> Die Kamera wird über einen Knopf an der Unterseite des Geräts aktiviert und nimmt so
> lange auf, bis der Speicher gefüllt ist. Dann wird er von neuem beschrieben, wobei die
> ältesten Aufnahmen gelöscht werden. Auf Knopfdruck können auch die letzten 30 Sekunden
> dauerhaft gespeichert werden.
Genau sowas will ich fürs Auto. Perfekt für mögliche Beweislast.
Bin ich wirklich zu schnell gefahren? Bin ich dem Vordermann hinten drauf oder ist er rückwärts gefahren? Hatte die Blondine Kinder drin oder sollte ich ihr morgen hinterher fahren?
So eine Dauerschleife mit Speicherknopf wäre perfekt...
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uhuebner schrieb:
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> Genau sowas will ich fürs Auto. Perfekt für mögliche Beweislast.
> Bin ich wirklich zu schnell gefahren? Bin ich dem Vordermann hinten drauf
> oder ist er rückwärts gefahren? Hatte die Blondine Kinder drin oder sollte
> ich ihr morgen hinterher fahren?
>
> So eine Dauerschleife mit Speicherknopf wäre perfekt...
Naja, und wenn der Beweis nicht auf der Kamera ist: Das Schnittprogramm produziert ihn ;-) Ob das vor Gericht verwendbar ist, und wie es bewertet wird?
Man wird das Ding dann sofort nach dem Unfall an die Polizei abgeben müssen. Wenn man drei Tage später mit den Kameradaten auf DVD auf der Wache erscheint wird man bestimmt ausgelacht.
Auf der anderen Seite: Wenn man den Unfall dann wirklich selbst verursacht hat, und der Polizist dann fragt: "Ach, was ham Sie denn da hinterm Ohr?" .... ;-)
Ich würde bestimmt nicht mit so etwas permanent durch den Straßenverkehr fahren.
Wenn
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Der Beweis ist die eigene Aussage. Die Kameradaten dienen evtl. zur Unterstützung der Glaubwürdigkeit.
Entfernungen, Geschwindigkeiten, zeitliche Abläufe, das alles dürfte sich allein aus der Erinnerung heraus als ziemlich unscharf erweisen.
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Ich bezweifle das man ein Video so manipulieren kann das ein paar herausgeschnittene Szenen nicht erkennbar währen.
Es geht aber grade bei Autounfällen oft nur darum wer wann, wo und vor allem was gemacht hat. Das lässt sich nachträglich auch nicht mehr durch geschickten Schnitt verändern.
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Andere Leute ohne deren Zustimmung zu filmen ist verboten.
Ich wäre daher vorsichtig, einfach ständig alles aufzunehmen.
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http://www.carcamone.com/
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JKS schrieb:
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> Andere Leute ohne deren Zustimmung zu filmen ist verboten.
Das stimmt nicht. Das gilt lediglich für Personen, "die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum" aufhalten. Ansonsten darf ich Dich filmen, wie ich lustig bin. Ich darf es bloß nicht veröffentlichen...
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Zitat von der verlinkten Seite:
>Ob als Fahrer eines Privatfahrzeuges, als LKW-, Bus- oder Taxifahrer, der den Innenraum seines Fahrzeugs überwachen möchte
Wenn ich demnächst besoffen ins Taxi falle, bin ich dann man nächstem Tag auf YouTube und sollte das nicht verboten sein? Ist es nicht verboten Artikel mit vertotenen Einsatzzwecken anzupreisen?
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irgendjemand schrieb:
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> Wenn ich demnächst besoffen ins Taxi falle, bin ich dann man nächstem Tag
> auf YouTube und sollte das nicht verboten sein?
Das wäre eine Veröffentlichung ohne Deine Zustimmung, und die ist natürlich verboten. So lange das Video aber nicht veröffentlicht wird, hast Du keine Handhabe.
Gruß
Tantalus
___________________________
Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen.
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Hmm,
das ist so nicht richtig. Niemand darf ohne meine Einwilligung einen Aufnahme von mir machen, bei der ich mehr, als eine Randfigur eines Fotos zu einem anderen Zweck bin (Foto eines Gebäudes, und ich bin zufällig im Bild).
Wenn eine Video-Überwachung in Gebäuden/Fahrzeugen stattfindet, wird man per Schild darauf hingewiesen, daß Video-Überwachung stattfindet. Wenn man dann nicht einverstanden ist, kann man ja draußen bleiben...
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MartinP schrieb:
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> Hmm,
> das ist so nicht richtig. Niemand darf ohne meine Einwilligung einen
> Aufnahme von mir machen, bei der ich mehr, als eine Randfigur eines Fotos
> zu einem anderen Zweck bin (Foto eines Gebäudes, und ich bin zufällig im
> Bild).
Falsch. Aufnehmen darf Dich jeder, solange er dabei nicht in Deine Intimsphäre eindringt, nur *veröffentlichen* eben nicht.
> Wenn eine Video-Überwachung in Gebäuden/Fahrzeugen stattfindet, wird man
> per Schild darauf hingewiesen, daß Video-Überwachung stattfindet.
Das ist dann aber nicht "in der Öffentlichkeit", und somit wieder ein anderer Fall.
Der Schutzbereich erstreckt sich nach § 22 S. 1 nicht auf das Herstellen von Bildnissen, sondern nur auf deren Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung. Heute ist aber anerkannt, dass auch eine Vorverlagerung des Rechtsschutzes auf den Zeitpunkt des Herstellens von Aufnahmen nach dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt sein kann. Das ist zumindest dann der Fall, wenn dies in der Absicht einer Veröffentlichung geschieht. Der Begriff des "Verbreitens" ist weiter als der entsprechende Begriff im Urheberrecht. Er betrifft zum Beispiel auch die Weitergabe eines Fotos im privaten Bereich.
Geschützt ist nicht das Foto als solches (Fotomaterial), sondern die äußere Erscheinung des Abgebildeten als Ausdruck seines Wesens und seiner Persönlichkeit. Andere sollen seine Bildnisse nicht beliebig verwenden, insbesondere auch nicht kommerziell ausnutzen dürfen.
[www.sakowski.de]
Auch hier nachzulesen: [anwalt-im-netz.de]
Gruß
Tantalus
___________________________
Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen.
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Hmm,
da stellt sich dann die Frage, ob die Verwendung eines unautorisierten Fotos/Videos in einem öffentlichen Gerichtsverfahren nicht eine Veröffentlichung ist ;-)
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> Die Kameradaten dienen evtl. zur
> Unterstützung der Glaubwürdigkeit.
Noch nichtmal das. Das Gerät kannste auch direkt zu Hause lassen, der Richter wird es sich nichtmal ansehen.
> Entfernungen, Geschwindigkeiten, zeitliche Abläufe, das alles dürfte sich
> allein aus der Erinnerung heraus als ziemlich unscharf erweisen.
Dein Hirn ist unscharf - tatsächlich lassen sich aus Bilddaten die Entfernungen sehr gut extrapolieren, da gibt es zuverlässige Näherungslösungen - wenn der Fokus und auch sonstige technische Details der Kamera bekannt sind kann man das bis auf wenige Prozent Ungenauigkeit (<= 5) herausrechnen - is eben rechenaufwendig, was wiederum Geld kostet und nur dann lohnt wenn es zB. um Totalschäden UND Personenschäden geht
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Kauf dir einen iPod Touch, der bietet jetzt auch Videoaufnahme, sogar in HD Qualität;)
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Natürlich darfst du es veröffentlichen, solange die Personen zum Hintergrund gehören bzw. nicht das Hauptmotiv sind. Wäre dem nicht so, dann sähe es düster aus mit Urlaubsfotos online oder dem Filmen (Reportagen...) in Fußgängerzonen. Da rennen sie auch nicht jedem nach und lassen eine Einwilligung unterschreiben. Ohne diese Paronoramafreiheit hätte nicht nur unsere Presse ein echtes Problem.
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Apple Fanatiker schrieb:
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> Kauf dir einen iPod Touch, der bietet jetzt auch Videoaufnahme, sogar in HD
> Qualität;)
Und wenn ich den im Gesicht hängen habe, denken Leute dann auch, es sei nur ein Bluetooth Headset?
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> Und wenn ich den im Gesicht hängen habe, denken Leute dann auch, es sei nur
> ein Bluetooth Headset?
Dann denken die Leute "der hat sie nicht mehr alle" ;)
Aber für eine befestigung am Auto sollte es reichen.
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"Und wenn ich den im Gesicht hängen habe, denken Leute dann auch, es sei nur ein Bluetooth Headset?"
Dann denken die Leute, dass sei der neueste Steve-Jobs-so-müsst-ihr-euer-Handy-halten-um-Empfang-zu-haben-Griff... *duck-und-wech*
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Schau mal hier hätteste eventuell eine Alternative dazu: http://www.tipronet.net/auto-kamera.html
Gibt es irgendwie in mehreren Ausführungen und die Kamera hätte sogar GPS! Damit kann man noch überprüfen wo man sich aufgehalten hat ...
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