http://de.wikipedia.org/wiki/Wirksamkeit_%28Recht%29
wirksam heisst nur, dass da irgendwas am wirken ist. das sollte doch inzwischen selbst hinterm mond bekannt sein...
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die vergleiche passen.
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Jonah Ltd. schrieb:
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> Bouncy schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Aber wenn die Demo den vollen Funktionsumfang hat und dir nur gesagt
> wird,
> > du solltest bezahlen wenn du länger als 30 Minuten spielen willst, dann
> ist
> > es nicht illegal wenn du trotzdem weiterspielst solange es technisch
> > möglich ist. Es wurden ja keine wirksamen Maßnahmen getroffen, um das zu
> > unterbinden...
>
> Wow. Solange Du keine wirksamen Maßnahmen triffst, um Dein Fahrrad zu
> sichern, darf es gestohlen werden. Solange man keine wirksamen Maßnahmen
> gegen das Geschlagenwerden trifft, darf man geschlagen werden. Solagen man
> keine wirksamen Maßnahmen trifft, im Restaurant nicht vergiftet zu werden,
> darf man vergiftet werden.
Im Gegensatz zu deinen genannten Sachen sind z.B. Privatkopien im Allgemeinen erlaubt.
![]()
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ansonsten wäre es das gleiche, wenn man behaupten würde, dass vergewaltigungsopfer selbst schuld sind - sie sahen halt zu geil aus.
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Die Vergleiche werden immer abstruser...
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(mit-)störerhaft ist ein ganz anderes thema. "x" urteile gab es sicherlich - wenn man für "x" 2-3 einsetzt.
wie alt bist du? 2? ^^
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werden sie nicht.
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erlaubt im sinne von "recht darauf" kann man aus bestehenden gesetzen nicht ableiten. rechte kann man einklagen. kannst ja gerne mal versuchen, dir eine privatkopie zu erklagen...
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Werden sie...
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<°(((><<
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fratze123 schrieb:
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> die vergleiche passen.
...in eine Reihe mit deinem Vergewaltigungsopfervergleich...
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Stimmt natürlich, dieser DLC für Skyrim war schon im Spiel enthalten und wird erst 6 Monate nach Release veröffentlicht. Damit's keiner merkt :-)
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§ 53 Abs. 1 UrhG
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fratze123 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> <°(((><<
dann verteilt man Fische? Genial. Dann argumentiere mal, mehr als nutzlose Ansichten hast du bisher nicht beigetragen, keinerlei Argumente...
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Tantalus schrieb:
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> Jonah Ltd. schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Wow. Solange Du keine wirksamen Maßnahmen triffst, um Dein Fahrrad zu
> > sichern, darf es gestohlen werden.
>
> So lange Du keine wirksamen Maßnahmen triffst, Dein Fahrrad zu sichern,
> trägst Du beim Diebstahl eine Mitschuld.
Schwachsinn.
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thomas_ schrieb:
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> leute, informiert euch bitte erstmal
> mit "code" ist hier kein key gemeint der über steam aktiviert werden muss
> sondern es handelt sich um einen einfachen ingame consolenbefehl der die
> inhalte freischaltet...
>
> mfg thomas
Tja, dann hatte ich das in anderen Foren wohl falsch verstanden:
"
Den Code erhälst du per E-Mail von deinem Händler. Wenn du ihn hast, kannst du die Schatzinsel so aktivieren:
Im Steam-Menü auf "Spiel" klicken und danach auf "Ein Produkt bei Steam aktivieren". Dort kannst du dann deinen Code eingeben!
"
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ja, das ist der weg den du gehst wenn du den DLC kaufst, dann gibts auch sprachausgabe
aber deswegen gibt es diesen artikel nicht, sondern eben weil man es einfach über nen ingame consolenbefehl freischalten kann ohne kaufen und ohne steam key (und dann eben ohne sprachausgabe)
mfg thomas
1 mal bearbeitet, zuletzt am 07.05.12 12:49 durch thomas_.
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Anonymouse schrieb:
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> Ja richtig. Es stellt sich die Frage, ob das eingeben eines Befehls wie
> z.b. "dlc on" in die Konsole als illegal anzusehen ist.
so ein quatsch, seit wann ist es illegal die ingame console zu nutzen? müsste ja irgendwo stehen dass ich diesen befehl nicht nutzen darf
natürlich könnten die entwickler das rauspatchen, oder entsrpechende hinweise ausgeben, aber ich glaube dann würde der shitstorm erst richtig los gehn ^^
mfg thomas
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Ja eben, darum geht es ja ;)
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Die entsprechenden Dateien gibt es natürlich auch schon per "Google" ...
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