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Bildnisrecht?

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  1. Bildnisrecht?

    Autor joan 23.10.12 - 13:41

    Vielleicht ist die Rechtlage in Schweden ja anders, aber in den meisten Ländern gibt es ein Recht am eigenen Bild, dass die Veröffentlichung von Fotos anderer Personen unter Strafe stellt, wenn deren Einwilligung nicht vorliegt. Ähnliches gilt für bestimmte Anlagen und Bauwerke. Den Eiffelturm bei Nacht bspw.... Mal eben die Fotos ins Internet schieben ist so einfach also gar nicht machbar.

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  2. Re: Bildnisrecht?

    Autor Emulex 23.10.12 - 14:04

    "Du sollst dir kein Gottesbildnis machen."
    Wer mit der Memoto am Pulli verstirbt, hat noch das zusätzliche Problem, dass er womöglich gegen das zweite Gebot verstößt und direkt nach ganz unten muss...
    Wär doch echt blöd...

    ;)

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  3. Re: Bildnisrecht?

    Autor joan 23.10.12 - 14:07

    Blöd schon, aber auf DIE Bilder wäre ich dann doch mal gespannt... ;)

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  4. Re: Bildnisrecht?

    Autor EinNeuerTagUndNichtsHatSichGeändert 23.10.12 - 14:42

    ...aber eben nur die Veröffentlichung. Machen kann ich das Bild ja erstmal.

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  5. Re: Bildnisrecht?

    Autor redbullface 23.10.12 - 19:14

    Nein, du darfst keine Kinder fotografieren, ohne die Einverständniserklärung der Eltern. Man darf nicht jedes Foto machen. Und das ist öffentlich. Bei privaten Grundstücken mit Hausrecht kommen private Rechte dazu (Bahn, Kaufhäuser, Partys usw. ...). (Germany)

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  6. Re: Bildnisrecht?

    Autor Benutzername123 23.10.12 - 20:23

    naja, die sind ja dann eh auf der Cloud...

    LOL

    (eine scheiß (sorry) Idee, muss echt nicht sein)

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  7. Re: Bildnisrecht?

    Autor redbullface 23.10.12 - 20:31

    Benutzername123 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > (eine scheiß (sorry) Idee, muss echt nicht sein)

    Gut das nicht jede Idee von einer einzelnen Person auf der Erde abhängig ist. Es wird immer Leute geben, die bestimmte neue Technologien interessant finden werden. Genauso gibt es Leute, die dagegen sind. Sollen es doch die Leute nutzen, die das gut finden. Dafür wird es gemacht.

    Ok, du findest die Idee scheiße. Ist es aber nicht. Ich finde die Idee sehr schön. Leider bringt es aber einige Probleme mit sich. Es gibt sicherlich Situationen in denen so ein Gerät nützlich sein kann.

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  8. Nö...

    Autor attitudinized 23.10.12 - 21:40

    ...geregelt ist das nur für Veröffentlichung - ansonsten gibt es da keine spezifische Regel, auch Kinder, Bäume, Opas dürfen ungefragt Fotografiert werden - das Recht am eigenen Bild greift erst bei einer Veröffentlichung und wenn diese nicht nur als "Beiwerk" vorhanden sind.

    Hausrecht greift natürlich auch, d.h. wenn der Besitzer von einem Grundstück oder einem Gebäude das betreten mit so einer Kamera nicht wünscht, ist dem Folge zu leisten, hat aber mit Bildern nichts zutun und trift z.B. genau so auch auf Turnschuhe zu.

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  9. Re: Nö...

    Autor redbullface 23.10.12 - 22:10

    Ich habe noch mal etwas recherchiert und da kann man wohl geteilter Meinung sein. Das Fotografieren von Minderjährigen ist tatsächlich ohne Einverständnis der Eltern erlaubt -- war wohl ein Irrglaube von mir.

    http://www.aufrecht.de/beitraege-unserer-anwaelte/urheberrecht/fotografie-und-recht-was-darf-ich-fotografieren-und-was-nicht.html

    Aber ich erinnere mich an ein Interview mit einem Rechtsexperten. Habe das noch mal gesucht und da steht auch das, was mir zu bedenken gab.

    Frage:
    > Katrin: Was muss ich beachten, wenn ich “einfach so” Leute auf der Straße bzw. in der Öffentlichkeit fotografiere? Muss ich denjenigen immer fragen, ob ich ein Foto von ihm machen darf?
    Antwort:
    > Philipp: Die letzte Frage ist grundsätzlich mit “ja” zu beantworten. Ausgangspunkt ist hier § 22 KUG. Liest man sich den Paragrafen durch, wird einem auffallen, dass die Herstellung der Fotografie allerdings nicht erwähnt wird. Man könnte also meinen, das Fotografieren von Personen auf der Straße sei zulässig. Dies ist aber nicht der Fall. Diese Gesetzeslücke wurde im Laufe der Zeit durch die Rechtsprechung ausgefüllt. Obzwar das Herstellen eines Fotos nicht gegen den Gesetzestext des § 22 KUG verstößt, kann aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten betroffen sein.

    http://kwerfeldein.de/2009/02/24/darf-ich-darf-ich-nicht-ein-interview-mit-rechtsanwalt-philipp-dorowski-zum-fotografieren-auf-der-strasse/

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  10. Re: Nö...

    Autor Remy 24.10.12 - 08:35

    Ich darf von fremden Leuten ohne deren Einverständnis auf öffentlichem Grund so viele Fotos machen wie ich lustig bin. Das Persönlichkeitsrecht greift nur, wenn ich z. b. einer Frau unter den Rock fotografieren will. Das ist nicht erlaubt.

    Und ich darf die Fotos niemandem zeigen oder gar ins Internet stellen.

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  11. Re: Nö...

    Autor redbullface 24.10.12 - 09:26

    Remy woher hast du diese Sicherheit? Nach meinem Verständnis (und ich habe mich schon damit beschäftigt) darf man nicht jeden ohne deren Einverständnis fotografieren. Das Persönlichkeitsrecht geht weiter als du denkst. Man muss nicht mal das Gesicht der Person sehen, wenn dieser eindeutig identifizierbar ist. Ob man Fotos unter dem Rock die man anonym online stellt erlaubt sind, das weiß ich nicht. Fakt ist, nicht mal bei professionellen Fotografen und Rechtsanwälten ist eine klare Antwort zu holen. Denn die Fälle müssten im Problemfall erst mal geklärt werden.

    Ich habe dir ein Link obe mit gegeben. Es ist ein Interview mit einem Rechtsanwalt. Und der müsste das besser wissen als wir. Er behauptet das Gegenteil von dem was du schreibst, mehr oder weniger. Sei dir also nicht allzu sicher. Das keiner auf der Straße klagt, das ist wieder eine andere Sache. Das Rechtsthema ist in Deutschland nicht so einfach wie du es hier darlegst.

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  12. Re: Bildnisrecht?

    Autor Kabelsalat 24.10.12 - 10:43

    Ich seh schon die Schlazeile: "Mörder verklagt Opfer wegen Verstoß gegen das Bildrecht!" ^^

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