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Fehlende Features, die auf der Packung beworben werden

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  1. Fehlende Features, die auf der Packung beworben werden

    Autor Llame 27.09.12 - 10:27

    Wie sieht es eigentlich mit dem auf der Packung beworbenen "Spieler gegen Spieler" Modus aus? Den gibt es ja soweit ich es mitbekommen habe bis heute nicht. Ist das rechtens?

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  2. Re: Fehlende Features, die auf der Packung beworben werden

    Autor lottikarotti 27.09.12 - 11:25

    > Wie sieht es eigentlich mit dem auf der Packung beworbenen "Spieler gegen
    > Spieler" Modus aus? Den gibt es ja soweit ich es mitbekommen habe bis heute
    > nicht. Ist das rechtens?
    Soll in einem späteren Patch folgen. Die genaue Versionsnummer ist im Internet zu finden - aber im Grund nicht weiter von Relevanz. Es kommt wenn's kommt :-D

    R.I.P. Fisch :-(

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  3. Re: Fehlende Features, die auf der Packung beworben werden

    Autor ibsi 27.09.12 - 11:57

    Es geht nicht darum das es noch kommen wird, sondern darum das die auf der Verpackung "versprochen" haben das es so etwas gibt. Aber das gab es zum Kaufzeitpunkt nun einmal nicht, und auch jetzt - Monate nach Veröffentlichung - nicht. Darum geht es dem Op

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  4. Re: Fehlende Features, die auf der Packung beworben werden

    Autor Der Selberdenker 27.09.12 - 12:04

    Auf meiner WoTLK-Packung war auch die Rede von einem "Tanzstudio", das gibt es bis heute, fast 4 Jahre nach Release, nicht ;)

    (oder doch?)



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 27.09.12 12:04 durch Der Selberdenker.

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  5. Re: Fehlende Features, die auf der Packung beworben werden

    Autor theonlyone 27.09.12 - 12:10

    Ihr lasst euch halt verarschen und es ist euch egal.

    Wenn etwas beworben wird aber nicht im produkt steckt ist das alle mal eine Klage wert.

    In Deutschland sicherlich nicht, aber Amerika bestimmt.

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  6. Re: Fehlende Features, die auf der Packung beworben werden

    Autor tehsre 27.09.12 - 12:26

    So etwas lässt sich auch ein Deutschland ganz problemlos einklagen.
    Es handelt sich dabei um einen Mangel (ein Mangel ist, vereinfacht ein fehlen zugesicherter Eigenschaften, §434 BGB).

    Als einzelner Verbraucher:
    Bei Mängeln kann eine Frist zur Behebung angesetzt werden.
    Das ganze muss natürlich schriftlich mitgeteilt werden und die Frist muss angemessen sein (was angemessen ist entscheidet im Zweifelsfall ein Richter).

    Wird der Mangel nicht innerhalb der Frist behoben so besteht i.d.R. ein Recht auf die Wandlung des Kaufvertrages.

    Das ist alles sicher etwas vereinfacht formuliert, gibt aber grob die Rechtslage in Deutschland wieder.

    Als einzelner Verbraucher ist das aber ein Kampf gg. Windmühlen. Wie man in den aktuelell Fällen sehen kann, muss das in Deutschland von der VZBV in Form einer Abmahnung und. ggf. einen Gerichtsprozesses geschehen.
    Ansonsten lachen die Hersteller da nur ;).

    Es ist übrigens einer der wenigsten Gründe sich ein Spiel bei MM, Staurn und co. zu kaufen. Die zeigen sich oft sehr unkompliziert bei der Rücknahme von Spielen, selbst wenn diese Aktivierungspflichtig sind (vorausgesetzt es ist bekannt, dass massive Probleme bestehen).

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  7. Re: Fehlende Features, die auf der Packung beworben werden

    Autor beaver 27.09.12 - 15:37

    tehsre schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Es ist übrigens einer der wenigsten Gründe sich ein Spiel bei MM, Staurn
    > und co. zu kaufen. Die zeigen sich oft sehr unkompliziert bei der Rücknahme
    > von Spielen, selbst wenn diese Aktivierungspflichtig sind (vorausgesetzt es
    > ist bekannt, dass massive Probleme bestehen).

    Oh ja, einfach ist es ein Spiel zurück zu geben. Die stellen es dann einfach wieder ins Regal, neu verschweisst. Egal ob der Key schon benutzt wird oder nicht. Früher oder später findet sich jemand dem es am Arsch vorbei geht weil er das Spiel nicht online spielt oder weil er es gar nicht benutzt.

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