Ich mein, wenn man betrachtet:
- die gab es damals erst 6 Monate
- haben 30¤ weniger verlangt wie "normal"
- unter 20 Mitarbeiter laut Handelsregisterauszug
- Angebot insgesamt 3 Mal verlängert
der sollte wohl stutzig werden..
Von daher..SSKM (selbst Schuld, kein Mitleid).
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Ich hab da auch bestellt und habe trotz nachlesens nichts derart negatives gehört, außer dass das anfangsangebot mit der ps3 schnell vergriffen war.
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Stutzig werden? Hier ist absolut kein Schaden entstanden. Blizzard hat weniger geliefert als angekündigt, der Händler hat fair reagiert. Wo ist bitte dein Problem?
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Genau und das macht man IMMER und ist die Pflicht des Kunden. "Schön" zu sehen, wie Sie die Schuld des Problems nun auf den Kunden abwälzen wollen. Letztenendes gehts hier einfach um nen geschlossenen Vertrag, den die eine Partei (der Anbieter) nicht einhalten kann. Deshalb ist es Pech für den Anbieter und NICHT die Schuld der Kunden.
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Mich wundert's, dass man bei diesem Anbieter bei Vorbestellung in Vorleistung gehen muss. Bei Amazon ist es üblich erst am Versandtag das Kundenkonto zu belasten.
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Das ist nicht überall üblich, aber nicht wirklich relevant, da der Händler ja auch den Rücktritt anbietet. Das Geld ist also nicht weg.
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fool schrieb:
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> Das ist nicht überall üblich, aber nicht wirklich relevant, da der Händler
> ja auch den Rücktritt anbietet. Das Geld ist also nicht weg.
Und doch ist ein Schaden entstanden - nämlich die Differenz aus dem Betrag, den man jetzt ausgeben muss, um an die Ware zu kommen und dem, was man bei dem Händler bezahlt hat.
Und diesen Schaden hat der Händler auszugleichen, wenn es seine Schuld ist, er zum Beispile mehr verkauft hat, als von Blizzard zugesagt.
schenkt man dem Bericht aus einem anderen Thread Glauben, dass überwiegend die älteren billigeren Bestellungen storniert werden, macht er sich eventuell sogar des Betruges schuldig.
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Zinsverlust. Natürlich eher hypotetisch, aber durchaus möglich.
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Nur weil Du es wiederholst, wird es nicht richtiger..
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Whitey schrieb:
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> Genau und das macht man IMMER und ist die Pflicht des Kunden. "Schön" zu
> sehen, wie Sie die Schuld des Problems nun auf den Kunden abwälzen wollen.
> Letztenendes gehts hier einfach um nen geschlossenen Vertrag, den die eine
> Partei (der Anbieter) nicht einhalten kann. Deshalb ist es Pech für den
> Anbieter und NICHT die Schuld der Kunden.
Da wäre ich mir absolut nicht sicher. Ich denke es ist ebend kein Vertrag zustanden gekommen. Der Vertrag kommt erst zustanden wenn der Händler das bestätigt.
Ich weiß nicht ob dieser Händler das gemacht hat, ich gehe aber nicht davon aus, kein Händler bringt sich durch sowas selbst in Teufels Küche.
Siehe: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-kaeufer/fuehrt-schriftliche-bestellung-schon-zu-festem-kaufvertrag.html
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fratze123 schrieb:
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> Zinsverlust. Natürlich eher hypotetisch, aber durchaus möglich.
Der sich nur Cent-Bereich bewegen dürfte und vom Gutschein des Händlers mehr als ausgeglichen wird.
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s1ou schrieb:
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> Whitey schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Genau und das macht man IMMER und ist die Pflicht des Kunden. "Schön" zu
> > sehen, wie Sie die Schuld des Problems nun auf den Kunden abwälzen
> wollen.
> > Letztenendes gehts hier einfach um nen geschlossenen Vertrag, den die
> eine
> > Partei (der Anbieter) nicht einhalten kann. Deshalb ist es Pech für den
> > Anbieter und NICHT die Schuld der Kunden.
>
> Da wäre ich mir absolut nicht sicher. Ich denke es ist ebend kein Vertrag
> zustanden gekommen. Der Vertrag kommt erst zustanden wenn der Händler das
> bestätigt.
>
> Ich weiß nicht ob dieser Händler das gemacht hat, ich gehe aber nicht davon
> aus, kein Händler bringt sich durch sowas selbst in Teufels Küche.
>
> Siehe: www.recht-gehabt.de
Ich denke schon dass es als Bestätigt gilt, wenn er eine Rechnung über die Summe per Vorauskasse stellt.
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"Der vom Gesetz vorgesehene Regelfall wird bei der Vereinbarung einer Vorkasse umgekehrt, wodurch nun der Käufer mit der Bezahlung in Vorleistung treten muss und somit das Risiko eingeht, die Ware - aus welchen Gründen auch immer - nicht zu erhalten." (http://de.wikipedia.org/wiki/Vorkasse)
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Wem es wichtig ist die CE zu besitzen, der sollte wirklich bei einem vertrauenswürdigem Anbieter kaufen. Wobei man auch da nicht immer Fehler ausschließen kann.
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Keridalspidialose schrieb:
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> Wem es wichtig ist die CE zu besitzen, der sollte wirklich bei einem
> vertrauenswürdigem Anbieter kaufen. Wobei man auch da nicht immer Fehler
> ausschließen kann.
Naja, so einfach ist das aber nicht festzustellen, selbst bekannte Händler wie Amazon kann so etwas passieren. Wenn ihnen einfach falsche Zahlen für Vorbestellungen gegeben wurden, die sie dann aber nicht liefern können, dann ist davor kein Händler wirklich sicher, weil der Händler hier auch darauf vertrauen muss, dass sein Lieferant Wort hält, so wie der Kunde dem Händler gegenüber vertrauen muss, dass er wiederum seinen Vertrag einhält.
Von daher fällt es mir schwer allein dem Händler die Schuld zu geben, wenn ich nicht weiß wer es wirklich verbockt hat, weil irgendwo will ich dann schon auf den richtigen Sauer sein. Darum tun mir auch Hotline Mitarbeiter immer Leid, die auch immer den Ärger der Kunden abkriegen, obwohl die fast immer am aller wenigsten dafür können. ^^
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Ich denke jeder der das Thema jetzt verfolgt hat weiß was Phase ist und macht jede weitere Diskussion sinnlos....
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