Geschütztes Logo hin oder her, die "Sorge" ist noch einigermaßen nachvollziehbar. Aber ein PLATZ? Ein wohl öffentlich zugänglicher Platz? Ich finde, die sollten weiter stolz drauf sein und sich darüber freuen, wie schön er in einem Computerspiel abgebildet ist und für Menschen wahrnehmbar ist, die nie nach Italien fahren würden/können.
Rechtlich "verwertbar" dürfte in der Tat nur das angesprochene Logo sein. Über den Platz können sich die "Stadtväter" aufregen bis sie schwarz werden. Da wird kein Gericht der Welt etwas sagen.
Öffentliche Plätze, die sich nicht in Privateigentum befinden, können beliebig abgebildet werden, solange keine urheberrechtlich geschützten Dinge oder ungefragte Pesonen abgebildet sind.
Das mag für Deutschland so sein, in anderen Ländern muss das nicht so sein!!!
Selbst in DLand überlegen Staädt und Gemeinden Google für ihr StreetView die Aufnahme von öffentlichen Gebäude zu verbieten. Das würde automatisch auch sehr schnell für andere Sachen gelten!
Also, mal nicht so vorschnell mit pauschalen Antworten ;-)
Jetzt brauchen wir nur noch einen Italiener oder einen italienischen Rechtsexperten und die Sache ist geklährt :)
http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit#Italien
"Italien kennt keinerlei Ausnahme vergleichbar der Panoramafreiheit."
Stellt sich nur die Frage, wieso ein Platz ein "Kunstwerk" sein soll (das behandelt die Panoramafreiheit nämlich, die es in Italien nicht gibt). Ein Platz kennzeichnet sich dadurch aus, dass da eben nichts ist. Sonst hieße es "Gebäude".
Na, die werden schon die Gebäude außenrum auch abgebildet haben, sonst wäre es etwas langweilig ^^
blablub schrieb:
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> Ein Platz kennzeichnet sich dadurch aus, dass da eben nichts ist.
> Sonst hieße es "Gebäude".
Nochmal Glück gehabt!
Dann müssen die wohl "nichts" aus dem Spiel entfernen ;-)
Naja, ihr müsst das mal so betrachten, die Amis wollen ein Copyright auf Fakten, da müssen die Schild- ääähm Sienabürger eben schon einmal vorfühlen, ob es nicht möglich ist umbautes "Nichts" bzw. belegten Boden auch in dieser Weise zu schützen. Ich meine, wir können in Deutschland froh sein, hier wäre der Urheberschutz wahrscheinlich schon verjährt, denn ich bezweifle, dass der Erbauer des Platzes auch heute noch unter den Lebenden weilt bzw. da es ja ein "historischer" Platz ist, deren Abbleben erst knappe 7o Jahre zurückliegt. Bleibt das verwendete, traditionelle Wappen. Ich persönlich bin ja der Meinung, dass solche Dinge nur dann geschützt sein können, wenn sie zur Werbung eines Dritten, der nichts mit dem tatsächlichen Ursprung des Wappens zu tun hat, genutzt werden. Soll heißen, ich mache für meine Firma mit dem Wappen eines Automobilherstellers Werbung um ausschließlich von seinem guten Ruf zu profitieren. Auch wenn es in DE bzw. nach Markenrecht nicht legitim wäre, prinzipiell sollte es mir aber erlaubt sein selbiges Logo z.B. auf einem Gemälde einer Stadtansicht zu verwenden, wenn ein entsprechendes Gebäude mit eben jenem Symbol dort nun einmal rumsteht. Wäre ja noch schöner, wenn ich dann im Umkehrschluss dem Bäcker, dem Fleischer, der Dessousverkäuferin u.ä. Geld zahlen müsste, weil ich ihre Geschäfte in meinem Werk dargestellt habe um einen Teil Alltag einzufangen.
Lange Rede, kurzer Sinn: OMFG!
Naja, aber ein Platz ist doch immer von etwas umsäumt, sonst wäre es ja irgendwie "alles" und nicht bloß ein "Platz".
Feuerfuchs schrieb:
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> de.wikipedia.org#Italien
> "Italien kennt keinerlei Ausnahme vergleichbar der Panoramafreiheit."
Das ist nicht korrekt. Es gibt keine Panoramafreiheit im italienischen Gesetz.
http://it.wikipedia.org/wiki/Libert%C3%A0_di_panorama#Italia
In Italien ist dies ein sehr strittiges und schwieriges Thema. Das Colloseum in Rom z.B. ist sehr wohl Urheberrechtsgeschützt und darf nicht einfach fotografiert oder gefilmt werden. Es kann gut sein dass dies auch für den Platz in Siena gilt.
Padre999 schrieb:
> Das ist nicht korrekt. Es gibt keine Panoramafreiheit im italienischen
> Gesetz.
Lies den Satz, auf den du dich beziehst noch einmal. Er sagt genau das gleiche aus. Sinngemäß steht dort, dass es in Italien keine Ausnahme (wie z.B. die Panoramafreiheit in DE) gibt.
so geil... mit wikipedia links was beweisen wollen ist echt abgefahren...
nur mal so am rande...
und zum thema: wen interessiert des denn? eine strecke mehr oder weniger nur weil die rumheulen... sollen se halt ne andere stadt nehmen die aehnlich schoen ist und stolz waere gewaehlt zu werden um dafuer herzuhalten
ich bin so schrieb:
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> so geil... mit wikipedia links was beweisen wollen ist echt abgefahren...
du komiker willst behaupten, dass in wikipedia falschinformationen stehen könnten? is klar...
ich bin so schrieb:
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> so geil... mit wikipedia links was beweisen wollen ist echt abgefahren...
Das zieht nur noch unter Kindern als Argument (sry aber dieses Vorurteil war einmal). Also viel Spass. Wikipedia kann in solchen Sachen immernoch sehr wohl als Quelle herhalten.
ähm schrieb:
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> Das mag für Deutschland so sein, in anderen Ländern muss das nicht so
> sein!!!
Es muss nicht sein, aber es wäre durchaus logisch.
Und die müssen aufpassen, dass sie sich nicht ins eigene Fleisch schneiden damit. Denn wenn Sony da nichts veröffentlichen darf, dann gilt das auch für alle anderen. Das würde auf einen Schlag wahrscheinlich tausende Urlaubsfotoalben im Netz zu Straftaten machen. Man sollte seine Touristen aber nicht kriminalisieren.
> Selbst in DLand überlegen Staädt und Gemeinden Google für ihr StreetView
> die Aufnahme von öffentlichen Gebäude zu verbieten. Das würde automatisch
> auch sehr schnell für andere Sachen gelten!
Naja, nur weil Städte und Gemeinden ÜBERLEGEN, Google etwas zu verbieten, muss das noch lange nicht rechtens sein.
> Also, mal nicht so vorschnell mit pauschalen Antworten ;-)
Das gilt auch für "automatisch"-Schlussfolgerungen :P
Trollexorzist schrieb:
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> ich bin so schrieb:
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> > so geil... mit wikipedia links was beweisen wollen ist echt
> abgefahren...
> Das zieht nur noch unter Kindern als Argument (sry aber dieses Vorurteil
> war einmal). Also viel Spass. Wikipedia kann in solchen Sachen immernoch
> sehr wohl als Quelle herhalten.
ist ja nicht so dass man das nicht mal nutzen kann da ja in der regel alles stimmt...gibt ja selbst bei so seiten wie der panoramafreiheit in italien irgendwelche spinner die diese seite versuchen von änderungen fernzuhalten die zu abstrakt sind und auf keinen quellen basieren...
aber vor gericht will ich mal n anwalt sehen der sagt: aber herr richter bei wikipedia stand das aber so
ich möchte noch einen beweis vorlegen und zwar die seite forum.golem.de...somit wäre bewiesen dass trolle existieren
wird wahrscheinlich eh darauf hinauslaufen dass die ne gebühr für des logo zahlen oder es entfernen oder die strecke eben doch rausnehmen und dafür aber wenigstens kostenlos promotion bekommen zu haben...kein schlechter deal im vergleich zur werbekampagne von halo reach
>Ein Platz kennzeichnet sich dadurch aus, dass da eben nichts ist. Sonst hieße es "Gebäude".
du meinst so eine Art Skybox für das RL???
is ja cool...
b.t.w. GT is eh scheiße. 1 mio. Autos, abeer nur 10 Strecken! *übertreibung*
wer kauft sich den sowas??
wenn ich mir autos kaufen will die ich mir nicht leisten kann,
sammel ich lieber MAtchbox´s ;)
Bassa schrieb:
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> Und die müssen aufpassen, dass sie sich nicht ins eigene Fleisch schneiden
> damit. Denn wenn Sony da nichts veröffentlichen darf, dann gilt das auch
> für alle anderen. Das würde auf einen Schlag wahrscheinlich tausende
> Urlaubsfotoalben im Netz zu Straftaten machen. Man sollte seine Touristen
> aber nicht kriminalisieren.
urlaubsbilder sind erlaubt solang sie nicht verkauft werden.... dann gibts wieder andere regeln.
auch fotografieren ist erlaubt wenn im hintergrund menschen sind die da eben zufällig sind...wie in ner disco oder an solchen urlaubsplätzen. es sei denn es ist ausdrücklich beschildert und ausgeschrieben wie z.B. in einer botschaft.
lediglich die leute die im fokus des bildes sind müssen der veröffentlichung zustimmen... was allerdings bei einem familienurlaub kein großer deal ist
Was hat denn Logik mit Recht zu tun? Recht setzen ist ein Hoheitsakt des Staates und der musste sich noch nie rechtfertigen, ob das, was er da setzt auch logisch ist. Sonst wäre es ja auch kein souveräner Akt mehr....
Und was die Touristen damit zu tun haben, ist mir auch ein Rätsel. Bei dem spiel stört es sie, bei den Touris eben nicht und sie meinen , es gäbe eine rechtliche Grundlage DAS anzugehen. So einfach ist der Kasten.
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