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Und wie können deutsche Käufer davon nun profitieren?

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  1. Und wie können deutsche Käufer davon nun profitieren?

    Autor Hans Erwin Müller Hannes Meier 12.10.09 - 13:44

    Das wird zwar im Anreisser erwähnt, aber im Artikel dann gar nicht weiter ausgeführt.

  2. Re: Und wie können deutsche Käufer davon nun profitieren?

    Autor Freischwimmer 12.10.09 - 13:46

    Rüberschwimmen, Wii kaufen, glücklich sein.

  3. Re: Und wie können deutsche Käufer davon nun profitieren?

    Autor Wii from Uk 12.10.09 - 15:27

    Indem sie eine Konsole aus UK bestellen:

    http://www.amazon.co.uk/Nintendo-Wii-Console-Sports/dp/B0007UATDG/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=videogames&qid=1255353706&sr=8-1
    oder
    http://www.amazon.co.uk/Nintendo-Console-Sports-Resort-Controller/dp/B002Q8I13M/ref=br_lf_m_1000157953_1_1_ttl?ie=UTF8&m=A3P5ROKL5A1OLE&s=videogames&pf_rd_p=473151773&pf_rd_s=center-2&pf_rd_t=1401&pf_rd_i=1000157953&pf_rd_m=A3P5ROKL5A1OLE&pf_rd_r=0T585G4E10X9RC85G9JV

  4. Re: Und wie können deutsche Käufer davon nun profitieren?

    Autor Du Eumel 12.10.09 - 19:29

    Wii from Uk schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Indem sie eine Konsole aus UK bestellen:
    >
    > www.amazon.co.uk
    > oder
    > www.amazon.co.uk

    Ahja, und wie willst du dann eine Gewährleistung geltend machen? Ich meine: Wir hatten es mal versucht, aber sind dabei dann doch kläglich gescheitert den Engländern unser BGB überzubügel. Das ist immerhin 70 Jahre her.

  5. Re: Und wie können deutsche Käufer davon nun profitieren?

    Autor Bill S. Preston 12.10.09 - 20:41

    lol

  6. Re: Und wie können deutsche Käufer davon nun profitieren?

    Autor The Master 12.10.09 - 21:10

    Du Eumel schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Wii from Uk schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Indem sie eine Konsole aus UK bestellen:
    > >
    > > www.amazon.co.uk
    > > oder
    > > www.amazon.co.uk
    >
    > Ahja, und wie willst du dann eine Gewährleistung geltend machen? Ich meine:
    > Wir hatten es mal versucht, aber sind dabei dann doch kläglich gescheitert
    > den Engländern unser BGB überzubügel. Das ist immerhin 70 Jahre her.

    Zum Glück haben auch im Europäischen Ausland (wozu auch GB gehört) das hier:
    In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.


    Ganz nebenbei ist Ware von Amazon.co.uk zwei Tage nach versand bei mir.

  7. Re: Und wie können deutsche Käufer davon nun profitieren?

    Autor Kopp Zu 12.10.09 - 23:16

    Du Eumel schrieb:
    ------------------------------------------------------------------
    > Wir hatten es mal versucht, aber sind dabei dann doch kläglich gescheitert
    > den Engländern unser BGB überzubügel. Das ist immerhin 70 Jahre her.


    *applaus*

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