ich zitiere mal aus computerbase:
http://www.computerbase.de/forum/showpost.php?p=10906407&postcount=39
dazu wird ein beispiel genannt, welches gut nachvollziehbar ist:
"ein besitzer von go-cart-bahnen verkauft go-carts incl. einer zutrittskarte zu seinen go-cart bahnen mit der erlaubnis, genau dieses go-cart dort zu fahren. die nutzungsbedingungen seiner bahnen kann er bestimmen, wie er will. die reine benutzung der bahnen verkauft ein von ihm bestimmter bahnbetreiber.
der erste käufer verkauft aber nur die zutrittskarte an dich, ohne das go-cart selbst zu übergeben (in deinem fall auf deinen eigenen wunsch). jetzt gehst du auf die go-cart-bahn wann du möchtest und fährst mit den dort vorhandenen go-carts rum. das untersagt dir der betreiber aber zurecht, denn er hat dieses bahn-nutzungsrecht nur in verbindung mit dem go-cart und der benutzung genau dieses verkauft. was dir jetzt bleibt, ist das gekaufte go-cart, welches du aber nicht geliefert haben wolltest. somit hast du mit dem kauf der zutrittskarte zur go-cart-bahn und dem verzicht auf die lieferung des go-carts für nichts gezahlt."
das beschreibt die situation der keys aus diesen unseriösen keyshops recht gut. die käufer haben halt keine rechte, wenn sie nicht von autorisierten verkäufern kaufen.
witzig finde ich, dass hier in den kommentaren als beweis der legalität die aussagen der komischen keyshop betreiber gepostet werden. den wolf zusichern lassen und ihm glauben, dass er die schafe nicht fressen wird.
wie naiv muss man sein? ;-)
witzig, gerade hier bei golem gefunden: die gleiche diskussion gab es hier vor genau zwei jahren. http://forum.golem.de/kommentare/games/call-of-duty-6-wirbel-um-gesperrte-accounts-auf-steam/it-recht-kanzlei.de-erschoepfungsgrundsatz-die-rechtliche-wirkliche-lage/37100,2016260,2016260,read.html#msg-2016260
da wurde die it-recht kanzlei noch als bestätigung für die legalität der illegalen keyhändler genannt. gut dass wir nach zwei jahren jetzt endlich ordentliche urteile haben.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 10.11.11 23:19 durch dollar.
Na toll...ich mache den Thread auf um neue juristische Erkenntnisse zu erlangen, denn "die Rechtslage ist so" und lese eine Äpfel und Birnen Geschichte die jedem Milchmädchen die Schamesröte ins Gesicht treibt.
Was zum Henker?...es wäre einfacher einfacher gewesen einfach das juristische Urteil hinzuschreiben, welches du erwähnst.
folge einfach dem oberen link und lese selbst nach. die it-recht kanzlei hat es sehr ausführlich beschrieben und weitere fragen dürften sich nicht mehr ergeben.
ich finde den vergleich sogar sehr passend, denn auch hier wurde schon alles mögliche genannt, von freie märkte bis "ich habe gekauft, also mache ich was ich will". die leute scheinen eben den unterschied nicht zu verstehen zwischen einem früheren spiel, das alleine von cd/dvd lauffähig war und heutiger bindung an accounts, bzw. lizenzierter nutzung. für die meisten ist ein spiel ein gegenstand, dabei ist der gegenstand nur der datenträger und der darf ohne weiteres weiter verkauft werden. nicht aber die nutzungslizenz, sprich das recht zu spielen, ohne die autorisierung des rechteinhabers.
im beispiel ist es eben das go-cart, beim spiel die dvd (datenträger).
Ich versteh nur noch Gokart.
Es ist aber eigentlich doch eher eine Kartbahn die von jedem auf der Welt erreichbar ist, der Grieche kann auf der Bahn fahren, der Chinese, der Amerikaner, ja selbst Russen fahren auf ein und der selben Kartbahn und alle erhalten die gleiche Leistung.
Nur der Deutsche darf nicht für das gleiche Geld Kart fahren wie der Russe.
Das ist doch Rassismus.
(Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich)
logischer einwand, nur geht es nicht um "kann", sondern um "darf" und hier kann der betreiber eben die nutzung auf eine bestimmte bahn einschränken. er bietet ja aber an, jede andere bahn von ihm auf der welt auch zu benutzen, nur wenn du dieses nutzungsrecht von seinem autorisierten partner erwirbst. somit bist du wiederum nicht diskriminiert.
die rechtslage dürfte wohl überall klar sein, nur haben wir in deutschland den "vorteil", dass hier die gerichte schneller und gründlicher bei der urteilsfindung sind. andererseit läuft in london jeder bei rot über jede ampel und keiner regt sich darüber auf. mach das mal ständig in deutschland an jeder ampel ;-)
eigentlich alles ganz einfach, wenn mal der groschen gefallen ist :-)
Recht und richtig haben nur leider nichts miteinander zu tun, insofern sind Urteile, ganz gewiss kein moralischer Kompass. Ein Problem mit klar steigender Tendenz, leider.
Jeder muss seinen eigenen Kompass haben und wer wirklich der Meinung ist, dass Publisher den freien Handelsgesetzen zum Trotze ihre Waren an ein Nutzungsland binden dürfen, nur um auf jedem Markt den Preis zu verlangen, aus dem man vor Ort eben den meisten Profit schlagen kann ist gelinde gesagt ein Idiot. Ganz besonders wenn er aus Deutschland kommt, denn hier gibt es momentan sicher am meisten zu hohlen.
Ich hab mir mir nochmal den Link angeschaut.
Hier wird mal wieder ALLES vermengt.
Key Kontingente mit Retail DVDs. Accountverkauf mit Keyverkauf.
Ich stell mal eine einzelne Frage:
Wenn ich mir ein Spiel in Russland kaufe und nirgendwo ein Verweis zu sehen ist, dass dieses Spiel NUR in Russland funktioniert.
Dann komme ich nach Hause und spiele es für ein paar Tage und auf einmal wird es gesperrt.
Das soll juristisch und moralisch i.O. sein???
Beim Link oben ging es authorisierte Keyhändler = Händler die KEYS bekommen und diese verkaufen. Daneben gibts noch Urlauber im Ausland, Leute in Übersee die umziehen oder Händler. Dann gibts noch Leute die im Ausland direkt beim Herrsteller Online Spiele kaufen, dann nach Hause kommen und es geht nicht mehr.
Dieser Begriff "authorisierter" KeyHändler ist leider nicht 1:1 anwendbar auf alle anderen Fälle.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 11.11.11 09:46 durch klo.
es wird vermengt, weil eben die problemstellungen inzwischen so vielfälltig sind.
früher: diskette oder cd mit spiel drauf. konnte weiterverkauft werden und überall benutzt werden, da mit erstverkauf die erschöpfung eingesetzt hat.
heute:
a) dvd mit key. dvd ist das werkstück und darf nach dem ersten verkauf überall weiterverkauft werden. diese ist aber als vervielfälltigungsstück nur dafür da, die software zu installieren, mehr nicht. erst der key und die aktivierung dieses stellt eine nutzungslizenz dar. und diese kann der hersteller gestalten, wie er will. verstösst man gegen die bestimmungen des lizenzvertrages, kann der hersteller diese nutzung untersagen, sprich das spiel, oder wegen verstosses sogar den ganzen account sperren.
b) reiner digitaler download. von vorne herein nur nach den bestimmungen des nutzungsvertrages des herstellers. die autorisierten händler wissen, an wen sie verkaufen dürfen. hier aber wenden die käufer tricks an und umgehen die einschränkungen des herstellers. sehe india-origin-shop. brauchen sich halt sich nicht zu beschweren, wenn der hersteller ihnen auch das spiel sperrt. aber sichrlich können sie auf kulanz hoffen, da sie im regulären shop des herstellers eingekauft haben.
c) key aus einer verkaufsversion incl. dvd. hier wird die dvd gar nicht weiterverkauft, aber nur diese hätte ohne die zustimmung des herstellers weiterverkauft werden dürfen. dazu sehe a).
was den key alleine betrifft sehe b)
also eigentlich doch einfach, oder?
1 mal bearbeitet, zuletzt am 11.11.11 10:51 durch dollar.
dollar schrieb:
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> also eigentlich doch einfach, oder?
Na offensichtlich nicht. Sonst bräuchtest du nicht 2 Zeilen für den Sachverhalt wie er für Menschen normal und nachvollziehabr ist und 15 Zeilen, wodurch eigentlich nur klar wird, dass den vollen (also so wie früher) Preis für etwas bezahlt, was heute deutlich eingeschränkter ist.
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