Da es keine objektive Unmöglichkeit ist, diese Version zu beschaffen (z.B. für über 100¤ bei Ebay), ist der Händler weiterhin zur Lieferung oder zu Schadensersatz verpflichtet. Nicht im Sinne eines Almosens wie hier mit dem 10-Euro-Gutschein und der Ermäßigung auf den Kaufpreis, sondern des Preisunterschiedes, der zur Beschaffung nötig ist.
Ich würde als Kunde nicht auf das Angebot zur Vertragsänderung durch den Händler eingehen.
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Das meinst du nicht ernst? Wenn doch, belege das doch mal mit ein paar Quellen! Das wäre dann wohl der erste Fall, dass ein Händler vom Gericht dazu verpflichtet werden würde, auf dem Schwarzmarkt Ware zu besorgen.
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eBay ist ein Schwarzmarkt?
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Was für ein Schwarzmarkt?
Die Unmöglichkeit ist im BGB §§275 ff geregelt. Üblicherweise ist für beide Seiten der Weg des Schadenersatzes der einfachere, für den Händler aber sicher nicht der günstigere.
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Für einen Händler? Ja!
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Mit welcher Begründung sollte ein Käufer noch zusätzlichen Schadensersatz fordern dürfen? Jeder Kunde bekommt den Kaufpreis + 10 Euro Gutschein (= 16 % der Kaufsumme) als Schadensersatz erstattet. Was bitte würdest du da dem Händler vor Gericht vorwerfen?
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Warum sollte es?
Du weisst gar nicht, was "Schwarzmarkt" ist?
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzmarkt
Schlimmstenfalls wäre Ebay in dieser Geschichte ein grauer Markt, aber selbst das darf bezweifelt werden.
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Die zwischen Bezahlung und Rückerstattung entgangenen Zinsen sind ein nachweisbarer Schaden.
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Leute, ihr habt echt Probleme! Wenn du nicht verstehst, was ich ausdrücken will, dann wende dich einem anderen Thema zu. So schwer war das nämlich wirklich nicht zu verstehen.
Kein Gericht der Welt würde einen Händler dazu zwingen, sich seine Produkte bei eBay zu beschaffen, nur um einen Kaufvertrag einzuhalten.
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<°(((><<
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fratze123 schrieb:
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> Die zwischen Bezahlung und Rückerstattung entgangenen Zinsen sind ein
> nachweisbarer Schaden.
… der sich im niedrigen einstelligen Centbereich bewegen wird und durch den 10 Euro Gutschein kompensiert wird. Hast du noch was anzumerken?
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Netspy schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Leute, ihr habt echt Probleme! Wenn du nicht verstehst, was ich ausdrücken
> will, dann wende dich einem anderen Thema zu. So schwer war das nämlich
> wirklich nicht zu verstehen.
>
> Kein Gericht der Welt würde einen Händler dazu zwingen, sich seine Produkte
> bei eBay zu beschaffen, nur um einen Kaufvertrag einzuhalten.
Wenn man als Kunde so weit geht: Doch.
Für Kaufleute gibt es immer noch einen ersten, wichtigen Grundsatz: Verträge müssen eingehalten werden.
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Man zahlt für premium 24h Lieferung. Wenn der Kram dann erst 2 Tage später kommt wird man mit irgendwelchen Ausreden abgespeist.
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Netspy schrieb:
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> fratze123 schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Die zwischen Bezahlung und Rückerstattung entgangenen Zinsen sind ein
> > nachweisbarer Schaden.
>
> … der sich im niedrigen einstelligen Centbereich bewegen wird und
> durch den 10 Euro Gutschein kompensiert wird. Hast du noch was anzumerken?
Solche Gutscheine werden für gewöhnlich vor Gericht nicht anerkannt, da sie an den Händler gebunden sind. Das ist mehr Werbung als Schadensersatz.
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Netspy schrieb:
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> Mit welcher Begründung sollte ein Käufer noch zusätzlichen Schadensersatz
> fordern dürfen? Jeder Kunde bekommt den Kaufpreis + 10 Euro Gutschein (= 16
> % der Kaufsumme) als Schadensersatz erstattet. Was bitte würdest du da dem
> Händler vor Gericht vorwerfen?
*****
Verträge müssen eingehalten werden, punkt. Da gibt es nichts zu diskutieren.
Und der Vertrag sieht vor, dass der Händler den Artikel liefert, und der Händler MUSS den Artikel liefern. Da gibt's keine Wahlmöglichkeit.
Erst mal BGB lesen und verstehen und dann bei juristischen Themen mitdiskutieren...
1 mal bearbeitet, zuletzt am 09.05.12 13:03 durch ap (Golem.de).
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Endwickler schrieb:
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>
> Wenn man als Kunde so weit geht: Doch.
Nein, das wirst du nicht durchsetzen können. Da bin ich mir ganz sicher.
> Für Kaufleute gibt es immer noch einen ersten, wichtigen Grundsatz:
> Verträge müssen eingehalten werden.
Vom Prinzip richtig. Nur gibt es immer mal Fälle, in denen das nicht geht. Ich habe keine Ahnung wie das bei Hitfox gelaufen ist und wer da Fehler gemacht hat. Aber angenommen Hitfox wurden vom Großhändler unbegrenzte Lieferzahlen zu einem günstigen Preis zugesagt und auf einmal heißt es - Pustekuchen, du bekommst nur 500 Stück. Wenn Hitfox dann 5.000 Bestellungen hat und kein anderer Händler liefern kann, gibt es keine andere Möglichkeit, als 90 % der Kunden abzusagen. Alles andere wäre wirtschaftlicher Selbstmord - mal davon abgesehen, dass die wohl auch bei eBay keine vernünftigen Mengen bekommen würden und diese dann auch nicht zeitnah liefern könnten.
Ich habe weder was mit Hitfox was zu tun, noch habe ich da was bestellt aber nach dem was ich hier gelesen habe, sind die offen und gut mit dem Problem umgegangen und haben ihren Kunden faire Alternativen angeboten.
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Endwickler schrieb:
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> Wenn man als Kunde so weit geht: Doch.
Nein. Der Kunde hat hier nur einen begrenzten Rechtsanspruch.
> Für Kaufleute gibt es immer noch einen ersten, wichtigen Grundsatz:
> Verträge müssen eingehalten werden.
Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Und hier kann der Händler vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Erfüllung desselben Belastungen erzeugt, die über das vertretbare Maß hinaus gehen. Was hier das vertretbare Maß ist, das muss im Einzelfall vor Gericht geklärt werden.
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LH schrieb:
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>
> Solche Gutscheine werden für gewöhnlich vor Gericht nicht anerkannt, da sie
> an den Händler gebunden sind. Das ist mehr Werbung als Schadensersatz.
Solche Dinge kommen sowieso vor kein Gericht. Es ist kein wirklich messbarer Schaden entstanden und man kann Hitfox wohl auch keine böswillige Absicht oder Täuschung vorwerfen. Also würde es bestenfalls auf eine außergerichtliche Einigung mit einem Vergleich rauslaufen und dort sind Gutscheine durchaus üblich.
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So pauschal ist das falsch und ich gebe deinen Rat zurück, mal das BGB zu lesen.
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Netspy schrieb:
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> Mit welcher Begründung sollte ein Käufer noch zusätzlichen Schadensersatz
> fordern dürfen? Jeder Kunde bekommt den Kaufpreis + 10 Euro Gutschein (= 16
> % der Kaufsumme) als Schadensersatz erstattet. Was bitte würdest du da dem
> Händler vor Gericht vorwerfen?
Ganz einfach: Den Artikel zu kaufen, kostet mittlerweile rund 100,- EUR, folglich ist ein Schaden von rund 40,- EUR entstanden, den der Händler SELBSTVERSTÄNDLICH erstatten muss.
NICHTS hindert den Händler daran, bei Ebay den Artikel zu kaufen und seinem Kunden zu senden. Und laut Kaufvertrag ist er nunmal zur Lieferung verpflichtet.
Meine Güte, was sich die Leute hier alles gefallen lassen würden, unglaublich...
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