1. Foren
  2. » Kommentare
  3. » Games
  4. » Alle Kommentare zum Artikel
  5. » Landesarbeitsgericht Hamm: Entlassung…

Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitsnehmers?

Anzeige
  1. Thema

Neues Thema Ansicht wechseln


  1. Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitsnehmers?

    Autor tingelchen 15.01.13 - 17:16

    > ... stellten aber einen erheblichen Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine
    > Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar. ...
    >
    Ist das sicher das es so richtig Formuliert wurde? Denn seit wann ist es die Pflicht eines Arbeitnehmers seinem Arbeitgeber schön zu reden? Ich habe auch noch nie einen Arbeitsvertrag gesehen in dem ein Paragraph enthalten ist, der den Arbeitnehmer dazu verpflichtet seinem Arbeitgeber zu huldigen.

    Es ist eher die Pflicht des Arbeitnehmers bei seiner Wortwahl etwas achtsamer zu sein. Welches aber nicht nur für die Arbeitnehmer sondern für alle Menschen gilt.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  2. Re: Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitsnehmers?

    Autor Der schwarze Ritter 15.01.13 - 17:29

    Es ist die Pflicht des Arbeitnehmers, Dinge zu unterlassen, die dem Arbeitgeber schaden. Huldigen muss niemand, das Gegenteil darf man aber halt auch nicht.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 15.01.13 17:29 durch Der schwarze Ritter.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  3. Re: Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitsnehmers?

    Autor Icestorm 15.01.13 - 17:37

    tingelchen schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > ... zu huldigen

    Nein. Wein er auch vieles schrieb, *das* bestimt _nicht_!

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  4. Re: Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitsnehmers?

    Autor turageo 15.01.13 - 17:40

    Der schwarze Ritter schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Es ist die Pflicht des Arbeitnehmers, Dinge zu unterlassen, die dem
    > Arbeitgeber schaden. Huldigen muss niemand, das Gegenteil darf man aber
    > halt auch nicht.

    Gut, dann hängen wir das Thema an die Meinungsäußerung-/Bewertungsportale über Arbeitgeber an. Was ist damit? Streng genommen könnten dort vorgenommene Bewertung auch schädlich für einen Arbeitgeber sein. Diese sind ebenfalls eine breiten Masse zugänglich - der ganzen Masse an Internetbenutzern. ^^

    Wenn man auf dieses Argument abstellt müsste man hier entgegenhalten, dass reihenweise Lehrern/innen bereits bescheinigt wurde, dass Bewertungsportale von der Meinungsfreiheit gedeckt werden.

    So, was nun? Meinungäußerung ja oder nein? Wenn ja in welcher Form? Wo zieht man die Grenze?

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  5. Re: Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitsnehmers?

    Autor Der schwarze Ritter 15.01.13 - 17:53

    Die Grenze hat ein Gericht gezogen. Solche Portale dürften damit zwar nicht verschwinden, dennoch dürfte sich der eine oder andere seine Wortwahl besser überlegen. Und auch für die Lehrer gilt: Das Portal selbst ist zwar nicht rechtswidrig, Beleidigungen sind es aber weiterhin. Meist mangelt es aber an der Nachweisbarkeit der Identitäten.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  6. Re: Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitsnehmers?

    Autor philantrop 15.01.13 - 18:12

    Es ist doch ganz einfach.
    So wie ein Arbeitszeugnis fördernd sein muss - kann man die gleichen Erwartungen an einen Arbeitnehmer stellen.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  7. Re: Verstoß gegen die Pflichten des Arbeitsnehmers?

    Autor Trockenobst 15.01.13 - 19:39

    turageo schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Gut, dann hängen wir das Thema an die Meinungsäußerung-/Bewertungsportale
    > über Arbeitgeber an. Was ist damit? Streng genommen könnten dort
    > vorgenommene Bewertung auch schädlich für einen Arbeitgeber sein. Diese
    > sind ebenfalls eine breiten Masse zugänglich - der ganzen Masse an
    > Internetbenutzern. ^^

    Der Arbeitgeber hat aber die Chance, in diesen Portalen einen Nachgriff zu machen und zu fragen was damit gemeint ist oder eine Gegendarstellung bringen.

    Auf deinem Facebook-Profil muss er das widerspruchsfrei ertragen. Es gibt keine zweite Sicht der Dinge.

    Bei Yelp und anderen Portalen sieht man die guten Firmen sofort auf negative "Ansagen" antworten. Und bei gewissen Portalen, ich sage jetzt keine Namen, wissen wir dass allzu Negatives gerne von den Admins gelöscht wird.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

Neues Thema Ansicht wechseln


Entschuldigung, nur registrierte Benutzer dürfen in diesem Forum schreiben. Klicken Sie hier um sich einzuloggen

Smartphones: Windows Phone erstmals vor Blackberry auf Platz drei
Smartphones
Windows Phone erstmals vor Blackberry auf Platz drei

Im ersten Quartal 2013 wurden erstmals mehr Smartphones mit Windows Phone als mit der Blackberry-Plattform verkauft, berichten die Marktforscher von IDC. Damit widersprechen sie den Analysen von Gartner, die Blackberry weiter auf dem dritten Platz sehen.

  1. Snapzoom Mit dem Smartphone durchs Fernglas gucken
  2. Handymarkt Über ein Viertel aller verkauften Handys sind von Samsung
  3. Smartphones Apple büßt Marktanteile ein

Opensuse: Erster Milestone für Opensuse 13.1
Opensuse
Erster Milestone für Opensuse 13.1

Die Entwicklung von Opensuse 13.1 beginnt mit einigen Paketupdates. Bis November will das Team komplett auf Sysvinit verzichten können und GCC 4.8 als Standard-Compiler verwenden.

  1. Wayland KWin läuft in Weston-Compositor
  2. Linux Freie ARM-GPU-Treiber auf holprigem Weg
  3. Gnome 3.8 im Test Alt und Neu passt nur schwer zusammen

Bundestags-LAN: Rösler will Spiele-Champions
Bundestags-LAN
Rösler will Spiele-Champions

Wirtschaftsminister Rösler bekennt sich bei einer Gaming-Veranstaltung im Bundestag ausdrücklich zu Großproduktionen aus Deutschland - und erzählt, welchen Heimcomputer-Klassiker er als Jugendlicher hatte.

  1. Apple-Patentantrag Blitzen im sozialen iPhone-Verbund
  2. Verfassungsgericht Anti-Terror-Datei ist in Teilen verfassungswidrig
  3. 2. Politiker-LAN Der Bundestag spielt wieder

  1. Internet und Krieg: Wenn Social Networks zum Schützengraben werden
    Internet und Krieg
    Wenn Social Networks zum Schützengraben werden

    Wer heute Soldat ist, ist mit dem Netz aufgewachsen und füllt es mit eigenem Erleben. Armeen ist das nicht recht, dabei nutzen sie das Netz für sich.

  2. Instant Messenger: Whatsapp in Deutschland immer beliebter
    Instant Messenger
    Whatsapp in Deutschland immer beliebter

    Die Zahl der Whatsapp-Nutzer in Deutschland ist laut einem Medienbericht innerhalb von sechs Monaten um 4,4 Millionen gestiegen. Der Dienst kommt dem Konkurrenten Facebook gefährlich nahe.

  3. Milliarden-Deal: Yahoo kauft Blogging-Plattform Tumblr
    Milliarden-Deal
    Yahoo kauft Blogging-Plattform Tumblr

    Der Aufsichtsrat von Yahoo hat einem Medienbericht zufolge dem Kauf der Blogging-Plattform Tumblr für 1,1 Milliarden US-Dollar zugestimmt. Die Übernahme soll heute bekanntgegeben werden.


  1. 14:25

  2. 13:25

  3. 11:48

  4. 14:15

  5. 13:48

  6. 12:33

  7. 14:00

  8. 12:39