgebrauch" machen wenn diese eine technische Schutzvorrichtung haben, auch wenn diese nicht wirksam oder leicht umgehbar ist.
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0xDEADC0DE schrieb:
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> Eben nicht! Man darf von geschützten Medien keine Sicherheitskopien für den
> "Privatgebrauch" machen wenn diese eine technische Schutzvorrichtung haben,
> auch wenn diese nicht wirksam oder leicht umgehbar ist.
Wenn der Kopierschutz nicht wirksam ist, darfst Du kopieren wie Du lustig bist (für den persönlichen Privatgebrauch).
Gruß
Tantalus
___________________________
Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen.
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§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
"(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, [...].
Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht [...].
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
1 mal bearbeitet, zuletzt am 21.02.12 17:23 durch MDMA.
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MDMA schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
>
> "(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine
> natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie
> weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, [...].
> Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch
> durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht
> [...].
>
> www.gesetze-im-internet.de
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95a.html
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Tantalus schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Wenn der Kopierschutz nicht wirksam ist, darfst Du kopieren wie Du lustig
> bist (für den persönlichen Privatgebrauch).
Dann lass Dich mal verklagen. Dann wirst Du sehr schnell sehen, wer bestimmt, ob ein Kopierschutz rechtlich gesehen wirksam ist oder nicht.
Zudem darfst Du zwar für private Zwecke den Kopierschutz umgehen, doch damit fällt nur die strafrechtliche Dimension weg. Der Rechteinhaber kann Dir, so er davon Wind bekommt, zivilrechtlich sehr wohl an den Kragen.
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mp. schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> www.gesetze-im-internet.de
Wer nur für seinen eigenen privaten Gebrauch kopiert, auch unter Umgehung des Kopierschutzes, macht sich nicht strafbar, § 108b UrhG lit 2b. Der gewerbsmäßig Handelnde muß allerdings bis zu drei Jahren Haft befürchten.
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im-urheberrecht.html
Privatkopie = erlaubt; auch unter Umgehung des Kopierschutzes. Nur weitergeben darf man diese "Sicherungskopie" nicht. Alles klar?
Lass dir also von der Content-Mafia also keinen Blödsinn auftischen...
1 mal bearbeitet, zuletzt am 21.02.12 18:20 durch MDMA.
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MDMA schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Wer nur für seinen eigenen privaten Gebrauch kopiert, auch unter Umgehung
> des Kopierschutzes, macht sich nicht strafbar, § 108b UrhG lit 2b. Der
> gewerbsmäßig Handelnde muß allerdings bis zu drei Jahren Haft befürchten.
>
> anwalt-im-netz.de
>
> Privatkopie = erlaubt; auch unter Umgehung des Kopierschutzes.
Nein. Texte, die du verlinkst, solltest du auch lesen.
Kleine Hilfe für dich: Abschnitt "aber: Kopierschutz, § 95a UrhG" auf der Seite.
> Nur weitergeben darf man diese "Sicherungskopie" nicht. Alles klar?
>
> Lass dir also von der Content-Mafia also keinen Blödsinn auftischen...
Dein Sprachgebrauch spricht nicht für deine Glaubwürdigkeit.
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MDMA schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> mp. schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > www.gesetze-im-internet.de
>
> Wer nur für seinen eigenen privaten Gebrauch kopiert, auch unter Umgehung
> des Kopierschutzes, macht sich nicht strafbar, § 108b UrhG lit 2b. Der
> gewerbsmäßig Handelnde muß allerdings bis zu drei Jahren Haft befürchten.
>
> anwalt-im-netz.de
>
> Privatkopie = erlaubt; auch unter Umgehung des Kopierschutzes. Nur
> weitergeben darf man diese "Sicherungskopie" nicht. Alles klar?
>
> Lass dir also von der Content-Mafia also keinen Blödsinn auftischen...
In Deinem zitiertem Artikel ist zu lesen:
"Unabhängig von der Strafbarkeit einer Kopie hat der Rechteinhaber in jedem Fall einer rechtswidrigen Umgehung des Kopierschutzes einen Schadensersatzanspruch gegen den Kopierer,"
Die Kopie ist erlaubt, aber ein Schadensersatzanspruch des "urhebers" besteht trotzdem.
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Haha, ich weiß nicht.
Ich kann mich wirklich nicht entscheiden ob ichs traurig oder lustig finden soll, wie manche hier sich selbst ihre Rechte aberkennen. ^^
Das Gesetz sagt, ihr dürft Privatkopien machen - das ist eurer Recht.
Die Content-Mafia sagt nein, dürft ihr nicht.
Was macht ihr? Ihr kackt euch in die hosen... traurig, wirklich traurig.
Vor allem da, solange ihr wirklich nur eine private Kopie anfertigt, also von eurer eigenen CD/DVD/Blu Ray eine digitale Kopie auf einer Festplatte anfertigt (als Bsp) und diese an niemanden weitergebt, sondern nur persönlich nutzt, kann euch niemand was machen - nein, auch die Möchtegern-Deppen der Musik-/und Filmindustrie.
Aber bitte, jeder wie er/sie will. ;)
Naja, kann mir als "Ösi" ja egal sein, ich darf privatkopieren bis der Brenner raucht. ^^
Aber sorry, mein Mitleid hält sich langsam mit euch Deutschen (oder sollte ich eher rückgratlose Bewohner der Bananenrepublik Deutschland sagen?) in Grenzen. tut mir echt leid... na, eigentlich nicht. ;)
1 mal bearbeitet, zuletzt am 21.02.12 21:08 durch MDMA.
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Wen interessiert das überhaupt? AnyDVD HD wird ohnehin, damals wie heute weiter verwendet, ganz gleich ob es verboten ist oder nicht.
Eines der meist gefürchteten Programme überhaupt, wo die Industrie regelrecht Schiss davor hat und es verbieten lässt bzw. sogar die Nutzung unter Strafe stellt <3 xD
Nicht nur das, sondern ebenso die Eigenschaften sind absolut genial, die Möglichkeiten die es bietet... sind jeden Cent wert.
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RioDerReiser schrieb:
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> In Deinem zitiertem Artikel ist zu lesen:
> "Unabhängig von der Strafbarkeit einer Kopie hat der Rechteinhaber in jedem
> Fall einer rechtswidrigen Umgehung des Kopierschutzes einen
> Schadensersatzanspruch gegen den Kopierer,"
>
> Die Kopie ist erlaubt, aber ein Schadensersatzanspruch des "urhebers"
> besteht trotzdem.
In einem Zivilprozess müsste der Urheber/Rechtverwerter aber nachweisen welcher Schaden ihm entstanden ist, indem ich eine Privatkopie erstellt habe (bis zu 7 Stück darf ich lt. BGH).
Das dürfte ihm schwer fallen, denn ich habe das Original ja gekauft und wenn ich eine weitere CD/DVD brenne habe ich bereits Urheberrechtsabgaben auf Brenner und Rohling geleistet (diese Abgaben werden ja als Ausgleich für das Recht auf Privatkopie legitimiert).
Für das reine Umgehen des Kopierschutzes kann er nichts verlangen, denn dadurch entsteht kein Schaden, und es wäre auch kein Gegenstand eines Zivilprozesses, weil es unter das Strafrecht fällt. Jeder Staatsanwalt würde das aber ganz schnell in der runden Ablage entsorgen, denn es besteht kein öffentliches Interesse daran, solange es im privaten Bereich stattfindet.
Oder anders formuliert: wenn ich zuhause im stillen Kämmerlein eine Sicherheitskopie für mich selbst mache oder eine CD für einen Freund brenne und das kopierte Material nicht im Internet verteile, interessiert das weder Staatsanwalt noch Rechteverwerter.
Das eigentliche Problem ist, dass wir einen Bundestag haben in dem zwar 25% aller Abgeordneten Juristen sind, der es aber immer wieder schafft unklare Gesetze mit erheblichen Grauzonen zu verabschieden und es den Gerichten überlässt, diese zu interpretieren.
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RioDerReiser schrieb:
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> Die Kopie ist erlaubt, aber ein Schadensersatzanspruch des "urhebers"
> besteht trotzdem.
wobei der Urheber wohl keinen Schaden nachweisen kann, weil ich das Original eh besitze...
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D-G schrieb:
> Dann lass Dich mal verklagen. Dann wirst Du sehr schnell sehen, wer
> bestimmt, ob ein Kopierschutz rechtlich gesehen wirksam ist oder nicht.
>
> Zudem darfst Du zwar für private Zwecke den Kopierschutz umgehen, doch
> damit fällt nur die strafrechtliche Dimension weg. Der Rechteinhaber kann
> Dir, so er davon Wind bekommt, zivilrechtlich sehr wohl an den Kragen.
Ja, lass Dich mal für EINE Privatkopie verklagen. (Der Rechteinhaber kann nicht stellvertretend weiter Kopien anderer Werke beanstanden, deren Urheberrechte er nicht inne hat)
Zivilrecht findet dann erst beim Amtsgericht statt. Dies wird dann einen Privatkopierer vorladen und ggf. die "Schadenshöhe" neu definieren. Heisst: die Abmahnung des gegnerischen Anwaltes auf ein gesundes Maß zurück stutzen.
Sollte dann die "Schadensumme" von ca. 50,-¤ noch übrig bleiben, dann kann man entspannt den Rechtsspruch des Richters abwarten und sich von seinem Anwalt beraten lassen.
Sollte es ehr zu Gunsten des Klägers ausfallen, so bleibt einem noch die Möglichkeit der Berufung und der höheren Instanz (Landgericht) zur Grundsatzklärung.
So man nicht gerade in Hamburg wohnt, ist dies durchaus zu raten.
Jedoch wird kein Rechteinhaber wirklich einen Streit vor Gericht ausfechten wollen, da man meist versucht durch eine überzogene Drohkulisse den Beklagten mit Mahnungen in bezahlbaren Dimensionen zur Aufgabe zu zwingen.
Die größte Angst der Urheberrechtsinhaber vor kleinen Privatkopierern ist, dass sie es auf einen Prozess ankommen lassen.!
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mehr nicht. was anderes hat Tantalus nicht gemeint.
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Man kann das Produkt sogar mit "Paysafecard" vollkommen anonym bezahlen... Wenn man es außerhalb Deutschlands nutzen will...
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> Mit der "Paysafecard" vollkommen anonym bezahlen...
___
Die ganz grossen Wahrheiten sind EINFACH!
Wirkung und Gegenwirkung.
Variation und Selektion.
Wie im grossen, so im kleinen.
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