Das Urheberrecht überfordert mich gerade. Das Urteil noch ein wenig mehr und vielleicht kann man mich einmal aufklären wo und ob mein Minihirn da Fehler machen.
> "Aus den Twitter TOS eine uneingeschränkte Genehmigung für Dritte herauszulesen, Inhalte aus Twitter zu nehmen und sie zu verkaufen, wäre eine deutliche Überinterpretation der Twitter TOS"
Der Erste ist das Motiv - also das Opfer
Der Zweite ist der Fotograph - der Mensch der die Bilder bei Twitpic unter den Nutzungsbedingungen hoch geladen hat.
Der Dritte wäre ich oder zum Beispiel n24 - die das Bild auf Twitter finden könnten und in es der Öffentlichkeit zeigen.
Die Agentur hat nun als #3 es nicht der Öffentlichkeit gezeigt sondern #4 gesucht (der eigentlich #3 sein sollte) und es Ihnen weiter verkauft.
Also ist die Folgekette zu #4 nicht ok, weil sich #3 daran bereichert hat.
Habe ich das jetzt verstanden?
Alles andere ergäbe für mich keinen Sinn. Oder sind die Twitpic Nutzerbedingungen ungültig und keiner darf mehr die Bilder bei Twitter verwenden.
"Das Genie: Ein Blitz, dessen Donner Jahrhunderte währt" (Knut Hamsun)
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Nr 1 ist der Fotograf
Nr 2 ist Twitter und Nr 3 ist der Rest.
Die Rechte an Bildern sind nich übertragbar und können nur verliehen und vererbt werden.
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So wie ich das Verstanden habe, räumt man mit dem Hochladen ein, dass auch dritte deine Bilder bei Twitpic ve4rwenden dürfen, jedoch nicht abseits dieser Plattform
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