1. Foren
  2. » Kommentare
  3. » Games
  4. » Alle Kommentare zum Artikel
  5. » Nachgebaut: World of Warcraft in…

Aber nicht bei der EULA

Anzeige
  1. Thema

Neues Thema Ansicht wechseln


  1. Aber nicht bei der EULA

    Autor User1 07.09.10 - 12:52

    Zitat aus dem Handbuch:

    "YOU ACKNOWLEDGE AND AGREE THAT ALL MAPS, LEVELS AND OTHER CONTENT CREATED OR MODIFIED USING THE MAP EDITOR (COLLECTIVELY, “MODIFIED MAPS”) ARE AND SHALL REMAIN THE SOLE AND EXCLUSIVE PROPERTY OF BLIZZARD. WITHOUT LIMITING THE FOREGOING, YOU HERE BY ASSIGN TO BLIZZARD ALL OF YOUR RIGHTS, TITLE AND INTEREST IN AND TO ALL MODIFIED MAPS, AND AGREE THAT YOU WILL EXECUTE FUTURE ASSIGNMENTS PROMPTLY UPON RECEIVING SUCH A REQUEST FROM BLIZZARD."

  2. Re: Aber nicht bei der EULA

    Autor red creep 07.09.10 - 13:04

    bitter. Sobald jemand was wirklich gutes macht wird Blizzard es sich unter den Nagel reißen oder einen Haufen Geld verlangen.
    Mods aus denen Kommerzielle Spiele werden sind damit wenn sie keinen großzügigen Sponsor haben nicht möglich.

  3. Re: Aber nicht bei der EULA

    Autor Vollo 07.09.10 - 13:26

    Genau das ist doch der Punkt, Blizzard möchte nicht, dass andere mit Hilfe ihres Spiels Geld verdienen. Ich denke das ist ihr gutes Recht.

  4. Re: Aber nicht bei der EULA

    Autor 0o9i8u7z 07.09.10 - 13:37

    Vollo schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Genau das ist doch der Punkt, Blizzard möchte nicht, dass andere mit Hilfe
    > ihres Spiels Geld verdienen. Ich denke das ist ihr gutes Recht.

    Leider impliziert der oben zitierte Abschnitt, dass Blizzard mit den Werken anderer selbst Geld verdienen dürfte... Sonst wärs ja kein Problem...

  5. Re: Aber nicht bei der EULA

    Autor Queen B. 07.09.10 - 13:42

    > Mods aus denen Kommerzielle Spiele werden sind damit wenn sie keinen großzügigen Sponsor haben nicht möglich.

    Sowohl die Engine als auch der Editor (beides dürfte in der Entwicklung viele Millionen Dollar verschlungen haben) sind nunmal Eigentum von Blizzard. Beides bekommt man als Spieler für ca. 45€ zur Verfügung gestellt, da ist es ganz natürlich dass man an den damit erstellten Inhalten keine kommerziellen Rechte hat.
    Das ist bei anderen modifizierbaren Spielen ähnlich, wenn man z.B. seine Half-Life Mod verkaufen möchte führt der einzige Weg über Valve.

    Das Blizzard plötzlich anfängt Mods von Benutzern ohne deren Beteiligung zu verkaufen halte ich im Übrigen für relativ unwahrscheinlich. Immerhin würde man damit auf einen Schlag die komplette Moddingcommunity verschrecken, die ja einen nicht unwesentlichen Anteil am langanhaltenden Erfolg eines Spiels haben kann.
    Oder anders, ich denke die Verdienstaussichten sind für den zu erwartenden Imageschaden zu gering.

  6. Re: Aber nicht bei der EULA

    Autor Blubor 07.09.10 - 13:55

    Diese Erklärung schliesst ja Gott sei Dank nicht, mit anderen Tools erstellten Content, mit ein ... wie selbst erstellte Sounds, Modells, Texturen, Scripts...

    Also DARF Blizzard eine Map die so etwas beinhaltet NICHT selbst weiterverbreiten etc, wenn dies die Urheberrechtsinhaber dieses Contents nicht wollen.

    Nehm ich zumindest an.

  7. Re: Aber nicht bei der EULA

    Autor TheTank 07.09.10 - 13:59

    Ich glaub ihr verwechselt da was.
    Das jemand einfach so keine Mods verkaufen darf ist doch eine Sache und wird auch über andere Regeln und Restriktionen geregelt.

    Jedoch geht es hier um die Erzeugung von Werken mit einem Tool.
    Nur weil ich ein PDF mit Adobe erstelle, gehört es nicht Adobe.

    Ich erinnere mich noch an den Aufschrei als Google die Rechte an Dokumenten für sich beansprucht hatte.
    Bei anderen war es ähnlich (Bilder in Facebook z.B.).
    Aber bei Blizzard ist ja alles ok oder wie?

    Krasser finde ich auch den letzten Teil wo sich der Modder darauf VERPFLICHTET Aufträge von Blizzard 'prompt' umzusetzen.

    Also es gehört dir zwar nicht, du MUSST aber gewünschte Änderungen vornehmen.

    Tja, hier sieht man das 'neue' Gesicht von Activision/Blizzard.

  8. Re: Aber nicht bei der EULA

    Autor Blabla1234 07.09.10 - 14:04

    Der Passus is hierzulande (AT) nach meiner Kenntnis des Urheberrechts schlicht unzulässung und daher ungültig. Ganz egal ob man "I agree" sagt oder nicht.

  9. Re: Aber nicht bei der EULA

    Autor dmo 07.09.10 - 14:06

    ist aber quatsch. natürlich KÖNNTEN sie es, aber wie soll man geld mit einer mod machen die vorher und weiterhin schon kostenlos erhältlich ist?

    sie könnten natürlich eine gute idee klauen, ein team dran setzen und das geklaute konzept professionell aufziehen. da aber dann trotzdem jedem klar wäre woher es kommt, denke ich sie würden kein geld nehmen. ich schätze blizzehr so ein, dass sie den ursprünglichen modder mit ins boot holen oder ihn zumindest erwähnen.

    dieses publisher-geflame nerft schon etwas. hebt euch das für läden bei denen es begründet ist... *hust* ea *hust* ^^

  10. Re: Aber nicht bei der EULA

    Autor dmo 07.09.10 - 14:17

    "assignment" bedeutet "abtretung" und nicht "auftrg"... der modder wird verpflichtet der aufforderung seine rechte an den mods umgehend nachzukommen falls blizz es verlangt.

    nicht alles was hinkt...: ein pdf zu erstellen ist keine kunst. das kann so ziemlich jedes office-tool. der standard zum erstellen scheint wohl mehr oder weniger offen zu sein. blizz hat mit ihrem map-editor ein weitaus mächtigeres und komplexes tool entwickelt und stellt es gratis zur verfügung genauso wie die möglichkeit erstellte karten auf ihren servern bereit zu stellen... jedoch ist der editor nichts weiter als ein baukasten inkl. scriptsprache der ohne blizzards content ziemlich leer wäre.

    wenn du eine mod nur mit eingenen texturen, models, sounds usw. füllst, also wirklich nur den editor also werkzeug benutzt, dann denke ich wird blizz es schwer haben die rechte dafür zu erlangen... zumindest hier in DE.

  11. Re: Aber nicht bei der EULA

    Autor ctek 07.09.10 - 14:29

    das ist klar, da das eigene Werk eine gewisse "Schöpfungshöhe" erreichen muss. Das reine erstellen eines Office Dokuments ist ja auch nichts was man so schützen kann, der Inhalt schon.

  12. Re: Aber nicht bei der EULA

    Autor DASPRiD 07.09.10 - 14:33

    EULA zumindest in Deutschland nicht.

  13. Re: Aber nicht bei der EULA

    Autor dmo 07.09.10 - 14:39

    seh ich genauso. und mit dem sc2-editor die vorhandenen dinge zusammen zu klickern ist auch keine kunst. das scripten/erstellen der funktionen und trigger dagegen schon, wobei auch dies alles vorgefertigt ist (außer wenn man auch diese komplett selber erstellt).

    dokumente und bilder enthalten außerdem im prinzip immer persönliche daten und gehen solch einen anbieter imho auch nichts an.

  14. gutes Recht wegen was?

    Autor chorn 13.09.10 - 11:54

    Vollo schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Genau das ist doch der Punkt, Blizzard möchte nicht, dass andere mit Hilfe
    > ihres Spiels Geld verdienen. Ich denke das ist ihr gutes Recht.


    So wie bei Mercedes <-> Taxifahrer?
    VW <-> Logistikgesellschaft?

    Gerne auch themenorientiert: Adobe <-> Grafiker
    Microsoft <-> Entwickler

    Microsoft gibt die "Express"-Versionen aller möglichen IDEs für Entwickler kostenlos raus, MSDN-Software (Betriebssysteme, SQL-Server, IDE) sind für Abonenten kostenlos, sogar für die kommerzielle Nutzung - die mehren nämlich das Softwareangebot und damit die Nachfrage nach Windows als Betriebssystem.

    Das was Blizzard macht ist einfach nur affig - für den Editor haben die nämlich schon Geld bekommen, deren Rechnung ist einfach: 1x arbeiten, 2x abkassieren. Wieder ein gutes Gefühl auf Starcraft verzichtet zu haben. Ich denke nicht, dass es ihr gutes Recht ist - ihr gutes Recht ist es, den Preis zu verlangen, den sie haben wollen, für die Leistung, die sie erbracht haben. Ihr gutes Recht ist es, für ihre Arbeit bezahlt zu werden.

    Es ist nicht "ihr gutes Recht" darüber zu bestimmen, was ich mit meiner Lizenz mache. Ich hab die Lizenz bezahlt, die haben _Ihr_ Geld für _ihren_ Teil der Arbeit bekommen, aber die wollen mir auch noch sagen, was ich damit zu tun & zu lassen habe. Welche Leistung, die einen Gegenwert rechtfertigt, haben die denn dabei erbracht, als _ich_ die Karte für _mich_ und andere erstellt habe?

    Die sollten Geld an mich zahlen, weil ich durch die Entwicklung neuer Karten die Attraktivität des Spieles aufrecht erhalte.

Neues Thema Ansicht wechseln


Entschuldigung, nur registrierte Benutzer dürfen in diesem Forum schreiben. Klicken Sie hier um sich einzuloggen


Meistgelesen
  1. Samsung Galaxy S3

    Siri braucht sich nicht zu fürchten

  2. Schmerzlos

    MIT-Forscher entwickeln Injektor mit Lorentzkraft-Antrieb

  3. CSU-Vizechefin

    Aussagen zur Internetsucht sind absurd

  4. iOS

    Untethered Jailbreak für iOS 5.1.1 erschienen

  5. USB-Sticks und Speicherkarten

    Hersteller wehren sich gegen neue "Mondtarife"


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 385 | letzter Beitrag 10:32 Uhr

  2. Kommentare: 221 | letzter Beitrag 09:51 Uhr

  3. Kommentare: 215 | letzter Beitrag 25.05. 11:40

  4. Kommentare: 135 | letzter Beitrag 11:44 Uhr

  5. Kommentare: 94 | letzter Beitrag 25.05. 12:13

Mehr



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Soziale Pornos: Facebook verliert Klage gegen Faceporn
Soziale Pornos
Facebook verliert Klage gegen Faceporn

Ein soziales Netzwerk für Pornografie muss seine Marke nicht an Facebook übergeben. Faceporn, ein norwegisches Unternehmen, freut sich über den Sieg vor einem kalifornischen Gericht.

  1. iOS Facebook bringt eigene Kamera-App auf den Markt
  2. Redesign Facebook bastelt an einer veränderten Chronik
  3. Umsatzwarnung Facebook offenbar selbst an schwachem Börsenstart schuld

Kim Dotcom: "Gebt mir meine Rechner zurück!"
Kim Dotcom
"Gebt mir meine Rechner zurück!"

Kim Schmitz will Zugriff auf seine 135 Computer und Festplatten, die die neuseeländischen Behörden im Januar 2012 beschlagnahmt haben. Das FBI halte das Material von der Justiz in Neuseeland zurück, um seine Verteidigung im Fall Megaupload zu erschweren, sagt er.

  1. Megaupload Kim Dotcom darf wieder das Internet benutzen
  2. Nach Megaupload Mediafire und weitere Filehoster im Fokus der Filmindustrie
  3. Megaupload Kim Schmitz muss mit monatlich 37.000 Euro zurechtkommen

Toshiba AT300: 10-Zoll-Tablet mit Quad-Core-Prozessor und Android 4
Toshiba AT300
10-Zoll-Tablet mit Quad-Core-Prozessor und Android 4

Toshiba hat das Excite 10 unter der Bezeichnung AT300 für Europa angekündigt. Das Tablet hat einen 10-Zoll-Touchscreen, den Quad-Core-Prozessor Tegra 3 von Nvidia und wird mit Android 4 alias Ice Cream Sandwich ausgeliefert.

  1. Smartphones und Tablets Fünf Nexus-Geräte zum fünften Geburtstag von Android?
  2. Iconia Tab A510/A511 Lieferprobleme bei Acers Android-Tablets
  3. Acer Iconia Tab A700 Android-4-Tablet mit 10-Zoll-Full-HD-Display kommt im Juni

  1. iOS: Untethered Jailbreak für iOS 5.1.1 erschienen
    iOS
    Untethered Jailbreak für iOS 5.1.1 erschienen

    Das Chronic-Dev-Team und das iPhone-Dev-Team haben ihre Untethered-Jailbreaking-Software für iOS 5.1.1 veröffentlicht. Damit lassen sich das iPhone, das iPad und der iPod touch für nicht von Apple abgesegnete Software freischalten.

  2. CSU-Vizechefin: Aussagen zur Internetsucht sind absurd
    CSU-Vizechefin
    Aussagen zur Internetsucht sind absurd

    Dorothee Bär warnt nach einer Studie der Bundesregierung davor, Computerspiele und das Internet als Gefahr für Leib und Leben darzustellen.

  3. Schmerzlos: MIT-Forscher entwickeln Injektor mit Lorentzkraft-Antrieb
    Schmerzlos
    MIT-Forscher entwickeln Injektor mit Lorentzkraft-Antrieb

    Ein Injektionsinstrument, das ein Medikament annähernd mit Schallgeschwindigkeit durch die Haut schießt, haben Forscher am MIT entwickelt. Da der Strahl nur hauchdünn ist, soll der Patient die Injektion praktisch nicht spüren.


  1. 18:49

  2. 18:33

  3. 18:08

  4. 17:44

  5. 17:17

  6. 16:57

  7. 15:46

  8. 14:39