Gehört das bild dann auch der Katze oder dem zugehörigen Dosenöffner? Kann die Katze mit dem Foto einer totgeweihten Maus Millionen verdienen?
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1st1 schrieb:
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> Gehört das bild dann auch der Katze oder dem zugehörigen Dosenöffner? Kann
> die Katze mit dem Foto einer totgeweihten Maus Millionen verdienen?
Falls die Frage ernst gemeint ist: Rein juristisch sind Hund und Katze "Dinge", die ihrem jeweiligen Besitzer gehören. Damit hat die Katze ebensowenig ein Urheberrecht an den Bilder wie die Kamera oder der Speicherchip in der Kamera. Urheber ist in jedem Fall der Dosenöffner.
Gruß
Tantalus
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Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen.
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Hätte ich jetzt auch so vermutet. Wenn kleine Kinder Fotos machen, dann haben ja die Eltern das Recht des Bildes. Das hätte ich rein aus dem Bauchgefühl auch auf die Tiere übertragen. Wenn ein Hund irgendwohin pieselt wo es nicht darf, dann haftet der Besitzer.
Edit: Und da die Tiere kein Urheberrecht haben können, da sie keine Staatsbürger sind, erübrigt sich das sowieso.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 22.06.12 14:27 durch redbullface.
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redbullface schrieb:
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> Edit: Und da die Tiere kein Urheberrecht haben können, da sie keine
> Staatsbürger sind, erübrigt sich das sowieso.
Das hat mit Staatsbürgerschaft AFAIK nichts zu tun, sondern damit, dass nur Personen Urheber sein (und somit ein Urheberrecht haben) können, und Tiere nun mal nicht als Personen sondern als "Dinge" zählen.
Gruß
Tantalus
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Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen.
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Das ist so nicht richtig. Da bild das von einem Tier geschossen wird, unterliegt schlicht gar nicht dem Urheberrecht, da kein Urheber existiert. Es ist daher als gemeinfrei anzusehen. Ähnlich wie auch Bilder, gemalt von einem Affen, nicht dem Urheberrecht unterliegen (obwohl der Besitzer des Affens sich Arbeit gemacht hat wie Dresur, Bereitstellung von Farben und Leinwand etc). Vgl u.a. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht und hier: http://jakoblog.de/2011/07/17/affen-haben-keine-urheberrechte/ (dort wird auch das Problem Affe-macht-Foto erläutert)
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Exakt.
Deshalb sind auch automatische Aufnahmen von z.B. Weltraumteleskopen oder Überwachungskameras gemeinfrei, also Public Domain.
Wenn keine Person direkt für das Auslösen/Erstellen verantwortlich ist, dann ist es gemeinfrei. Bei Beuss'schen Kunstwerken und ähnlichen Aufbauten mit automatischem Auslöser ließe sich dann noch streiten aufgrund des künstlerischen Gedankens/Projektaufbaus.
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