mischt neuerdings Anime und Werbung zusammen. Da wird der Kinderfilm mal eben für die Werbung unterbrochen, was vor einiger Zeit noch verboten war. Jetzt haben sie also die Portale ins Visier genommen. So ändern sich die Zeiten und als nächstes achten sie darauf, dass auf Spielplätzen niemand Markenklamotten trägt, weil das nicht sauber vom Spielinhalt getrennt ist.
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Anime != Kinderfilm
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Levial schrieb:
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> Anime != Kinderfilm
Digimon, Pokemon und ähnliches Zeug habe ich einfach mal da eingestuft und natürlich steht es jedem frei, denen abzusprechen, dass sie für Kinder oder Anime sind.
Ich meine nur Filme für Kinder und nicht die, die du dir anschaust. :-)
1 mal bearbeitet, zuletzt am 20.11.12 09:35 durch Endwickler.
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Deinem Satz stimme ich zu 100% zu, ABER:
Auch wenn Anime != Kinderfilme sind...
Naruto, One Piece, Sailor Moon u.s.w. sind Animes für KINDER. Bzw. deren geschnittene Fassungen sind geeignet für Kinder.
Daher sollte man da auch schon etwas vorsichtig sein.
Dass Animes wie Kaiji, Deadman Wonderland und Bleach nichts für Kinder sind, ist eine andere Sache :)
LG spYro
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Endwickler schrieb:
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> mischt neuerdings Anime und Werbung zusammen. Da wird der Kinderfilm mal
> eben für die Werbung unterbrochen, was vor einiger Zeit noch verboten war.
Quelle? Wieso soll das verboten gewesen sein?
> Jetzt haben sie also die Portale ins Visier genommen. So ändern sich die
> Zeiten und als nächstes achten sie darauf, dass auf Spielplätzen niemand
> Markenklamotten trägt, weil das nicht sauber vom Spielinhalt getrennt ist.
Schön wär's. Protzepopanze sollten eh Kloppe bekommen. Zum Glück konnten wir das in meiner Kindheit/Jugend selber regeln, da die Marken-Fetis in der Minderheit waren.
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fratze123 schrieb:
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> Endwickler schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > mischt neuerdings Anime und Werbung zusammen. Da wird der Kinderfilm mal
> > eben für die Werbung unterbrochen, was vor einiger Zeit noch verboten
> war.
>
> Quelle? Wieso soll das verboten gewesen sein?
> ..
Also, da du Google nicht kennst, habe ich für dich einmal nachgeschaut und da findet man folgendes:
http://www.lfk.de/fileadmin/media/pdf/programme/ratgeber/Werbung-DownloadHP.pdf
Dort steht unter Punkt 9: ... Rundfunkstaatsvertrag ... EU-Fernsehrichtlinien ... Sendungen für Kinder dürfen keine Werbeunterbrechungen enthalten....
Nun, Richtlinien sind nichts wert, also schauen wir mal weiter nach Rundfunkstaatsvertrag.
Nun kommen wir zu:
http://www.artikel5.de/gesetze/rstv.html
Dort suche ich mal nach "Kinder" und beim §14 werde ich auch dazu fündig:
"... Sendungen für Kinder dürfen nicht durch Werbung oder Teleshopping-Spots unterbrochen werden"
Von dieser Grundlage und der Beobachtung der Kindersendungen eines deutschen Kanals, ging ich davon aus, dass die Werbung, die die Kindersendung unterbricht, eben verboten sei, was aber neuerdings anscheinend immer weniger ernst genommen wird. Vielleicht machen sie das vor Weihnachten auch absichtlich und es schaut sowieso niemand mehr hin. :-)
Wem das nicht reicht: ich werde KEINE beglaubigten Abschriften der gedruckten Gesetztestexte verschicken.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 22.11.12 12:18 durch Endwickler.
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