Mich wuerde die rechtliche Situation in Deuschland dazu gerne interesieren.
Darf ich mir sachen speichern und wieder anschauen, oder ist es nur gedulted, also eingentlich Verboten aber niemand unternimmt was dagegen.
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Ja, und inzwischen macht das auch jeder Sat-Receiver in der 100 Euro Klasse, bis auf die HD+-Teile natürlich.
Da steckt Du einfach per USB eine Festplatte dran und hast die Filme als MPEG2.
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Okay,
gut und wenn die daten dann in der cloud gespeichert werden? Immer noch legal?
Und wenn jemand fuer mich die daten in der cloud speichert?
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Genau das würde mich also auch interessieren, ob die in den USA erzeugten Aufnahmen von Erstausstrahlungen der neuen Episoden von TV-Serien, welche auf einschlägigen Seiten zu finden sind, überhaupt legalerweise "freigegeben" wurden.
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Bin ich dann recht in der Anahme das ich jegliche Filme Musik und weiter Kunst auf meinem Computer haben darf, wenn sie schonmal oeffentlich aufgefuert worden sind? Zumindest in Deutschland.
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GwhE schrieb:
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> Bin ich dann recht in der Anahme das ich jegliche Filme Musik und weiter
> Kunst auf meinem Computer haben darf, wenn sie schonmal oeffentlich
> aufgefuert worden sind? Zumindest in Deutschland.
Soweit ich es weiß, darfst du das, sofern die Aufnahme der Aufführung auf legale Weise zustande kam. Das betrifft meistens nur Mitschnitte von Fernseh- und Radioprogrammen, da bei Veranstaltungen und in Kinos in den meisten Fällen Aufnahmen verboten sind.
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