In Deutschland ist der Einsatz dieser Drohne für Privatpersonen illegal. Hierzulande darf nur die Bundeswehr Drohnen einsetzen, die autonom fliegen.
Wer als Privatperson FPV-Flug betreiben will, braucht eine zweite Person, die jederzeit Sichtkontakt zur Drohne hat und per Lehrer-/Schüler-Verbindung die Hauptkontrolle über das Fluggerät besitzt. Er ist also quasi der "Lehrer", während der Pilot mit der Videobrille oder ähnlichem - also aus Cockpitsicht - das Gerät steuert, hier der "Schüler" ist. Des Weiteren gelten auch die anderen relevanten Paragraphen des Luftverkehrsgesetzes und der Luftverkehrsverordnung. Aber autonom fliegende Drohnen sind für Privatpersonen eben illegal.
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> Aber autonom fliegende Drohnen sind für Privatpersonen eben illegal.
Jup, dachte ich mir auch gleich. Finde ich auch richtig so.
Mein Quadrocopter wird zwar auch mal mehr oder weniger allein fliegen können, aber es wird immer eine Verbindung zur Fernsteuerung da sein, damit ich im Notfall eingreifen kann.
Gruß,
Alex
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enedhil schrieb:
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> In Deutschland ist der Einsatz dieser Drohne für Privatpersonen illegal.
> Hierzulande darf nur die Bundeswehr Drohnen einsetzen, die autonom
> fliegen.
>
> Wer als Privatperson FPV-Flug betreiben will, braucht eine zweite Person,
> die jederzeit Sichtkontakt zur Drohne hat und per
> Lehrer-/Schüler-Verbindung die Hauptkontrolle über das Fluggerät besitzt.
> Er ist also quasi der "Lehrer", während der Pilot mit der Videobrille oder
> ähnlichem - also aus Cockpitsicht - das Gerät steuert, hier der "Schüler"
> ist. Des Weiteren gelten auch die anderen relevanten Paragraphen des
> Luftverkehrsgesetzes und der Luftverkehrsverordnung. Aber autonom fliegende
> Drohnen sind für Privatpersonen eben illegal.
Muss sich das Fluggerät nicht einfach noch im Sichtbereich des Piloten befinden, ein Co-Pilot ist doch eig. nicht von Nöten.
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scr1tch schrieb:
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> Muss sich das Fluggerät nicht einfach noch im Sichtbereich des Piloten
> befinden, ein Co-Pilot ist doch eig. nicht von Nöten.
Ja - und der Pilot muss es vom Boden aus kontrollieren können. Dann gilt das Ding als Modellflugzeug und es gelten die entsprechenden Bestimmungen des LuftVG und der LuftVO...
cu/
Sergeij
1 mal bearbeitet, zuletzt am 27.11.12 09:16 durch Sergeij2000.
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Der CoPilot ist nötig wenn via Videobrille geflogen wird.
Gruß
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soulreaver schrieb:
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> Der CoPilot ist nötig wenn via Videobrille geflogen wird.
>
> Gruß
Das leuchtet ja auch ein ;)
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Könnte der CoPilot nicht entfallen, wenn z.B. mit der Google Videobrille (oder etwas ähnlichem) geflogen wird? Man hätte dann ja die Möglichkeit, sowohl FPV als auch direkten Sichtkontakt zu haben.
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dmark schrieb:
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> Könnte der CoPilot nicht entfallen, wenn z.B. mit der Google Videobrille
> (oder etwas ähnlichem) geflogen wird? Man hätte dann ja die Möglichkeit,
> sowohl FPV als auch direkten Sichtkontakt zu haben.
Ich denke, dass es was vergleichbares wie die Google Brille derzeit für Konsumenten nicht auf dem markt ist.
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scr1tch schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> soulreaver schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Der CoPilot ist nötig wenn via Videobrille geflogen wird.
> >
> > Gruß
>
> Das leuchtet ja auch ein ;)
Warum leuchtet das ein? Wenn man ein großes Modellflugzeug mit FPV Ausrüstung fliegt "sitzt" man praktisch im Cockpit und kann hin und her schauen. Das gepaart mit einem Autopilot für den Rückflug zu mir sollte doch wesentlich sicherer sein als eine Lehrer-Schüler-Verbindung bei der dem Lehrer sehr schnell langweilig wird :/
Ganz zu schweigen von Langstreckenflügen wo man nicht mehr wirklich verfolgen kann wo das Modell sich befindet. So kann man z.B. bis zu 700 Meter hoch fliegen ... da sieht man kein Modell mehr ;-)
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Sebbi schrieb:
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> So kann man z.B. bis zu 700 Meter hoch fliegen ... da sieht man kein Modell mehr ;-)
Können schon, aber dürfen?
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Viele militärische Drohnen werden auch gesteuert...
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ThadMiller schrieb:
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> Sebbi schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
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> > So kann man z.B. bis zu 700 Meter hoch fliegen ... da sieht man kein
> Modell mehr ;-)
>
> Können schon, aber dürfen?
Auch wenn man selber am Drücker sitzt darf man das sicher nicht.
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Niemand wird das je mitkriegen.
Die polizei kennt auch nicht die Gesetzgebung wenn die dich mal auf ner Wiese besuchen.
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