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Feines Gerät, aber die Gerichtsgeschichte schon wieder ...

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  1. Feines Gerät, aber die Gerichtsgeschichte schon wieder ...

    Autor RitterRunkel 07.01.13 - 19:40

    Man fragt sich wirklich, wogegen alles geklagt werden darf. Ein Hilfsmittel zum Schneiden und Umschalten ... Bald gibt es keine Scheren mehr zu kaufen, weil ich damit meine Levis nach eigenem Wunsch und Ermessen kürzen, oder gar das lederne Markenschild entfernen kann?

    Die kreativsten Ideen sind heutzutage Anklagepunkte.

    Bin gespannt auf das Teil, vielleicht warte ich doch noch bis April mit der Anschaffung einer Himbeere oder derlei ARM-Rechner.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 07.01.13 19:40 durch RitterRunkel.

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  2. Re: Feines Gerät, aber die Gerichtsgeschichte schon wieder ...

    Autor Geistesgegenwart 07.01.13 - 19:44

    RitterRunkel schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Man fragt sich wirklich, wogegen alles geklagt werden darf.

    Ich seh es kommen dass Adblocker im Browser bald "illegal" sind, und jeder der erwischt wird beim Surfen auf einer Website, dessen IP wird geloggt und direkt zur Anzeige gebracht.

    Spass beiseite (solange es Spaß ist), ich seh nicht wie so ein Gerät gegen ein Gesetz verstoßen sollte - insbesondere wo doch jetzt auch die Privaten "unverschlüsselt" übertragen wernde müssen, und damit ja nichtmal ein Kopierschutz umgangen wird.

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  3. Re: Feines Gerät, aber die Gerichtsgeschichte schon wieder ...

    Autor mark2020 07.01.13 - 20:10

    wenn der adblocker mit browser verkauft wird wohlmöglich

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  4. Re: Feines Gerät, aber die Gerichtsgeschichte schon wieder ...

    Autor barforbarfoo 07.01.13 - 20:11

    Geistesgegenwart schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > RitterRunkel schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------

    > ich seh nicht wie so ein Gerät gegen
    > ein Gesetz verstoßen sollte

    Die Start- und End-Zeiten haben eine derartige Schöpfungshöhe, das rechtfertigt ein Copyright auf Uhrzeiten.

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  5. Re: Feines Gerät, aber die Gerichtsgeschichte schon wieder ...

    Autor Fernsehfee 08.01.13 - 01:38

    bzgl. Gerichtsverfahren ist alles gewonnen, bis zum Bundesgerichtshof (2004). Da muß man sich nun wirklich keine Sorgen mehr machen.

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  6. Re: Feines Gerät, aber die Gerichtsgeschichte schon wieder ...

    Autor Schnarchnase 08.01.13 - 07:50

    Auf welcher Grundlage denn bitte?

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  7. Re: Feines Gerät, aber die Gerichtsgeschichte schon wieder ...

    Autor Fernsehfee 08.01.13 - 15:53

    Grundlage? war ich gemeint? falls ja:

    https://www.google.de/search?q=Werbeblocker+BGH+Fernsehfee&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a

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