Leute geht doch einfach hin und schickt Euer Gerät zurück, da es nicht funktuioniert.
In den ersten 6 Monaten muss der Hersteller nachweisen, dass der Schaden vorher noch nicht am Gerät war - da er das nicht kann (ist ja schon bewiesen, dass Apple Scheiße gebaut hat) - muss er es reparieren.
Mit einer blöden Schutzhülle würde ich mich nicht abspeisen lassen!!!
Da es wohl - ohne Schutzhülle - nicht zu reparieren ist, muss es zurückgenommen werden.
WO IST DAS PROBLEM???
Das Problem dürfte der Mobilfunkvertrag sein, in dem man als Käufer in der Regel steckt. Dieser wird in dem beschriebenen Fall nämlich nicht annuliert.
Ist sogar ein ganzes Jahr das man dafür zeit hat :)
Wer kaputtes iPhone 4 kauft ist selber Schuld und muss mit kaputtes Gerät leben.
Peter Pan Plus schrieb:
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> Wer kaputtes iPhone 4 kauft ist selber Schuld und muss mit kaputtes Gerät
> leben.
du hasd foll rechd!
Wie kommst du auf ein Jahr?
In Deutschland beträgt die Gewährleistungsdauer 2 Jahre. Nach einem halben Jahr findet eine Beweislastumkehr vom Verkäufer hin zum Kunden statt.
Oder von welchem Land redest du? :-)
Nun das Thema ist nicht ganz einfach. Zum einen ja es stimmt das man das Gerät auf jeden Fall innerhalb des ersten Jahres reklamieren sollte. Allerdings sind die Probleme (ja es ist nicht nur das Antennenproblem) mit dem iPhone 4 eben auch schon seit seiner Markteinführung bekannt (und das nicht nur in Fachkreisen). Sprich es stellt sich die Frage warum man überhaupt ein Produkt kauft von welchen man weiß das es 'defect by design' ist.
Ichmich schrieb:
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> Leute geht doch einfach hin und schickt Euer Gerät zurück, da es nicht
> funktuioniert.
Es funktioniert doch. Mein Handy kann ich auch nicht angrapschen wie ich will, weil ich sonst die Seitentasten drücke. Ist zwar unangenehm beim iPhone, aber so schlimm ist es auch wieder nicht.
Himmerlarschundzwirn schrieb:
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> Wie kommst du auf ein Jahr?
>
> In Deutschland beträgt die Gewährleistungsdauer 2 Jahre. Nach einem halben
> Jahr findet eine Beweislastumkehr vom Verkäufer hin zum Kunden statt.
>
> Oder von welchem Land redest du? :-)
Garantie 1 Jahr. Bei Gebraucht 1/2 Jahr.
Luderlobby schrieb:
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> Garantie 1 Jahr. Bei Gebraucht 1/2 Jahr.
Also wenn ich es nicht total falsch sehe sieht es hier in Deutschland so aus:
2 Jahre gesetzliche Gewährleistung.
Das bedeutet 1/2 Jahr volle Garantie. Danach kommt die Beweislastumkehr. Sprich der Kunde muss nachweisen das der Grund für den Fehler schon beim Kauf des Gerätes vorhanden war.
Die meisten Händler behandeln Reklamationen ein volles Jahr lang wie gesetzlich im ersten halben Jahr vorgesehen, da sie von den Herstellern meist ein Jahr Garantie auf die Geräte bekommen.
Rein rechtlich kann sich also ein Händler nach dem ersten halben Jahr in Garantiefällen gemütlich zurück lehnen, wenn der Kunde nicht nachweisen kann das der Grund für den Defekt schon beim Kauf vorhanden war. Doch diesen Nachweis zu erbringen wäre für den Kunden oft unverhältnismäßig teuer. Das dann einige Händler Zeitwertauszahlungen etc. bieten ist reine Kulanz.
Wenn freilich ein Händler von sich aus mehr Garantie anbietet als er von Gesetzes wegen müsste ist es seine Sache.
So dürfte es momentan hier in Deutschland aussehen. Ich bin kein Rechtsexperte, aber so wurde es mir schon an verschiedenen Stellen erklärt und so interpretiere ich auch das entsprechende Gesetz.
Garantie <> Gewährleistung.
Gewährleistung ist das, was der Gesetzgeber vorschreibt. Ist in Deutschland 2 Jahre mit der Beweislastumkehr nach einem 1/2 Jahr. Was unterm Strich bedeutet: bei guten Herstellern 2 Jahre, da oft aus Kulanz repariert wird. Bei Billigschrott nur ein 1/2 Jahr, da man sehr selten nachweisen kann, dass der Fehler von Beginn an da war. Die Gewährleistung leistet übrigens der Händler, in diesem Fall also Euer T-Mobile Shop.
Garantie gibt meist der Hersteller freiwillig und zusätzlich. Was er da reinschreibt, ist dann sein Bier. Bei Autos z.B. muss man die Inspektion bei einer zertifizierten Vertragswerkstatt machen.
Hier würde aber die Gewährleistung greifen und zwar dann wenn der Fehler tatsächlich vorliegt und auftritt. Sprich, die Hülle ist ja erstmal nur eine Vorbeugung. Wobei ich gucken würde, ob ich den Fehler hätte und dann ggf. die Gewährleistung des Händlers in Anspruch nehmen und das Telefon so oft tauschen wie möglich. Im übrigen gibts auch schon Urteile dazu, dass ein Mobilfunkvertrag durchaus an ein Telefon gekoppelt ist. Zumal in diesem speziellen Fall mit iPhone und T-Mobile. Ich glaube nicht, dass sich die Telekom hier freiwillig auf einen Rechtsstreit einlassen würde. Also immer reichlich Druck machen, müsste funktionieren.
bananensaft
Siehe Beitrag "Die Rechtslage ist doch eigentlich klar" in diesem Thread
Das Problem ist dass Apple User sich einen Scheissdreck um ihre Rechte kümmern. Da werden solche Probleme heruntergespielt, Apple noch mehr vergöttert, und wenn es einen wirklich stört, wird einfach die nächste Revision gekauft und die alte in der Apple-Vitrine zur Schau gestellt.
TwiTu schrieb:
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> Das Problem ist dass Apple User sich einen Scheissdreck um ihre Rechte
> kümmern. Da werden solche Probleme heruntergespielt, Apple noch mehr
> vergöttert, und wenn es einen wirklich stört, wird einfach die nächste
> Revision gekauft und die alte in der Apple-Vitrine zur Schau gestellt.
Das iPhone4 G! Jetzt auch mit Telefonfunktion!
Was kommt dann erst beim 4 GS?
magic23 schrieb:
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> Das Problem dürfte der Mobilfunkvertrag sein, in dem man als Käufer in der
> Regel steckt. Dieser wird in dem beschriebenen Fall nämlich nicht
> annuliert.
Da es sich um ein Produktbundle handelt müßte das schon gehen. Der Tarif gilt speziell für das Handy (war bisher jedenfalls oft so) und ist damit ebenfalls Bestandteil des nicht funktionierenden Produkts.
Aber für sowas dürfen sie dann gerne ihre Rechtsabteilung beschäftigen. ;)

Aber in diesem Fall ist es doch so, dass der "Defekt" der gesamten Öffentlichkeit bekannt war. Demzufolge dürfte es doch auch nach dem halben Jahr ein Leichtes sein, zu beweisen, dass das Ding von Anfang an kaputt war. Da sollten doch 3-4 Zeitungsartikel reichen ;-)
Und so'n Lifestylegadgetmüll einfach nicht kaufen!
Nur weil's der Nachbar hat, muss man selbst es doch nicht auch kaufen...
nein, du verkennst ein phänomen, dass der gemeine apple-user so was einfach BRAUCHT. und ab hier wird kompliziert. es gibt welche die lernen draus und sagen "ok, lehrgeld gezahlt, was solls, nie wieder" und es gibt die freaks, die sogar eine verkackte lackierung toll finden und bis auf's messer verteidigen.
Richtig, es handelt sich um eine Produkteinheit - wenn beim Handy keine NAchbesserung möglich ist, gibt's Wandlung und damit das Geld zurück - der Kaufvertrag wird aufgelöst.
Ansonsten könnte VW ja auch bei einem defekten Auto z.B. nur den kaputten Motor zurücknehmen wollen und man stünde dann etwas dämlich da.
Bin aber kein Jurist.
Sollte es rechtlich anders aussehen, könnte man einen Betrüger ja nicht daran hindern, teure Tarife mit einem angeblichen Super-Über-Handy zu verkaufen, während das überhaupt erst zum Kauf des Bundles reizende Handy nichts von den Versprechungen einhält, man es "großzügig" zurücknimmt, aber weiter auf den Mobilfunkvertrag besteht... "Coole" Geschäftsidee. :-/
In dem Fall ist klar: der Betrüger hat einen getäuscht.
Beim iPhone4 ist mittlerweile bekannt, dass Jobs vom Antennenproblem noch vor Auslieferung wusste. D.h. er hat die Kunden auch verarscht. An den Verträgen kassiert er auch ordentlich mit - auch ohne Nutzung durch ein iPhone.
So groß ist der Unterschied zur beschriebenen "coolen" Masche also nicht.
Naja, auch jetzt werden die Verträge der iPhones, die zurückgegeben werden, ja nur aus "Kulanz" annuliert. Daher keine Ahnung, wie sich das genau rechtlich verhält..
Hmm.. Kann den Artikel nicht mehr finden, den ich hier jetzt verlinken wollte. Whatever.. Auf jeden Fall hieß es da, dass die Verträge rein aus Kulanz gekündigt werden in den ersten vier Wochen nach Vertragsabschluss, wenn man wegen des Antennenproblems das Gerät zurückgeben möchte..
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