Wie sieht es eigentlich mit dem auf der Packung beworbenen "Spieler gegen Spieler" Modus aus? Den gibt es ja soweit ich es mitbekommen habe bis heute nicht. Ist das rechtens?
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
> Wie sieht es eigentlich mit dem auf der Packung beworbenen "Spieler gegen
> Spieler" Modus aus? Den gibt es ja soweit ich es mitbekommen habe bis heute
> nicht. Ist das rechtens?
Soll in einem späteren Patch folgen. Die genaue Versionsnummer ist im Internet zu finden - aber im Grund nicht weiter von Relevanz. Es kommt wenn's kommt :-D
R.I.P. Fisch :-(
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
Es geht nicht darum das es noch kommen wird, sondern darum das die auf der Verpackung "versprochen" haben das es so etwas gibt. Aber das gab es zum Kaufzeitpunkt nun einmal nicht, und auch jetzt - Monate nach Veröffentlichung - nicht. Darum geht es dem Op
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
Auf meiner WoTLK-Packung war auch die Rede von einem "Tanzstudio", das gibt es bis heute, fast 4 Jahre nach Release, nicht ;)
(oder doch?)
1 mal bearbeitet, zuletzt am 27.09.12 12:04 durch Der Selberdenker.
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
Ihr lasst euch halt verarschen und es ist euch egal.
Wenn etwas beworben wird aber nicht im produkt steckt ist das alle mal eine Klage wert.
In Deutschland sicherlich nicht, aber Amerika bestimmt.
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
So etwas lässt sich auch ein Deutschland ganz problemlos einklagen.
Es handelt sich dabei um einen Mangel (ein Mangel ist, vereinfacht ein fehlen zugesicherter Eigenschaften, §434 BGB).
Als einzelner Verbraucher:
Bei Mängeln kann eine Frist zur Behebung angesetzt werden.
Das ganze muss natürlich schriftlich mitgeteilt werden und die Frist muss angemessen sein (was angemessen ist entscheidet im Zweifelsfall ein Richter).
Wird der Mangel nicht innerhalb der Frist behoben so besteht i.d.R. ein Recht auf die Wandlung des Kaufvertrages.
Das ist alles sicher etwas vereinfacht formuliert, gibt aber grob die Rechtslage in Deutschland wieder.
Als einzelner Verbraucher ist das aber ein Kampf gg. Windmühlen. Wie man in den aktuelell Fällen sehen kann, muss das in Deutschland von der VZBV in Form einer Abmahnung und. ggf. einen Gerichtsprozesses geschehen.
Ansonsten lachen die Hersteller da nur ;).
Es ist übrigens einer der wenigsten Gründe sich ein Spiel bei MM, Staurn und co. zu kaufen. Die zeigen sich oft sehr unkompliziert bei der Rücknahme von Spielen, selbst wenn diese Aktivierungspflichtig sind (vorausgesetzt es ist bekannt, dass massive Probleme bestehen).
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
tehsre schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Es ist übrigens einer der wenigsten Gründe sich ein Spiel bei MM, Staurn
> und co. zu kaufen. Die zeigen sich oft sehr unkompliziert bei der Rücknahme
> von Spielen, selbst wenn diese Aktivierungspflichtig sind (vorausgesetzt es
> ist bekannt, dass massive Probleme bestehen).
Oh ja, einfach ist es ein Spiel zurück zu geben. Die stellen es dann einfach wieder ins Regal, neu verschweisst. Egal ob der Key schon benutzt wird oder nicht. Früher oder später findet sich jemand dem es am Arsch vorbei geht weil er das Spiel nicht online spielt oder weil er es gar nicht benutzt.
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
Downloadfunktion für Streaming in Deutschland verboten
Ein Spendenkonzert, die Gema und das Prinzip
Forza 5, Drive Club und Gran Turismo 6 angespielt
Merkel macht sich zum Gespött der Netzgemeinde
"Das Internet ist für uns alle Neuland"
Kommentare: 350 | letzter Beitrag 00:32 Uhr
Kommentare: 267 | letzter Beitrag 19.06. 15:12
Kommentare: 257 | letzter Beitrag 19.06. 23:21
Kommentare: 249 | letzter Beitrag 19.06. 19:50
Kommentare: 165 | letzter Beitrag 19.06. 20:36
E-Mail an news@golem.de

Wir erweitern für Blogger und andere Autoren die Möglichkeit, ihre Inhalte hier auf Golem.de zu veröffentlichen und so von unserer Reichweite und unseren Finanzierungsmöglichkeiten zu profitieren. Es geht uns darum, ein neues, zeitgemäßes Modell des Publizierens zu etablieren und unseren Lesern noch mehr relevante Inhalte zu bieten.

Was erst nur für Neukunden galt, bekommen jetzt alle Kunden von Internet Service Providern und Nutzer öffentlicher WLANs: Pornofilter. Doch sie lassen sich (noch) ausschalten.

Auf der gerade zu Ende gegangenen E3 2013 hat sich Sony mit überwiegend positivem Presseecho für die nächste Konsolengeneration in Stellung gebracht. The Last of Us lässt uns trotzdem für einen Augenblick vergessen, dass die Zeit der Playstation 3 schon bald vorbei sein soll.

Microsoft reagiert auf die Kritik am geplanten Onlinezwang für die Xbox One und rückt von seinen Plänen ab. Auch sollen Spiele wie gehabt getauscht werden können.

Muss der Betreiber einer Open-Source-Plattform jede Änderung, die die Community vornimmt, vorab auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen? Um dies zu klären, geht Appwork gegen das gerichtliche Verbot einer Downloadfunktion für geschützte Videos in JDownloader2 vor.

Der niederländische Webhoster Leaseweb soll alle Daten der Megaupload-Nutzer auf seinen Servern gelöscht haben. Kim Dotcom spricht von Verrat.