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"Verboten ist etwa der Bau ... von Waffen mit abgesägtem Lauf."

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  1. "Verboten ist etwa der Bau ... von Waffen mit abgesägtem Lauf."

    Autor fratze123 02.10.12 - 15:44

    Wäre ja auch total dämlich. Wenn man schon selbst baut, kann man auch von Anfang an 'nen kurzen Lauf verbauen.

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  2. Re: "Verboten ist etwa der Bau ... von Waffen mit abgesägtem Lauf."

    Autor Husten 02.10.12 - 16:05

    es geht um die definition. wenn du ein gewehr bastelst, dass gleich einen kurzen lauf hat, dann ist es "ein gewehr mit einem abgesägten lauf". also es geht darum dass der lauf nicht da ist, nicht dass er irgendwie entfernt wurde.

    hat was damit zu tun, dass gewehre gut sichtbar sein müssen, also nicht in der jacke getragen werden können.

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  3. Re: "Verboten ist etwa der Bau ... von Waffen mit abgesägtem Lauf."

    Autor nudel 02.10.12 - 16:15

    gewehre sind nur ab einer mindest-lauflänge legal.

    eigentlich ist meinem vorredner nichts mehr hinzuzufügen.

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  4. Re: "Verboten ist etwa der Bau ... von Waffen mit abgesägtem Lauf."

    Autor tingelchen 02.10.12 - 16:36

    Dann sollte es aber nicht "abgesägtem" sondern "verkürztem" Lauf heißen :) Denn "abgesägt" ist zu 100% eindeutig und besagt das man (in diesem Bezug) den Lauf an einer Stelle abgetrennt hat.

    Ist evtl. nur unsauber übersetzt?

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  5. Re: "Verboten ist etwa der Bau ... von Waffen mit abgesägtem Lauf."

    Autor Husten 02.10.12 - 16:45

    tingelchen schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Dann sollte es aber nicht "abgesägtem" sondern "verkürztem" Lauf heißen :)
    > Denn "abgesägt" ist zu 100% eindeutig und besagt das man (in diesem Bezug)
    > den Lauf an einer Stelle abgetrennt hat.
    >
    > Ist evtl. nur unsauber übersetzt?

    Naja, die Herstellung von Gewehren mit kurzen Läufen ist verboten. Ergo sind alle Gewehre mit kurzem Lauf jene mit einem abgesägten Lauf ;)

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  6. Re: "Verboten ist etwa der Bau ... von Waffen mit abgesägtem Lauf."

    Autor ethel 02.10.12 - 16:54

    Husten schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > es geht um die definition. wenn du ein gewehr bastelst, dass gleich einen
    > kurzen lauf hat, dann ist es "ein gewehr mit einem abgesägten lauf". also
    > es geht darum dass der lauf nicht da ist, nicht dass er irgendwie entfernt
    > wurde.
    >
    > hat was damit zu tun, dass gewehre gut sichtbar sein müssen, also nicht in
    > der jacke getragen werden können.


    BS - hat was damit zu tun, dass Gewehre und Handfeuerwaffen vom Gesetz unterschiedlich behandelt werden(wegen einsatzzweck). Ein gewehr kriegst du bei Walmart, beim Juvelier oder in ner Bank. Für eine Handfeuerwaffe muss man sich in den meisten staaten registrieren, und hat dann diese nervige 7 Tage Wartezeit, bevor man die Waffe tatsächlich erhält. Die mindestlänge hat etwas damit zu tun, dass sich kriminelle keine frei erhältlichen gewehre kaufen, und diese dann zu Pistolen modifizieren.

    Conceiled Carry gilt aber auch für gewehre. Das absägen des laufs ändert einfach nur die Funktion des gewehrs von einer langdistanzwaffe in eine kurzdistanzwaffe.

    PS: Ist eh nur eine Frage der zeit, bis der Undetectable Firearms Act vom Supreme Court eingesackt wird.

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  7. Re: "Verboten ist etwa der Bau ... von Waffen mit abgesägtem Lauf."

    Autor jayrworthington 02.10.12 - 17:47

    ethel schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > Conceiled Carry gilt aber auch für gewehre. Das absägen des laufs ändert

    Gröhl.... "No Sir, thats no M41A under my coat, i'm just happy to see you" :-D

    SCNR

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  8. Re: "Verboten ist etwa der Bau ... von Waffen mit abgesägtem Lauf."

    Autor ethel 02.10.12 - 18:15

    jayrworthington schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > ethel schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    >
    > > Conceiled Carry gilt aber auch für gewehre. Das absägen des laufs ändert
    >
    > Gröhl.... "No Sir, thats no M41A under my coat, i'm just happy to see you"
    > :-D
    >
    > SCNR


    es geht da wohl eher um die 480NIB im Golf-Köcher, oder bei oma in der stautasche vom rolator. Das ist als cc illegal, legal ist aber das offene tragen solcher gewehre.

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  9. Re: "Verboten ist etwa der Bau ... von Waffen mit abgesägtem Lauf."

    Autor Tom01 03.10.12 - 14:15

    Ist das Material stabil genug?

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  10. Re: "Verboten ist etwa der Bau ... von Waffen mit abgesägtem Lauf."

    Autor randomOppinion 04.10.12 - 16:56

    Hoffentlich hast du Recht und die sacken dieses verfassungswidrige Schweinegesetz ein!

    "Denn wenn die Familie weg ist, wirst du merken, dass der Staat nicht dein Freund ist."

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