Ich träume immer noch von dem Tag, an dem es in Deutschland eingeführt und die unsägliche USK abgeschafft wird.
Wäre imo aber ein guter Kandidat für einen globalen Standard.
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Ich finde es sowie so ein unding das spiele wegen zu hoher "Brutalität" indiziert werden, ok wenn sie gegen die Verfasssung sprechen kann ich das ja noch verstehen, aber Spiele die wegen zu hoher Gewalt indiziert werden.... Ich meine, dann gibt man diesen spielen eine Freigabe ab 18 und dann sind das Erwachsene Menschen du das spielen, keine jungendlichen!
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eben nicht ... das ist ja das problem!indizierte spiele sind ja nicht indiziert um erwachsene zu strafen, sondern um jugendliche zu schuetzen. weil es eben immer jugendliche geben wird, die an derartiges material gelangen, trotz der altersfreigaben ...
es geht um die reduktion der dunkelziffer, meiner meinung nach!
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Gegen den Jugendschutz ist natürlich nichts einzuwänden, aber das Geld was die USK kostet, sollte man lieber in Aufklärungskampagnen für Eltern und deren Kinder stecken.
Ein 7-Jähriger sollte natürlich kein Spiel mit reeler Gewalt spielen (Cartoongewalt ala Darkwing Duck, o.ä. empfinde ich nicht als verstörend), bei einem 16-Jährigen sieht das aber schon ganz anders aus.
Ich habe mit Half-Life angefangen, da hätte ich das noch ein paar Jahre lang nicht spielen dürfen, ebenso Doom, Quake und Wolfenstein. Geschadet hat es mir nicht (glaube ich zumindest), weil ich von meinen Eltern und meinem Umfeld von klein auf einen sozialen Umgang mit anderen gelehrt wurde. Da machen mich solche Spiele nicht verrückt.
Anstatt zu sagen: 'das darfst du nicht spielen', sollte man (imo) sagen: 'mach ruhig, aber ich möchte dir vorher noch ein paar Sachen erklären...' - das es nach wie vor altersgerecht sein muss, ist natürlich logisch und hier ist die PEGI ja ein gutes Beispiel.
Man sollte die Eltern mehr in die Verantwortung ziehen und nicht alles von staatlicher Seite von vornherein kategorisch ausschließen.
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Es ist aber doch schon jedem hier klar das eine Indizierung nicht mit einem Verkaufsverbot gleichzusetzen ist, oder?
So kann man im Saturn auch zum Beispiel indizierte Titel kaufen, wenn in Liste A, nur muss man dazu den Verkäufer drauf ansprechen, wenn diese da sind sonst können diese auch im Laden bestellt werden.
Vor allem werden doch Indizierungen nicht von der USK ausgesprochen sondern von der BPjM und das nach Antrag auf ein Prüfung.
Für alle ab 18 ist also ein kauf von indizierten Titel immer noch möglich.
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Das stimmt zwar theoretisch, aber praktisch ist es dann doch wieder anders:
Eine Indizierung entspricht in großen Teilen einem indirekten Quasi-Verkaufsverbot..
Die Tatsache, dass es öffentlich nicht mehr ausgestellt werden darf, nicht beworben werden darf und sogar keine Testberichte darüber verfasst werden dürfen (weil das auch als Werbung gilt), spricht dafür.
Die Konzerne/Firmen machen schließlich Werbung, weil es auch was bringt. Und wenn das nicht mehr geht, kann ich auch kaum Gewinne erwarten.
Übrigens: Ja, es ist möglich den Verkäufer anzusprechen und das Spiel so zu bekommen (sog. "unter der Ladentheke"), dafür muss der Verkäufer aber mitspielen.
Im hiesigen MediaMarkt und im Saturn geht das schon seit etlichen Jahren nicht mehr, weil die Verantwortlichen dies als "schmuddelig" (ähnlich wie Porno etc) erachtet haben (auf Nachfrage so erklärt bekommen).
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Halderim schrieb:
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> Es ist aber doch schon jedem hier klar das eine Indizierung nicht mit einem
> Verkaufsverbot gleichzusetzen ist, oder?
Das stimmt zwar, aber bei einer Beschlagnahmung sieht das wieder ganz anders aus - das hat zwar auch nicht allzu viel mit der USK zu tun, aber auch hier empfinde ich die Bevormundung von rwachsenen Menschen als grotesk. Vorallem bei Titeln wie Silent Hill, Left 4 Dead 2, oder Mortal Kombat.
> Vor allem werden doch Indizierungen nicht von der USK ausgesprochen sondern
> von der BPjM und das nach Antrag auf ein Prüfung.
> Für alle ab 18 ist also ein kauf von indizierten Titel immer noch möglich.
Ich wollte nicht nur auf Indizierungen hinaus, habe ich aber vielleicht nicht ganz so klar formuliert.
Einem Jugendlichen mit entsprechender Reife sollte auch Zugriff auf Spiele gewährt werden, die z.Z. nach USK nicht für ihn freigegeben sind. Sei es ein 13-Jähriger, der ein 'Ab-16' Spiel ausprobieren möchte - gibt es ja scheinbar ohnehin oft genug, siehe CoD, u.ä. Hab ich damals auch gemacht, nur war es da noch UT GotY.
Ich denke man sollte den Leuten (vorallem den Eltern) eine problemlose Möglichkeit zur selbstkontrolle geben - klar können Eltern auch heute schon ihren Kindern das jeweilige Spiel kaufen, aber so geplant ist das von der USK ja nicht.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 16.11.12 13:10 durch asic.
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Nun ja das mit dem MM und Saturn kann auch passieren aber wer wirklich schon Ü18 ist kann auch Titel die auf dem Index stehen im Netz kaufen. Es gibt seriöse Shops die sich auf indizierte Titel spezialisiert haben und auch diese Titel anbieten, gerade im Bereich der Filme kenne ich mindestens einen wo ich selber schon bestellt habe.
Es gibt also eben andere Bezugsmöglichkeiten das ist es worauf ich hinaus wollte.
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neocron schrieb:
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> eben nicht ... das ist ja das problem!indizierte spiele sind ja nicht
> indiziert um erwachsene zu strafen, sondern um jugendliche zu schuetzen.
> weil es eben immer jugendliche geben wird, die an derartiges material
> gelangen, trotz der altersfreigaben ...
Und Du glaubst naiverweise ernsthaft, daß das in der Praxis in irgendeiner Weise funktioniert? Darf ich mal lachen?
Tatsächlich zerstört die Indizierung die wirtschaftliche Verwertbarkeit eines Titels vollständig und das ist wohl die reell beabsichtigte Wirkung.
> es geht um die reduktion der dunkelziffer, meiner meinung nach!
Also als ich noch jugendlich war (ist schon ein bißchen länger her) war die Liste A in Jungspielerkreisen die Top-Liste der empfohlenen Titel und die Liste B war auch als Must-Have-Liste bekannt. Die Listen waren natürlich nirgendwo veröffentlicht, aber komischerweise wußte trotzdem immer jeder, was gerade so drauf gelandet ist...
Und zwar ohne jegliches Internet!
Und heute, wo man ganz einfach mit dem Webbrowser auf US-Seiten gehen und sich alles angucken kann, soll also die "Dunkelziffer" gesenkt werden. Soll das irgendwie witzig sein?
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jtsn schrieb:
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> neocron schrieb:
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> > eben nicht ... das ist ja das problem!indizierte spiele sind ja nicht
> > indiziert um erwachsene zu strafen, sondern um jugendliche zu schuetzen.
> > weil es eben immer jugendliche geben wird, die an derartiges material
> > gelangen, trotz der altersfreigaben ...
>
> Und Du glaubst naiverweise ernsthaft, daß das in der Praxis in irgendeiner
> Weise funktioniert?
1. billiger versuch mich durch die wortwahl "naiverweise" zu diskreditieren ...
2. hab ich nicht mal ansatzweise darueber gesprochen, ob ich an dieses system glaube oder nicht ... 3. habe ich lediglich behauptet, die Absicht waere die dunkelziffer zu reduzieren. wenn nur ein jugendlicher weniger durch die massnahme an das spiel gelangt waere das von mir benannte ziel erreicht ...
> darf ich mal lachen?
darfst du gern ... wenn dir danach ist! wer sollte es dir verbieten?
>
> Tatsächlich zerstört die Indizierung die wirtschaftliche Verwertbarkeit
> eines Titels vollständig und das ist wohl die reell beabsichtigte Wirkung.
und nach welchem Motiv? wenn es nur um die wirtschaftlich verwertbarkeit ginge, was sollte die bpjm davon haben?
>
> > es geht um die reduktion der dunkelziffer, meiner meinung nach!
>
> Also als ich noch jugendlich war (ist schon ein bißchen länger her) war die
> Liste A in Jungspielerkreisen die Top-Liste der empfohlenen Titel und die
> Liste B war auch als Must-Have-Liste bekannt. Die Listen waren natürlich
> nirgendwo veröffentlicht, aber komischerweise wußte trotzdem immer jeder,
> was gerade so drauf gelandet ist...
und?
bist du statistisch signifikant?
>
> Und zwar ohne jegliches Internet!
aha
>
> Und heute, wo man ganz einfach mit dem Webbrowser auf US-Seiten gehen und
> sich alles angucken kann, soll also die "Dunkelziffer" gesenkt werden. Soll
> das irgendwie witzig sein?
nochmals, niemand hat ueber die wirkung gesprochen, oder beurteilt ob es sinnvoll waere ... ich bitte nochmals zu lesen!
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asic schrieb:
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> Ich denke man sollte den Leuten (vorallem den Eltern) eine problemlose
> Möglichkeit zur selbstkontrolle geben - klar können Eltern auch heute schon
> ihren Kindern das jeweilige Spiel kaufen, aber so geplant ist das von der
> USK ja nicht.
Doch, das ist exakt der Plan. Die USK-Einstufung soll verhindern, dass ein minderjähriger Jugendlicher nicht an Spiele kommt, die für ihn nicht geeignet sind (nach der Einstufung). Dieses Prinzip sieht aber _ausdrücklich_ vor, dass Eltern (bzw. Erziehungsberechtigte) das Ganze "aufheben" können, indem sie ihrem Kind das Spiel kaufen. Das ist in allen Bereichen gleich: Der Gesetzgeber gibt den Eltern nach wie vor quasi alle Mittel in die Hand.
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