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Krasses Fehlurteil ....... mal wieder in der deutschen Rechtsprechung

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  1. Krasses Fehlurteil ....... mal wieder in der deutschen Rechtsprechung

    Autor hellohello 14.02.13 - 11:04

    Jeder Weinhändler muss seinen Literpreis exakt angeben, egal wie gross die Füllmenge der Flasche ist, sonst macht er sich strafbar. Das wäre auch bei der Füllmenge der Truckerpatronen anwendbar. Aber es ist ja einfacher Tintenspritzer fast zu verschenken und dann mit den gedruckten Seiten richtig abzocken! Franken Helau! ............aber der Fasching ist ja schon vorbei ....... oder ist es schon ein Aprillscherz !!!!!!!!!!

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  2. Re: Krasses Fehlurteil ....... mal wieder in der deutschen Rechtsprechung

    Autor ruamzuzler 14.02.13 - 11:30

    +1

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  3. Re: Krasses Fehlurteil ....... mal wieder in der deutschen Rechtsprechung

    Autor Dicker Bub 14.02.13 - 11:40

    Du siehst das falsch! Du willst doch den Wein als solchen haben, nicht eine bestimmte Menge davon ;-)

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  4. Re: Krasses Fehlurteil ....... mal wieder in der deutschen Rechtsprechung

    Autor asic 14.02.13 - 11:54

    Richtig, man will die Tinte haben.
    Nach diesem Urteil muss in der Packung aber keine Tinte drin sein. Ein Hersteller dürfte dir nun eine leere Patrone verkaufen - denn auf dem Karton steht ja drauf, was drin ist. Die Patrone.

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  5. Re: Krasses Fehlurteil ....... mal wieder in der deutschen Rechtsprechung

    Autor Zerberus76 14.02.13 - 12:58

    stimmt! eine leere Patrone ist der Hit. Aber das könnte als Täuschung angesehen werden denn du kannst damit ja nicht drucken. Also mindestens 1 Seite sollte gehen oder 1 Buchstabe :)

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