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Das sagt Anwalt von IT-Kanzlei

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  1. Das sagt Anwalt von IT-Kanzlei

    Autor DerJochen 09.05.12 - 13:17

    Stellungnahme vom Anwalt:

    "I. Kunden

    Was kann ich als Kunde machen, wenn ich die Mitteilung erhalte, dass ich
    keine Diablo 3 CE erhalte?

    Juristen sagen als ersten den Satz: „ Das kommt darauf an!“ – hier stimmt es aber wirklich. Denn er kommt darauf an, welche Mitteilung nach der Bestellung der Kunde erhalten hat.

    Denn unter den AGB der HitFox GmbH findet sich der entscheidende Passus Nr. 4.

    4. Vertragsschluss für die Bestellung von Produkten

    (1) Mit dem Anklicken des dafür vorgesehenen Buttons gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss („Bestellung“ oder ähnliches) über einen Vertrag zwischen HitFox und dem Nutzer über die Nutzung der Spiele, dem Erwerb von Waren und/oder sonstigen Leistungen sowie der Bestellung von Gutscheinen (nachstehend auch „Vertrag“) ab.

    (2) HitFox wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen (nachstehend „Zugangsbestätigung“). In dieser Zugangsbestätigung sind sämtliche Bestelldaten und Preise aufgeführt. Die Zugangsbestätigung ist noch keine wirksame Annahme des Angebots auf Abschluss eines Vertrages.

    (3) Der Vertrag mit HitFox kommt zustande, wenn HitFox die Bestellung des Nutzers annimmt. Das geschieht durch eine Auftragsbestätigung von HitFox per E-Mail an den Nutzer, die mit der Zugangsbestätigung verbunden werden kann, oder durch die erste Erfüllungshandlung von HitFox.

    (4) Die Annahme der Bestellung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der bestellten Ware und ihrer Lieferbarkeit. Bestellungen über Waren von Verbrauchern werden nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen.

    (5) Durch die aktive Betätigung der Schaltfläche „Bestellen“ (oder einer vergleichbar benannten Schaltfläche) vor der Abgabe seines Antrages erkennt der Nutzer diese AGB an und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Nach Annahme des Antrages des Nutzers durch HitFox sind diese AGB Bestandteil des zwischen dem Nutzer und HitFox zustande gekommenen Vertrages.

    Es kommt somit darauf an, hat der Kunde eine Zugangsbestätigung erhalten, oder aber eine Auftragsbestätigung.

    Unter einer Zugangsbestätigung wird üblicherweise die direkt vom System verschickte Mitteilung verstanden, die unmittelbar nach der Bestellung verschickt wird. Inhalt ist zumeist eine Wiederholung der Daten und eine Widerrufsbelehrung.

    Bei der Mail der Hitbox GmbH fällt aber der Hinweis auf, dass das Paket mit DHL versandkostenfrei verschickt wird. Außerdem wird an anderer Stelle auf den Versand zum Verkaufsstart hingewiesen. Es kommt bei solchen einseitigen Erklärungen auch darauf an, wie der Empfänger, also der Kunde, die Mail verstehen durfte. Und nach meiner Ansicht kann man die Mail eben auch als Auftragsbestätigung verstehen. Damit hätte der Kunde dann einen Anspruch auf Lieferung der CE. Wenn HitFox nicht liefern kann ist die Firma schadensersatzpflichtig. Als Schaden fallen zum einen die Kosten an, die der Kunde aufwenden muss um an eine solche Box auf anderem Weg zu kommen, sprich zum einen der Originalpreis. Aber auch selbstverständlich den Zinsgewinn den die Firma HitFox GmbH durch den unmittelbaren Einzug des Geldes gemacht hat.

    Ferner ist aber auch die Frage, ob Nr. 4 der AGB überhaupt vereinbart worden sind und der Punkt nicht gegen § 308 Nr. 8 BGB verstößt.

    Dieser besagt:

    In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam die nach Nummer 3 zulässige Vereinbarung eines Vorbehalts des Verwenders, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags bei Nichtverfügbarkeit der Leistung zu lösen, wenn sich der Verwender nicht verpflichtet,

    a) den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu
    informieren

    und

    b) Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.

    Eine solche Klausel findet sich nämlich nicht in den AGB. Es wird mit keinem Wort darüber gesprochen, dass das Geld sofort zurücküberwiesen wird und auch nicht, dass die Kunden sofort über die Nichtlieferung informiert werden. Und sofort oder unverzüglich bedeutet nicht eine Woche vor Release.

    Also ist wohl die Nr. 4 nicht wirksam vereinbart.

    Auch spricht die Handhabung der Verteilung der zu wenig bestellten oder zu viel verkauften Stückzahlen gegen die AGB. Wer im Dezember bestellt hat muss beliefert werden. Es gilt beim Kaufrecht das Prinzip first-in-first-out. Erst recht wenn wie geschehen mittels Deals verkauft wird. Von einer Art Verlosung oder Tombola war bei Vertragsschluss nicht die Rede.

    Abschließend kann gesagt werden, dass der Kunde ein Anrecht auf Lieferung hat. Wenn der Lieferant/Verkäufer nicht liefern kann, dann hat der Kunde einen Anspruch auf Schadensersatz. Hier wohl bis zur Höhe des Ladenverkaufspreises.

    II. Konkurrenzunternehmen/Verbraucherschützer

    Spannend könnte es noch werden, wenn Konkurrenten oder Verbraucherschützer tätig werden, denn das Verhalten ist nach meiner Ansicht höchst wettbewerbswidrig. Aus einem Kaufvertrag eine Art Verlosung zu machen, wie bei facebook gepostet worden ist, ist nicht korrekt. Ebenso der Verkauf von Waren, die überhaupt nicht vorhanden sind ist nicht korrekt im Sinne des Wettbewerbsrechts. Hier könnten Abmahnungen drohen."

    Quelle: http://www.modcast.eu/2012/05/wtf-hitfox-storniert-diablo-3-collectors-editionen-bestellungen-eine-woche-vor-release/



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 09.05.12 13:27 durch DerJochen.

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  2. Re: Das sagt Anwalt von IT-Kanzlei

    Autor ichbinsmalwieder 09.05.12 - 13:30

    Bestätigt meine amateurjuristische Einschätzung des Falls. ;-)

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  3. Re: Das sagt Anwalt von IT-Kanzlei

    Autor hubie 09.05.12 - 13:35

    Vielen dank für diese einschätzung

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  4. Re: Das sagt Anwalt von IT-Kanzlei

    Autor morningstar 09.05.12 - 13:39

    Ist es wirklich Sinn und Zweck, einen Händler aufgrund eines Spiels vors Gericht zu zerren und vielleicht seine Existenz dadurch zu vernichten?

    25% Rabatt fürs normale Spiel oder 10 Euro Rabatt auf einen beliebigen Einkauf ist doch eine feine Geste.

    Leute: es geht um ein Spiel! Macht nicht Ernst daraus (gilt für alle Beteiligten).

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  5. Re: Das sagt Anwalt von IT-Kanzlei

    Autor Flying Circus 09.05.12 - 13:40

    DerJochen schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Und sofort oder unverzüglich bedeutet nicht eine Woche vor
    > Release.

    Das hat mit dem Releasetermin an sich erstmal nichts zu tun, sonderm damit, wann dem Vertragspartner bekannt sein muß (d.h. Schlamperei zählt nicht), daß er die Leistung nicht erbringen kann. Wenn er das erst eine Woche vor Release erfahren und dann unmittelbar an die Kunden kommuniziert hat, ist das "sofort" bzw. "unverzüglich". Der Golem.de-Artikel gibt dazu nichts her.

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  6. Re: Das sagt Anwalt von IT-Kanzlei

    Autor Flying Circus 09.05.12 - 13:41

    morningstar schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Leute: es geht um ein Spiel!

    Wenn man Leute hier liest, die sich Sorgen machen, ob sie ggf. einen Tag (!) darauf warten müssen, loslegen zu können, kommen mir da durchaus Zweifel ...

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  7. Re: Das sagt Anwalt von IT-Kanzlei

    Autor Netspy 09.05.12 - 13:42

    Nicht unbedingt, denn hier wird von möglichen Schadensersatz zum Ladenverkaufspreis gesprochen. Ein eBay-Preis kann kaum als Ladenverkaufspreis genommen werden.

    Ferner weiß der Anwalt nicht in allen Dingen, wovon er redet. Den Verkauf von nicht vorhandener Ware als "höchst wettbewerbswidrig" ansehen ist ja wohl Quatsch. Alle Händler (inkl. Amazon) lassen Vorbestellungen zu und auch dort wir teilweise im Voraus bezahlt. Das ist also Unsinn.

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  8. Re: Das sagt Anwalt von IT-Kanzlei

    Autor zendar 09.05.12 - 13:47

    Flying Circus schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Das hat mit dem Releasetermin an sich erstmal nichts zu tun, sonderm damit,
    > wann dem Vertragspartner bekannt sein muß (d.h. Schlamperei zählt nicht),
    > daß er die Leistung nicht erbringen kann. Wenn er das erst eine Woche vor
    > Release erfahren und dann unmittelbar an die Kunden kommuniziert hat, ist
    > das "sofort" bzw. "unverzüglich". Der Golem.de-Artikel gibt dazu nichts
    > her.

    Der Händler hat ja selbst gesagt das die seit Wochen dabei sind ersatz zu finden, also war es schon länger bekannt.

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  9. Re: Das sagt Anwalt von IT-Kanzlei

    Autor DerJochen 09.05.12 - 13:54

    FALSCH ! Es geht um die ausverkaufte Collectors Editionen die man nur noch im Laden kaufen kann am Releasetag (mit Glück) und wofür man dann gegenüber dem Angebot von Hitfox 10-40 Euro mehr zahlen muss.

    Aber sind wir jetzt mal ehrlich. Eine Woche vor dem Hammer-Release und die wussten es seit Wochen dass sie keine mehr kriegen , sagen die Bescheid: Ätsch Bätsch ihr bekommt es nicht.

    Das ist nicht fair und wieso sollte man sich selbst dann fair verhalten. Pro Kunde sind das 1.50 Euro Zinsen. Für den einzelnen ist das nichts, aber im Ganzen? Wieviel wurden storniert? Sagen wir mal 40k, dann sind das 45k Euro Zinsen die Hitfox da schön behalten darf.

    Und rechtlich haben sie Anspruch auf die CE oder Schadensersatz was die Differenz ist. D.h. wer jetzt eine für 90 Euro kaufen muss kann sich die 40 Euro Differenz von Hitfox holen wenn er Eier und Konsequenz hat. Wenn das wiederum nur 10k machen sind das 40k Euro die Hitfox abdrücken muss zzgl Anwaltskosten der LEute.

    Ich finde das nur richtig, wenn jemand den Schritt geht und seine Rechte wahr nimmt.

    Und der 10 Euro Gutschein? Für den Arsch. Damit ist keinem geholfen. Wenn man ihn direkt auf das Alternativangebot nehmen könnte wäre es ja toll. Bekäme man Diablo 3 für 35 Euro aber so? Ich glaube auch nicht dass den jemand nutzt nach der Aktion. Nur wenige. Viele wollen nach der PS3 Aktion, den Paysafe Karten und jetzt das wohl nichts mehr mit Hitfox zu tun haben.

    Flying Circus schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > morningstar schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Leute: es geht um ein Spiel!
    >
    > Wenn man Leute hier liest, die sich Sorgen machen, ob sie ggf. einen Tag
    > (!) darauf warten müssen, loslegen zu können, kommen mir da durchaus
    > Zweifel ...

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  10. Re: Das sagt Anwalt von IT-Kanzlei

    Autor DerJochen 09.05.12 - 13:55

    Ganz genau !

    zendar schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Flying Circus schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Das hat mit dem Releasetermin an sich erstmal nichts zu tun, sonderm
    > damit,
    > > wann dem Vertragspartner bekannt sein muß (d.h. Schlamperei zählt
    > nicht),
    > > daß er die Leistung nicht erbringen kann. Wenn er das erst eine Woche
    > vor
    > > Release erfahren und dann unmittelbar an die Kunden kommuniziert hat,
    > ist
    > > das "sofort" bzw. "unverzüglich". Der Golem.de-Artikel gibt dazu nichts
    > > her.
    >
    > Der Händler hat ja selbst gesagt das die seit Wochen dabei sind ersatz zu
    > finden, also war es schon länger bekannt.

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  11. Re: Das sagt Anwalt von IT-Kanzlei

    Autor wolfnagel 09.05.12 - 14:09

    Genau, klagt den letzten Cent aus dem Händler raus damit ihr euch auf die Brust trommeln und euer Ego streicheln könnt. Es gibt ja nichts wichtigeres mit dem wir unsere Gerichte beschäftigen können.

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  12. Re: Das sagt Anwalt von IT-Kanzlei

    Autor Endwickler 09.05.12 - 14:17

    Da enige wohl schon gezahlt hatten, ist es bestimmt auch nicht unwichtig, ob sie eine Zahlungsauffoerderung bekamen oder ob sie es aus freien Stücken so früh machten. Mit einer Zahlungsaufforderung, also der Aufforderung, den einen Teil eines Vertrages zu erfüllen, wäre der Kunde fein raus, wenn er denn den schwierigen Weg gehen wollte.

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  13. Re: Das sagt Anwalt von IT-Kanzlei

    Autor hubie 09.05.12 - 14:20

    An die warmduscher hier: das gabze war kalkül, kundenfang auf kosten vieler leute wünsche eine ce zu bekommen was jetzt nur für einige noch funktioniert. Die 15 sind kein rabatt sondern die differenz zum bereits seit monaten gezahlten betrag. Die zinsen werden einbehalten. Kein arsch hätte bei hitfox ne nornale d3 edition bestellt. Demnach auch unlauterer wettbewerb. Wer bitte verlost denn die verbleibenden ces?? Das muss nach eingangsdatum der bestellung gehen, basta!

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  14. Re: Das sagt Anwalt von IT-Kanzlei

    Autor Endwickler 09.05.12 - 14:26

    Hier zu schreiben ist doch keine Klage, lieber nagel.

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  15. Re: Das sagt Anwalt von IT-Kanzlei

    Autor Flö. 09.05.12 - 14:35

    morningstar schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Leute: es geht um ein Spiel! Macht nicht Ernst daraus (gilt für alle
    > Beteiligten).


    Nur ein Spiel? :o /troll off

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  16. Re: Das sagt Anwalt von IT-Kanzlei

    Autor Apple_und_ein_i 09.05.12 - 14:35

    Stimmt, lassen wir doch alle Haendler machen was sie wollen. Unternehmen sind ja keine Menschen, also gelten Gesetze nicht fuer sie. Die Kunden sind doch selber Schuld! Wie koennen sie es denn wagen, ein im vorraus bezahltes Produkt auch noch besitzen zu wollen?!
    Also, an alle Kaeufer: beugt euch schoen nach vorne, lasst die Hosen runter, greift nach euren Waden und hofft, dass der HitFox schnell fertig ist.

    PS: Wer Anzeichen von Sarkasmus und/oder Hyperbeln im Text findet, darf sie fuer sich behalten.

    Der Glaube fängt immer da an wo das Wissen aufhört.

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  17. Deine Qualifikation?

    Autor Freakgs 09.05.12 - 15:32

    Netspy schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Nicht unbedingt, denn hier wird von möglichen Schadensersatz zum
    > Ladenverkaufspreis gesprochen. Ein eBay-Preis kann kaum als
    > Ladenverkaufspreis genommen werden.
    >
    > Ferner weiß der Anwalt nicht in allen Dingen, wovon er redet. Den Verkauf
    > von nicht vorhandener Ware als "höchst wettbewerbswidrig" ansehen ist ja
    > wohl Quatsch. Alle Händler (inkl. Amazon) lassen Vorbestellungen zu und
    > auch dort wir teilweise im Voraus bezahlt. Das ist also Unsinn.

    Soso, der Anwalt hat natürlich keine Ahnung, Du aber schon ;-).
    Ohne jede Unterstellung oder Polemik: Woher kommt Dein Wissen?

    Der Anwalt wird jedenfalls Gründe dafür haben, das Verhalten als wettbewerbswidrig einzustufen, denn genau das ist sein Job.

    Amazon bucht übrigens erst ab, wenn die Ware auch tatsächlich das Haus verlässt.



    2 mal bearbeitet, zuletzt am 09.05.12 15:35 durch Freakgs.

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  18. Re: Das sagt Anwalt von IT-Kanzlei

    Autor Freakgs 09.05.12 - 15:40

    Das sehe ich auch so.

    Es geht ja auch darum, dass es laut Sicht des Anwalts auch wettbewerbswidrig sein könnte, was wiederum bedeutet, dass andere Händler darunter leiden.

    Alleine schon deshalb kann ich die Aussage von wolfnagel nicht nachvollziehen, denn diese Händler sind dann egal oder wie?



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 09.05.12 15:42 durch Freakgs.

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  19. Re: Deine Qualifikation?

    Autor Clown 09.05.12 - 16:01

    Freakgs schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Der Anwalt wird jedenfalls Gründe dafür haben, das Verhalten als
    > wettbewerbswidrig einzustufen, denn genau das ist sein Job.

    Hmjo, aber die Tatsache, dass z.B. Berufung und Revision existieren und dabei in der Tat nicht selten gefällte Urteile aufgehoben o.ä. werden, spricht für die nichtdeterministische - um nicht zu sagen subjektive - Arbeitsweise des hiesigen juristischen Systems.
    Wenn also _ein_ Anwalt behauptet, dass etwas wettbewerbswidrig sein *könnte*, heisst das mal gar nix :)
    Wenn das Hundert Anwälte so sehen und keiner auch den geringsten Zweifel hat, sieht das schon wieder anders aus :P

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  20. Re: Deine Qualifikation?

    Autor Freakgs 09.05.12 - 16:04

    Clown schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Freakgs schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Der Anwalt wird jedenfalls Gründe dafür haben, das Verhalten als
    > > wettbewerbswidrig einzustufen, denn genau das ist sein Job.
    >
    > Hmjo, aber die Tatsache, dass z.B. Berufung und Revision existieren und
    > dabei in der Tat nicht selten gefällte Urteile aufgehoben o.ä. werden,
    > spricht für die nichtdeterministische - um nicht zu sagen subjektive -
    > Arbeitsweise des hiesigen juristischen Systems.
    > Wenn also _ein_ Anwalt behauptet, dass etwas wettbewerbswidrig sein
    > *könnte*, heisst das mal gar nix :)
    > Wenn das Hundert Anwälte so sehen und keiner auch den geringsten Zweifel
    > hat, sieht das schon wieder anders aus :P

    Das ist schon absolut richtig was Du sagst, dennoch ist es wahrscheinlicher, dass ein Anwalt die Sachlage richtig einschätzt, als ein Laie der nie Jura studiert hat.

    Ich studiere Mathe und muss mir teilweise die tollsten Dinger im Internet durchlesen, wenn jemand einfach sagt "ne, das ist absoluter Blödsinn, das ist nicht so". Da machen es sich viele Laien nämlich sehr einfach, indem sie sagen "ist nicht so", es aber nicht begründen.

    Und ja, ein Laie kann absolut richtig liegen, nur sollte er es dann auch gut und sachlich begründen, dann kann man leicht darüber diskutieren. So geht das schon eher in Richtung Crackpot.

    Ps: Am schlimmsten trifft es da die Physiker, da ist ja auf einmal jeder Experte und weiss es sowieso besser und überhaupt.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 09.05.12 16:05 durch Freakgs.

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