Die lernen jetzt eben auf die harte Tour, was passiert, wenn die sich freiwillig einem allmächtigen App-Store-Betreiber unterwerfen. Da braucht es dann eben keinen Richter mehr, der eine Markenrechtsverletzung feststellt, sowas wird eben ganz unbürokratisch nach dem Recht des Stärken geregelt.
Wunderbar, weiter so!
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Und in dem Fall sogar ohne Anwaltskosten. Viele, die solche Spiele oder Webseiten ohne AppStore betrieben haben, haben nämlich schon kostenpflichtige Abmahnungen inkl. Unterlassungserklärung von Ravensburger erhalten.
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Netspy schrieb:
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> Und in dem Fall sogar ohne Anwaltskosten. Viele, die solche Spiele oder
> Webseiten ohne AppStore betrieben haben, haben nämlich schon
> kostenpflichtige Abmahnungen inkl. Unterlassungserklärung von Ravensburger
> erhalten.
Klar, das sieht das deutsche Recht so vor. Ich bezweifel aber, daß Ravensburger einen echten Prozeß anstrengen würde, denn da könnte ein Richter entscheiden, daß sich Memory inzwischen als Gattungsbezeichnung für eine bestimmte Art Kartenspiel etabliert hat und deshalb automatisch keinen Markenrechtsschutz mehr genießt.
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Natürlich würden sie es auf einen Prozess ankommen lassen - sie hätten nämlich überhaupt keine andere Wahl. Entweder sie dulden Markenrechtsverletzungen und verlieren damit automatisch ihren Anspruch oder sie verteidigen ihre Marke mit allen Mitteln. Was anderes geht nicht. Wenn sie Abmahnungen verschicken und diese dann aber nicht durchsetzen, dann können sie sich das ganze schließlich gleich sparen.
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Netspy schrieb:
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> Natürlich würden sie es auf einen Prozess ankommen lassen - sie hätten
> nämlich überhaupt keine andere Wahl. Entweder sie dulden
> Markenrechtsverletzungen und verlieren damit automatisch ihren Anspruch
> oder sie verteidigen ihre Marke mit allen Mitteln. Was anderes geht nicht.
> Wenn sie Abmahnungen verschicken und diese dann aber nicht durchsetzen,
> dann können sie sich das ganze schließlich gleich sparen.
Wieso? Mit einer Abmahnung, ggf. garniert mit einer einstweiligen Verfügung hat man doch 99 % der potentiellen Prozeßgegner schon ausreichend beeindruckt.
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jtsn schrieb:
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>
> Wieso? Mit einer Abmahnung, ggf. garniert mit einer einstweiligen Verfügung
> hat man doch 99 % der potentiellen Prozeßgegner schon ausreichend
> beeindruckt.
Du schriebst:
> Ich bezweifel aber, daß Ravensburger einen echten Prozeß anstrengen würde…
Das müssten sie aber im Falle der 1 %, die es auf einen Prozess ankommen lassen würde. Wenn sie es nicht machen, reicht ein einziger Präzedenzfall, um die Marke entscheidend zu schwächen. Ravensburger hat da gar keine andere Wahl, auch wenn der Ausgang durchaus ungewiss ist.
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Netspy schrieb:
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> Das müssten sie aber im Falle der 1 %, die es auf einen Prozess ankommen
> lassen würde. Wenn sie es nicht machen, reicht ein einziger Präzedenzfall,
> um die Marke entscheidend zu schwächen. Ravensburger hat da gar keine
> andere Wahl, auch wenn der Ausgang durchaus ungewiss ist.
Es gibt immer eine andere Wahl: Wenn's brenzlig wird, drängt man auf einen Vergleich mit "Lizenzvertrag" und einem NDA.
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