1. Foren
  2. » Kommentare
  3. » Games
  4. » Alle Kommentare zum Artikel
  5. » Hitfox: Händler liefert bezahlte…

Keine objektive Unmöglichkeit

Anzeige
  1. Thema
  1. 1
  2. 2
  3. 3

Neues Thema Ansicht wechseln


  1. Keine objektive Unmöglichkeit

    Autor Jonah Ltd. 09.05.12 - 12:15

    Da es keine objektive Unmöglichkeit ist, diese Version zu beschaffen (z.B. für über 100¤ bei Ebay), ist der Händler weiterhin zur Lieferung oder zu Schadensersatz verpflichtet. Nicht im Sinne eines Almosens wie hier mit dem 10-Euro-Gutschein und der Ermäßigung auf den Kaufpreis, sondern des Preisunterschiedes, der zur Beschaffung nötig ist.

    Ich würde als Kunde nicht auf das Angebot zur Vertragsänderung durch den Händler eingehen.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  2. Re: Keine objektive Unmöglichkeit

    Autor Netspy 09.05.12 - 12:18

    Das meinst du nicht ernst? Wenn doch, belege das doch mal mit ein paar Quellen! Das wäre dann wohl der erste Fall, dass ein Händler vom Gericht dazu verpflichtet werden würde, auf dem Schwarzmarkt Ware zu besorgen.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  3. Re: Keine objektive Unmöglichkeit

    Autor Endwickler 09.05.12 - 12:20

    eBay ist ein Schwarzmarkt?

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  4. Re: Keine objektive Unmöglichkeit

    Autor Jonah Ltd. 09.05.12 - 12:25

    Was für ein Schwarzmarkt?

    Die Unmöglichkeit ist im BGB §§275 ff geregelt. Üblicherweise ist für beide Seiten der Weg des Schadenersatzes der einfachere, für den Händler aber sicher nicht der günstigere.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  5. Re: Keine objektive Unmöglichkeit

    Autor Netspy 09.05.12 - 12:36

    Für einen Händler? Ja!

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  6. Re: Keine objektive Unmöglichkeit

    Autor Netspy 09.05.12 - 12:39

    Mit welcher Begründung sollte ein Käufer noch zusätzlichen Schadensersatz fordern dürfen? Jeder Kunde bekommt den Kaufpreis + 10 Euro Gutschein (= 16 % der Kaufsumme) als Schadensersatz erstattet. Was bitte würdest du da dem Händler vor Gericht vorwerfen?

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  7. Käse.

    Autor fratze123 09.05.12 - 12:40

    Warum sollte es?
    Du weisst gar nicht, was "Schwarzmarkt" ist?

    http://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzmarkt

    Schlimmstenfalls wäre Ebay in dieser Geschichte ein grauer Markt, aber selbst das darf bezweifelt werden.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  8. Der Zinsverlust ist ein objektiv entstandener Schaden.

    Autor fratze123 09.05.12 - 12:42

    Die zwischen Bezahlung und Rückerstattung entgangenen Zinsen sind ein nachweisbarer Schaden.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  9. Re: Käse.

    Autor Netspy 09.05.12 - 12:43

    Leute, ihr habt echt Probleme! Wenn du nicht verstehst, was ich ausdrücken will, dann wende dich einem anderen Thema zu. So schwer war das nämlich wirklich nicht zu verstehen.

    Kein Gericht der Welt würde einen Händler dazu zwingen, sich seine Produkte bei eBay zu beschaffen, nur um einen Kaufvertrag einzuhalten.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  10. Re: Käse.

    Autor fratze123 09.05.12 - 12:43

    <°(((><<

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  11. Re: Der Zinsverlust ist ein objektiv entstandener Schaden.

    Autor Netspy 09.05.12 - 12:44

    fratze123 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Die zwischen Bezahlung und Rückerstattung entgangenen Zinsen sind ein
    > nachweisbarer Schaden.

    … der sich im niedrigen einstelligen Centbereich bewegen wird und durch den 10 Euro Gutschein kompensiert wird. Hast du noch was anzumerken?

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  12. Re: Käse.

    Autor Endwickler 09.05.12 - 12:50

    Netspy schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Leute, ihr habt echt Probleme! Wenn du nicht verstehst, was ich ausdrücken
    > will, dann wende dich einem anderen Thema zu. So schwer war das nämlich
    > wirklich nicht zu verstehen.
    >
    > Kein Gericht der Welt würde einen Händler dazu zwingen, sich seine Produkte
    > bei eBay zu beschaffen, nur um einen Kaufvertrag einzuhalten.

    Wenn man als Kunde so weit geht: Doch.
    Für Kaufleute gibt es immer noch einen ersten, wichtigen Grundsatz: Verträge müssen eingehalten werden.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  13. Ist in Deutschland doch verbreitet :\

    Autor ssssssssssssssssssss 09.05.12 - 12:56

    Man zahlt für premium 24h Lieferung. Wenn der Kram dann erst 2 Tage später kommt wird man mit irgendwelchen Ausreden abgespeist.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  14. Re: Der Zinsverlust ist ein objektiv entstandener Schaden.

    Autor LH 09.05.12 - 12:59

    Netspy schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > fratze123 schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Die zwischen Bezahlung und Rückerstattung entgangenen Zinsen sind ein
    > > nachweisbarer Schaden.
    >
    > … der sich im niedrigen einstelligen Centbereich bewegen wird und
    > durch den 10 Euro Gutschein kompensiert wird. Hast du noch was anzumerken?

    Solche Gutscheine werden für gewöhnlich vor Gericht nicht anerkannt, da sie an den Händler gebunden sind. Das ist mehr Werbung als Schadensersatz.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  15. Re: Keine objektive Unmöglichkeit

    Autor ichbinsmalwieder 09.05.12 - 13:01

    Netspy schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Mit welcher Begründung sollte ein Käufer noch zusätzlichen Schadensersatz
    > fordern dürfen? Jeder Kunde bekommt den Kaufpreis + 10 Euro Gutschein (= 16
    > % der Kaufsumme) als Schadensersatz erstattet. Was bitte würdest du da dem
    > Händler vor Gericht vorwerfen?

    *****

    Verträge müssen eingehalten werden, punkt. Da gibt es nichts zu diskutieren.
    Und der Vertrag sieht vor, dass der Händler den Artikel liefert, und der Händler MUSS den Artikel liefern. Da gibt's keine Wahlmöglichkeit.

    Erst mal BGB lesen und verstehen und dann bei juristischen Themen mitdiskutieren...



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 09.05.12 13:03 durch ap (Golem.de).

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  16. Re: Käse.

    Autor Netspy 09.05.12 - 13:01

    Endwickler schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    >
    > Wenn man als Kunde so weit geht: Doch.

    Nein, das wirst du nicht durchsetzen können. Da bin ich mir ganz sicher.

    > Für Kaufleute gibt es immer noch einen ersten, wichtigen Grundsatz:
    > Verträge müssen eingehalten werden.

    Vom Prinzip richtig. Nur gibt es immer mal Fälle, in denen das nicht geht. Ich habe keine Ahnung wie das bei Hitfox gelaufen ist und wer da Fehler gemacht hat. Aber angenommen Hitfox wurden vom Großhändler unbegrenzte Lieferzahlen zu einem günstigen Preis zugesagt und auf einmal heißt es - Pustekuchen, du bekommst nur 500 Stück. Wenn Hitfox dann 5.000 Bestellungen hat und kein anderer Händler liefern kann, gibt es keine andere Möglichkeit, als 90 % der Kunden abzusagen. Alles andere wäre wirtschaftlicher Selbstmord - mal davon abgesehen, dass die wohl auch bei eBay keine vernünftigen Mengen bekommen würden und diese dann auch nicht zeitnah liefern könnten.

    Ich habe weder was mit Hitfox was zu tun, noch habe ich da was bestellt aber nach dem was ich hier gelesen habe, sind die offen und gut mit dem Problem umgegangen und haben ihren Kunden faire Alternativen angeboten.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  17. Re: Käse.

    Autor Muhaha 09.05.12 - 13:03

    Endwickler schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > Wenn man als Kunde so weit geht: Doch.

    Nein. Der Kunde hat hier nur einen begrenzten Rechtsanspruch.

    > Für Kaufleute gibt es immer noch einen ersten, wichtigen Grundsatz:
    > Verträge müssen eingehalten werden.

    Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Und hier kann der Händler vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Erfüllung desselben Belastungen erzeugt, die über das vertretbare Maß hinaus gehen. Was hier das vertretbare Maß ist, das muss im Einzelfall vor Gericht geklärt werden.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  18. Re: Der Zinsverlust ist ein objektiv entstandener Schaden.

    Autor Netspy 09.05.12 - 13:03

    LH schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    >
    > Solche Gutscheine werden für gewöhnlich vor Gericht nicht anerkannt, da sie
    > an den Händler gebunden sind. Das ist mehr Werbung als Schadensersatz.

    Solche Dinge kommen sowieso vor kein Gericht. Es ist kein wirklich messbarer Schaden entstanden und man kann Hitfox wohl auch keine böswillige Absicht oder Täuschung vorwerfen. Also würde es bestenfalls auf eine außergerichtliche Einigung mit einem Vergleich rauslaufen und dort sind Gutscheine durchaus üblich.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  19. Re: Keine objektive Unmöglichkeit

    Autor Netspy 09.05.12 - 13:05

    So pauschal ist das falsch und ich gebe deinen Rat zurück, mal das BGB zu lesen.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  20. Re: Keine objektive Unmöglichkeit

    Autor ichbinsmalwieder 09.05.12 - 13:05

    Netspy schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Mit welcher Begründung sollte ein Käufer noch zusätzlichen Schadensersatz
    > fordern dürfen? Jeder Kunde bekommt den Kaufpreis + 10 Euro Gutschein (= 16
    > % der Kaufsumme) als Schadensersatz erstattet. Was bitte würdest du da dem
    > Händler vor Gericht vorwerfen?

    Ganz einfach: Den Artikel zu kaufen, kostet mittlerweile rund 100,- EUR, folglich ist ein Schaden von rund 40,- EUR entstanden, den der Händler SELBSTVERSTÄNDLICH erstatten muss.
    NICHTS hindert den Händler daran, bei Ebay den Artikel zu kaufen und seinem Kunden zu senden. Und laut Kaufvertrag ist er nunmal zur Lieferung verpflichtet.

    Meine Güte, was sich die Leute hier alles gefallen lassen würden, unglaublich...

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  1. 1
  2. 2
  3. 3

Neues Thema Ansicht wechseln


Entschuldigung, nur registrierte Benutzer dürfen in diesem Forum schreiben. Klicken Sie hier um sich einzuloggen

Steve Wilhite: Ehrung für den Erfinder des "Jif"-Formates
Steve Wilhite
Ehrung für den Erfinder des "Jif"-Formates

Steve Wilhite, früherer Mitarbeiter von Compuserve, hat einen Webby Award für die Entwicklung des Grafikformates Gif erhalten. Aus diesem Anlass hat der Erfinder noch einmal auf der korrekten Aussprache beharrt.

  1. Adobe Photoshop Express jetzt auch für Windows 8
  2. World Press Photo Award Wie viel Photoshop verträgt ein Reportagebild?
  3. Animation Motion-Capture-Verfahren ohne Marker

Microsoft: Viren kommen wieder
Microsoft
Viren kommen wieder

Echte Computerviren gibt es in Industrieländern kaum noch. Wer umgangssprachlich von Viren spricht, meint Trojaner, Adware oder Würmer. Doch Microsoft sieht sie vor dem Comeback - in Regionen mit schlechter Internet- und Patch-Versorgung.

  1. Domainrecht Schweizer Switch schaltet Domain wegen Malware ab
  2. Android 32 infizierte Apps aus dem Play Store entfernt
  3. Malware Der Rechner als Bitcoin-Generator

Android: Updates für Google Drive und Chrome
Android
Updates für Google Drive und Chrome

Google hat die Android-Apps Drive und Chrome aktualisiert. Die Google-Drive-App im aktualisierten Erscheinungsbild bringt eine Bildvorschau, eine Scanfunktion und eine Downloadmöglichkeit. Chrome bringt einen Vollbildmodus und eine Verlaufsfunktion innerhalb eines Browsertabs.

  1. Google Ein Cloud-Speicher für alle Dienste
  2. Microsoft Office Web Apps führen Echtzeitzusammenarbeit ein
  3. Extension Office-Dateien direkt in Chrome betrachten

  1. Need for Speed Rivals: Verfolgungsjagden zwischen Cops und Rasern
    Need for Speed Rivals
    Verfolgungsjagden zwischen Cops und Rasern

    Eine offene Spielumgebung, sehr schnelle Autos und spannende Verfolgungsjagden kündigt EA für Need for Speed Rivals an. Das Rennspiel auf Basis der Frostbite-3-Engine erscheint auch für die Next-Gen-Konsole.

  2. Digitimes: Windows-8-Tablets sollen 8 Prozent des Marktes erreichen
    Digitimes
    Windows-8-Tablets sollen 8 Prozent des Marktes erreichen

    Eine Preissenkung bei den Software-Lizenzen hilft Windows 8-Geräten. Ihr Anteil soll auf 10 bis 20 Millionen steigen.

  3. Doc Patch: Das Grundgesetz wird Open Data
    Doc Patch
    Das Grundgesetz wird Open Data

    Der Chaos Computer Club hat das Grundgesetz als Open Data veröffentlicht. Die dafür eingerichtete Plattform steht auch anderen Nutzern offen, die weitere Dokumente aus der Verwaltung dort veröffentlichen sollen.


  1. 21:07

  2. 19:04

  3. 18:57

  4. 18:20

  5. 18:13

  6. 16:57

  7. 16:51

  8. 16:11