software-sicherheitskopien sind erlaubt. und wenn die nicht anders laufen, darf man natürlich auch den kopierschutz umgehen.
schliesslich kauft man einen datenträger, an den eine normalerweise uneingeschränkte nutzungslizenz gebunden ist. wenn der datenträger das zeitliche segnet, ist die nutzungslizenz trotzdem noch gültig. kostenlosen datenträger ersatz gibt es nicht, also darf man natürlich eine kopie, der zuvor rechtmässig erworbenen software benutzen.
Sicherheitskopien sind nur erlaubt, wenn man keinen "wirkungsvollen" Kopierschutz umgehen muss. Was jetzt wirkungsvoll bedeutet ist die Frage ;) Ich würde ja sagen, dass man einen wirkungsvollen Schutz nicht umgehen kann und damit jeder Schutz, der ohne größeren Probleme umgehbar ist nicht wirkungsvoll ist *G*
fufiasa schrieb:
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> Sicherheitskopien sind nur erlaubt, wenn man keinen "wirkungsvollen"
> Kopierschutz umgehen muss. Was jetzt wirkungsvoll bedeutet ist die Frage ;)
> Ich würde ja sagen, dass man einen wirkungsvollen Schutz nicht umgehen kann
> und damit jeder Schutz, der ohne größeren Probleme umgehbar ist nicht
> wirkungsvoll ist *G*
Der Richter wird das anders sehen.
Ein "wirkungsvoller" Einbruchschutz in ein Haus ist z.B. ein normal geschlossenes Fenster und Tür, auch wenn Profis die in Sekunden aufbekommen. Eine Panzerschutztür ist nicht erforderlich.
Analog gilt das Ganze für die EDV. Wirkungsvoll ist alles, was Oma Käthe nicht alleine ohne Drittsoftware umgehen kann.
Es zählt nicht, was Programme von Experten leisten könnten, auch wenn Oma Käthe sich das Know-How dieser Kopier-Experten kaufen kann.
Ein Einbrecher könnte sonst ja auch behaupten, es war kein Einbruch, weil eine einfache fremdgekaufte Panzerfaust zum Hineinkommen ausreichte :-)
Wenn man es so sieht ist aber jedes kopieren verboten ;)
Oder schonmal ohne Drittsoftware kopiert?
Und nein eine geschlossene Tür reicht nicht - abgeschlossen aber schon.
Ja, strg+c und strg+v
Erstsoftware: Gewünschte Software, Zweitsoftware: Betriebssystem
Es gab mal einen "Kopierschutz", der per Autostart-Eintrag auf der CD aktiviert wurde. Das kann man unter Windows ganz einfach durch Gedrückthalten der Shift-Taste umgehen. Ich würde mal behaupten, das zählt unter die Kategorie "Wirkungslos".
Schonmal mit ner Audiocd versucht mit copy & paste zu arbeiten? Haste schöne kleine .cue auf der neuen CD :) Ist das dann schon ein Kopierschutz? Und wenn ich eine Linuxdistro ausliefere mit einem Brennprogramm, dass die Images komplett ausliest?
Der UrhG §95a-d (oder so) ist für Computerprogramme ausgenommen.
Es gilt also nicht für Software sondern für Audio und Video.
steht bei $65 glaub ich.
fufiasa schrieb:
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> Und nein eine geschlossene Tür reicht nicht - abgeschlossen aber schon.
Und wenn das Haus Dir gehört? Darfste dann nicht rein, weil Du deinen Schlüssel verloren hast? Interessantes Beispiel, was aber leider als Analogie wohl nicht zieht, oder?
Grüße vom Olm.
Die Analogie hab ich nicht angefangen. Ausserdem ging es um einen wirksamen Schutz - und zB Versicherungen zahlen auch nur, wenn es einen wirksamen Schutz gibt und nicht wenn zB das Fenster nur geschlossen ist.
Aber du hast Recht, damit kann man das wirklich nicht vergleichen. Das ist eher (wenn wir bei Haus & Tür bleiben) so, als ob man ein Haus mietet, der Vermieter die Schlüssel behält und sagt, dass man die Türen am besten angelehnt lässt, weil man das Schloss nicht knacken/austauschen darf...
fufiasa schrieb:
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> Und nein eine geschlossene Tür reicht nicht - abgeschlossen aber schon.
so ein bullshit..dein versicherungsschutz fällt vielleicht weg, wenn deine tür nich abgeschlossen war. eine geschlossene tür reicht trotzdem um eine straftat zu begehen
Hier sind ja wieder Kappen unterwegs...unglaublich !
Also: § 2 Urhebergesetz:
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2. Werke der Musik;
3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;..........blablabla...
Also Computerprogramme werden ausdrücklich erwähnt.....
dann finden wir in § 95a
Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
noch fragen?
Natuerlich ist die Umgehung eines Kopierschutzes in Deutschland strafbar und wird auch geahndet....
Verkauft doch mal via Ebay ne alte PC Welt oder sonst etwas mit ner CD aus 2003, welches irgendein ein altes Kopierprogramm welches irgendeinen uralten Kopierschutz aushebelt...da wirste merken, wie schnell Ebay die Auktion bendet und du Post vom Anwalt bekommst (wobei Gott sei es gedankt, bei Standardabmahnungen der Gesetzgeber die Abzocke der Anwälte auf 100 Euro beschränkt hat)
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