"Pacta sunt servanda".
Es liegt (nehme ich an) wohl spätestens mit der Bezahlung ein gültiger Kaufvertrag vor. Der Händler MUSS den bestellten und bezahlten Artikel liefern, auch wenn er ihn dazu für über 100,- EUR bei Ebay besorgen muss.
Oder er erstattet den Differenzbetrag wenn der Kunde ihn sich selbst anderweitig besorgt.
Das ist ganz einfaches Vertragsrecht aus dem BGB, und die Rechtslage ist da glasklar. Gibt auch genügend entsprechende Urteile zu dem Thema.
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
"Es liegt (nehme ich an)"
Und du betitelst das als 100% sicher...aha...dürfen sich dann die an dich wenden, bei denen es dann doch nicht geklappt hat?
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
ichbinsmalwieder schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> "Pacta sunt servanda".
>
> Es liegt (nehme ich an) wohl spätestens mit der Bezahlung ein gültiger
> Kaufvertrag vor.
Falsch. Die vorzeitige Bezahlung bedeutet nicht, dass ein Kaufvertrag entstanden ist. Bis zu diesem Zeitpunkt hast nur du alleine den Willen zum Kauf des für den Händler unverbindlichen Angebots gezeigt. Erst wenn der Händler selbst die Bestellung verbindlich annimmt ist dies der Fall, z.B. indem er dir per EMail ein Lieferdatum, einen Lieferschein oder eine Rechnung schickt oder anderweitig bestätigt, dass die Bestellung nicht nur aufgenommen sondern auch angenommen wurde.
Bei Vorabüberweisung trägt der Kunde sogar das alleinige Risiko falls etwas mit der Lieferung schief geht. Auch die Rücküberweisung des Geldes bei Stornierung geschieht eigentlich nur aus Kulanz. (Natürlich würde sich das an Händler nie leisten, denn dann wäre er schnell weg vom Fenster.)
> Der Händler MUSS den bestellten und bezahlten Artikel
> liefern, auch wenn er ihn dazu für über 100,- EUR bei Ebay besorgen muss.
Nein er muss die Bestellung nur verweigern. (siehe oben)

1 mal bearbeitet, zuletzt am 10.05.12 13:37 durch elgooG.
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
elgooG schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Falsch. Die vorzeitige Bezahlung bedeutet nicht, dass ein Kaufvertrag
> entstanden ist. Bis zu diesem Zeitpunkt hast nur du alleine den Willen zum
> Kauf des für den Händler unverbindlichen Angebots gezeigt. Erst wenn der
> Händler selbst die Bestellung verbindlich annimmt ist dies der Fall, z.B.
> indem er dir per EMail ein Lieferdatum, einen Lieferschein oder eine
> Rechnung schickt oder anderweitig bestätigt, dass die Bestellung nicht nur
> aufgenommen sondern auch angenommen wurde.
Grundsätzlich richtig .. nur in dem Falle reicht die Bestellbestätigung , welche er zweifellos mit Eingang des Geldes verschickt hat. (sonst wäre es schon seltsam und jeder normale Mensch würde nach dem Verbleib des Geldes fragen)
> Bei Vorabüberweisung trägt der Kunde sogar das alleinige Risiko falls etwas
> mit der Lieferung schief geht. Auch die Rücküberweisung des Geldes bei
> Stornierung geschieht eigentlich nur aus Kulanz. (Natürlich würde sich das
> an Händler nie leisten, denn dann wäre er schnell weg vom Fenster.)
>
Du hast ja eine interessante Rechtsauffassung, mit dir möchte ich lieber keine Rechtsgeschäfte machen.
Selbst im Falle eine "Falschüberweisung" bleibt das Geld Eigentum des Kunden.. somit besteht im Falle der Nichterfüllung ein voller Ersatzanspruch des Kunden, dies kann entweder über eine Rückerstattung oder über eine Ersatzlieferung erfolgen.
Darüber hinaus besteht selbstverständlich ein Schadensersatzanspruch bei einseitiger Nichterfüllung..
Somit muss der Händler im Falle der Nichtlieferung die Zahlung rückerstatten und zusätzlich den Differenzbetrag zum realen Beschaffungspreis erstatten.. Wobei der Schadensersatzanspruch in der Praxis meist nicht wahrgenommen wird.. und in der Regel auch nur unter größtem Aufwand gerichtlich zu erstreiten wäre.. Grundsätzlich möglich wäre dies aber auf jeden Fall.
Die Rückerstattung ist aber auf jedenfall zwingend und kann sogar relativ leicht mittels Mahnverfahren + Gerichtsvollzieher geltend gemacht werden...
[edit]
Darüber hinaus kann jeder bei einer Onlinebestellung solange keine Lieferung erfolgt ist jederzeit und nach Lieferung innerhalb von 14Tagen von seiner Bestellung zurücktreten. (Volksmund: Storno) Das liegt an der Gesetzesänderung zum Fernabsatzgesetz: 14Tage Rückgabefrist ohne Angabe von Gründen bei Onlinebestellungen, diese Frist beginnt mit Lieferung der Ware.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 10.05.12 14:19 durch dernurbs.
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
elgooG schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> ichbinsmalwieder schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > "Pacta sunt servanda".
> >
> > Es liegt (nehme ich an) wohl spätestens mit der Bezahlung ein gültiger
> > Kaufvertrag vor.
>
> Falsch. Die vorzeitige Bezahlung bedeutet nicht, dass ein Kaufvertrag
> entstanden ist. Bis zu diesem Zeitpunkt hast nur du alleine den Willen zum
> Kauf des für den Händler unverbindlichen Angebots gezeigt. Erst wenn der
> Händler selbst die Bestellung verbindlich annimmt ist dies der Fall, z.B.
> indem er dir per EMail ein Lieferdatum, einen Lieferschein oder eine
> Rechnung schickt oder anderweitig bestätigt, dass die Bestellung nicht nur
> aufgenommen sondern auch angenommen wurde.
>
> Bei Vorabüberweisung trägt der Kunde sogar das alleinige Risiko falls etwas
> mit der Lieferung schief geht. Auch die Rücküberweisung des Geldes bei
> Stornierung geschieht eigentlich nur aus Kulanz. (Natürlich würde sich das
> an Händler nie leisten, denn dann wäre er schnell weg vom Fenster.)
>
> > Der Händler MUSS den bestellten und bezahlten Artikel
> > liefern, auch wenn er ihn dazu für über 100,- EUR bei Ebay besorgen
> muss.
>
> Nein er muss die Bestellung nur verweigern. (siehe oben)
Schonmal nen Blick ins BGB geworfen? Soviele Falschaussagen auf einen Haufen findet man ja nichtmal vor Gericht.
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
dernurbs schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Grundsätzlich richtig .. nur in dem Falle reicht die Bestellbestätigung ,
> welche er zweifellos mit Eingang des Geldes verschickt hat. (sonst wäre es
> schon seltsam und jeder normale Mensch würde nach dem Verbleib des Geldes
> fragen)
Jein. Da kommt es ganz konkret auf die Formulierung der Bestätigung an. Eine Eingangsbestätigung muss nicht unbedingt die notwendige Willenserklärung sein. Häufig ist sie es aber, auch und gerade, wenn irgendwelche absichernden Floskeln benutzt werden - da kommt es dann schon auf die im konkreten Einzelfall verwendete Formulierung und den konkreten Bestellprozess an. Oft findet man ja eine Floskel der Art "Bestellannahme erst durch Versand der Ware". Ist so auch nicht immer gültig; bei Vorauskasse hat ein Händler regelmäßig ganz schlechte Karten.
Was nicht funktioniert: Sich darauf rausreden wollen, dass Bestellbestätigungen automatisiert verschickt werden und daher grundsätzlich unter Vorbehalt stehen und entsprechend auch zurückgenommen werden können. Der Betrieb des WWS liegt im Verantwortungsbereich des Händlers.
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
Zu diskutieren macht keinen Sinn!
Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen
Die Mär vom teuren Traffic oder wie viel kostet ein GByte?
Festplatte mit DDR3-RAM kratzt an SSD-Leistung
Das neue Google Maps ist beeindruckend schnell
"EU-Vorschlag würde freies Kopieren erlauben"
WLAN-Suche als Einfallstor bei Android und iOS
Kommentare: 829 | letzter Beitrag 17:38 Uhr
Kommentare: 259 | letzter Beitrag 21:03 Uhr
Kommentare: 228 | letzter Beitrag 20:41 Uhr
Kommentare: 153 | letzter Beitrag 17:20 Uhr
Kommentare: 151 | letzter Beitrag 13:35 Uhr
E-Mail an news@golem.de

Mit dem Z10 versucht Blackberry ein Comeback im Smartphone-Markt. Auch Android-Anwendungen lassen sich auf dem Gerät installieren. Golem.de-Autor Tobias Költzsch hat zwei Wochen lang sein Galaxy S3 gegen das Z10 getauscht und im Langzeittest überprüft, wie schwer ein Umstieg ist.

Eine offene Spielumgebung, sehr schnelle Autos und spannende Verfolgungsjagden kündigt EA für Need for Speed Rivals an. Das Rennspiel auf Basis der Frostbite-3-Engine erscheint auch für die Next-Gen-Konsole.

Ein bisschen dicker, ein bisschen schwerer und dafür viel schneller: Das ist Microsofts Surface Pro im Vergleich zum Surface RT. Wir haben das Windows-8-Gerät auf seine Stärken hin untersucht und stellen fest, dass auch Microsoft Probleme mit einem kleinen Full-HD-Display hat.

Wer ein gebrauchtes Spiel für die Xbox One verkaufen will, muss damit zum Händler marschieren: Dies berichtet zumindest ein britisches Fachmagazin. Unterdessen verkauft sich die neue Konsole schon sehr gut - und Microsoft verkündet hohe Ziele für seine "alte" Xbox 360.

Lenovos Finanzchef protzt, dass sich der PC-Hersteller jedes Unternehmen, das zum Verkauf steht, auch leisten könnte.

Peter Schaar wendet sich dagegen, dass Jobcenter-Mitarbeiter bei Facebook die soziale Lage der Menschen ausforschen und verdeckt Freundschaftsanfragen senden. Die Bundesagentur für Arbeit sagt, dass das gar nicht möglich sei.