Das wird zwar im Anreisser erwähnt, aber im Artikel dann gar nicht weiter ausgeführt.
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Rüberschwimmen, Wii kaufen, glücklich sein.
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Indem sie eine Konsole aus UK bestellen:
http://www.amazon.co.uk/Nintendo-Wii-Console-Sports/dp/B0007UATDG/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=videogames&qid=1255353706&sr=8-1
oder
http://www.amazon.co.uk/Nintendo-Console-Sports-Resort-Controller/dp/B002Q8I13M/ref=br_lf_m_1000157953_1_1_ttl?ie=UTF8&m=A3P5ROKL5A1OLE&s=videogames&pf_rd_p=473151773&pf_rd_s=center-2&pf_rd_t=1401&pf_rd_i=1000157953&pf_rd_m=A3P5ROKL5A1OLE&pf_rd_r=0T585G4E10X9RC85G9JV
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Wii from Uk schrieb:
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> Indem sie eine Konsole aus UK bestellen:
>
> www.amazon.co.uk
> oder
> www.amazon.co.uk
Ahja, und wie willst du dann eine Gewährleistung geltend machen? Ich meine: Wir hatten es mal versucht, aber sind dabei dann doch kläglich gescheitert den Engländern unser BGB überzubügel. Das ist immerhin 70 Jahre her.
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lol
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Du Eumel schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Wii from Uk schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Indem sie eine Konsole aus UK bestellen:
> >
> > www.amazon.co.uk
> > oder
> > www.amazon.co.uk
>
> Ahja, und wie willst du dann eine Gewährleistung geltend machen? Ich meine:
> Wir hatten es mal versucht, aber sind dabei dann doch kläglich gescheitert
> den Engländern unser BGB überzubügel. Das ist immerhin 70 Jahre her.
Zum Glück haben auch im Europäischen Ausland (wozu auch GB gehört) das hier:
In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.
Ganz nebenbei ist Ware von Amazon.co.uk zwei Tage nach versand bei mir.
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Du Eumel schrieb:
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> Wir hatten es mal versucht, aber sind dabei dann doch kläglich gescheitert
> den Engländern unser BGB überzubügel. Das ist immerhin 70 Jahre her.
*applaus*
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