... Verbraucher müssen sich nicht mit irgendwelchen "kundenverarschenden Pseudoangeboten" abspeisen lassen.
Der Sachmangel besteht darin, dass sich das Telefon nicht zur "Vorausgesetzten Verwendung eignet", wenn der Empfang zusammenbricht, wenn man es in die Hand nimmt.
Damit ist es nicht frei von Sachmängeln. Der Käufer sollte eine 7 Tagefrist setzen, um den Sachmangel abzustellen und danach den Rücktritt vom Kaufvertrag (§ 349 BGB) erklären.
die gibt es: bumper !
TomTomTomTomTomTimmy schrieb:
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> die gibt es: bumper !
Daraus würde aber für den Apple-DAU ein neuer Sachmangel entstehen, sein Prollfaktor ginge durch das Plastik flöten, denn nach schickem Design sieht's danach nicht mehr aus ^^
Gehirnwähler schrieb:
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> Daraus würde aber für den Apple-DAU ein neuer Sachmangel entstehen, sein
> Prollfaktor ginge durch das Plastik flöten, denn nach schickem Design
> sieht's danach nicht mehr aus ^^
Es ist in der Tat so das viele beim iPhone nicht nur vom Hype oder der Technologie an sich, sondern auch vom Design angesprochen werden. Der 'bumper' zerstört aber genau diesen Design-Aspekt massiv. Zumal er dafür sorgt das bereits angeschaffte Taschen bzw. Hüllen für das Gerät nicht mehr passen.
Die Antenne ist ja aber nicht kaputt.
Ich wage zu bezweifeln, dass das ein Gericht als Sachmangel anerkennen würde. Es betrifft ja nur eine bestimmte Halteweise des Telephons...
nosferatu schrieb:
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> Die Antenne ist ja aber nicht kaputt.
>
> Ich wage zu bezweifeln, dass das ein Gericht als Sachmangel anerkennen
> würde. Es betrifft ja nur eine bestimmte Halteweise des Telephons...
Naja, auch beim Auto ist es ein Sachmangel, wenn die Bremse zwar generell funktioniert, aber nur dann nicht, wenn Du genau 221 km/h fährst...
nosferatu schrieb:
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> Die Antenne ist ja aber nicht kaputt.
Sie muss nicht defekt sein, damit ein Sachmangel vorliegt. Sie funktioniert nicht in dem Umfang wie man es erwarten kann und erfüllt nicht in jedem Fall ihren Zweck bestimmungsgemäß, damit liegt ein Sachmangel vor.
> Ich wage zu bezweifeln, dass das ein Gericht als Sachmangel anerkennen
> würde. Es betrifft ja nur eine bestimmte Halteweise des Telephons...
Das kannst du gerne bezweifeln, ich denke das Gegenteil ist der Fall, die Sachlage ist doch sehr eindeutig.
malkavian schrieb:
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> nosferatu schrieb:
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> > Die Antenne ist ja aber nicht kaputt.
> >
> > Ich wage zu bezweifeln, dass das ein Gericht als Sachmangel anerkennen
> > würde. Es betrifft ja nur eine bestimmte Halteweise des Telephons...
>
> Naja, auch beim Auto ist es ein Sachmangel, wenn die Bremse zwar generell
> funktioniert, aber nur dann nicht, wenn Du genau 221 km/h fährst...
Das was beim Iphone nicht funktioniert ist wenn man 2 Antennen brückt. beim auto wäre das wenn man hinterrad und vorderrad aneinander bindet.... den funktioniers auch nicht.
Wenn man keine anderen probleme hat... wenn du meinst es klappt macht doch :P
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