> ... stellten aber einen erheblichen Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine
> Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar. ...
>
Ist das sicher das es so richtig Formuliert wurde? Denn seit wann ist es die Pflicht eines Arbeitnehmers seinem Arbeitgeber schön zu reden? Ich habe auch noch nie einen Arbeitsvertrag gesehen in dem ein Paragraph enthalten ist, der den Arbeitnehmer dazu verpflichtet seinem Arbeitgeber zu huldigen.
Es ist eher die Pflicht des Arbeitnehmers bei seiner Wortwahl etwas achtsamer zu sein. Welches aber nicht nur für die Arbeitnehmer sondern für alle Menschen gilt.
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Es ist die Pflicht des Arbeitnehmers, Dinge zu unterlassen, die dem Arbeitgeber schaden. Huldigen muss niemand, das Gegenteil darf man aber halt auch nicht.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 15.01.13 17:29 durch Der schwarze Ritter.
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tingelchen schrieb:
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> ... zu huldigen
Nein. Wein er auch vieles schrieb, *das* bestimt _nicht_!
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Der schwarze Ritter schrieb:
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> Es ist die Pflicht des Arbeitnehmers, Dinge zu unterlassen, die dem
> Arbeitgeber schaden. Huldigen muss niemand, das Gegenteil darf man aber
> halt auch nicht.
Gut, dann hängen wir das Thema an die Meinungsäußerung-/Bewertungsportale über Arbeitgeber an. Was ist damit? Streng genommen könnten dort vorgenommene Bewertung auch schädlich für einen Arbeitgeber sein. Diese sind ebenfalls eine breiten Masse zugänglich - der ganzen Masse an Internetbenutzern. ^^
Wenn man auf dieses Argument abstellt müsste man hier entgegenhalten, dass reihenweise Lehrern/innen bereits bescheinigt wurde, dass Bewertungsportale von der Meinungsfreiheit gedeckt werden.
So, was nun? Meinungäußerung ja oder nein? Wenn ja in welcher Form? Wo zieht man die Grenze?
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Die Grenze hat ein Gericht gezogen. Solche Portale dürften damit zwar nicht verschwinden, dennoch dürfte sich der eine oder andere seine Wortwahl besser überlegen. Und auch für die Lehrer gilt: Das Portal selbst ist zwar nicht rechtswidrig, Beleidigungen sind es aber weiterhin. Meist mangelt es aber an der Nachweisbarkeit der Identitäten.
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Es ist doch ganz einfach.
So wie ein Arbeitszeugnis fördernd sein muss - kann man die gleichen Erwartungen an einen Arbeitnehmer stellen.
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turageo schrieb:
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> Gut, dann hängen wir das Thema an die Meinungsäußerung-/Bewertungsportale
> über Arbeitgeber an. Was ist damit? Streng genommen könnten dort
> vorgenommene Bewertung auch schädlich für einen Arbeitgeber sein. Diese
> sind ebenfalls eine breiten Masse zugänglich - der ganzen Masse an
> Internetbenutzern. ^^
Der Arbeitgeber hat aber die Chance, in diesen Portalen einen Nachgriff zu machen und zu fragen was damit gemeint ist oder eine Gegendarstellung bringen.
Auf deinem Facebook-Profil muss er das widerspruchsfrei ertragen. Es gibt keine zweite Sicht der Dinge.
Bei Yelp und anderen Portalen sieht man die guten Firmen sofort auf negative "Ansagen" antworten. Und bei gewissen Portalen, ich sage jetzt keine Namen, wissen wir dass allzu Negatives gerne von den Admins gelöscht wird.
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