Rechner die jemand runterschmeißt waren noch nie Garantiefälle.
Oder irre ich mich da?
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Sachbearbeiter schrieb:
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> Rechner die jemand runterschmeißt waren noch nie Garantiefälle.
> Oder irre ich mich da?
Du irrst nicht, aber davon war auch keine rede im Artikel.
Wenn ich Wasser über mein Notebook Kippe, kann ich es ja dennoch reparieren lassen
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Naja, kommt drauf an was für eine Garantie du gekauft hast.
Auf die Gewährleistung kann man sich zumindest nicht beziehen.
Aus dem Bericht geht leider nicht hervor, ob über Geld überhaupt schon gesprochen wurde.
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Ja, aber der Hersteller ist nicht dazu verpflichtet es zu reparieren, bzw. kann er dich an einen Drittanbieter verweisen.
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DooMRunneR schrieb:
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> Ja, aber der Hersteller ist nicht dazu verpflichtet es zu reparieren, bzw.
> kann er dich an einen Drittanbieter verweisen.
Völlig korrekt. Gesetzlich ist es völlig im grünen Bereich, wenn Google und Samsung mitteilen: "Wat, 'n Nexus 10 wollnse repariern lassn? Wo? Wat weeß ick, jeht mir ooch am Arsch vobei. Wissense wat? Koofn se doch n neuet."
Nur ist das beim besten Willen nicht dass, was man landläufig unter gutem Service versteht. Eher unter grottenschlechtem, und von großen Namen wie Google und Samsung ist vielleicht etwas mehr zu erwarten.
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Ich glaube hier geht es eher um reperaturen gegen Geld. Bieten eigentlich viele Hersteller an und teilweise auch über Reperatur-Pauschalen. Die Händler sind natürlich nicht verpflichtet soetwas anzubieten. Aber eigentlich zeichnet es doch gute Hersteller aus, wenn sie auch Reperaturen durchführen können, wenn man etwas selber verschuldet hat (man will es ja nicht geschenkt haben).
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DooMRunneR schrieb:
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> Ja, aber der Hersteller ist nicht dazu verpflichtet es zu reparieren, bzw.
> kann er dich an einen Drittanbieter verweisen.
Das ist falsch, selbstverständlich ist der Hersteller gesetzlich dazu verpflichtet, wäre ansonsten ja auch ziemlich spaßig :-)
In diesem Fall ist aber das Problem, daß mehrere Firmen gemeinsam EIN Produkt hergestellt haben, d.h. es gibt nicht wie in 99,9 % aller Fälle nur EINEN Hersteller, sondern mehrere. Und die schieben den schwarzen Peter munter durch die Gegend, der Dumme ist in diesem Fall (wie so oft) der Kunde.
Das ganze halte ich für ein ziemlich großes Eigentor von GOogle, ist ja schon das zweite in kurzer Zeit. Das Nexus 7 quasi nie vorhanden, weil nach Sekunden schon die paar 1000 verfügbaren Geräte vergriffen und nun sowas.
Wie sieht es denn in einem reinen Garantiefall aus ? Also irgendwas funzt nicht mehr nach paar Tagen Gebrauch und pfleglichem Umgang ? Dann gilt ja dasselbe, d.h. Garantie hinfällig, da es keinen Hersteller gibt, der das übernimmt. Bliebe also nur der Rechtsweg, sprich Klage und das dauert. Mehr als eine Sauerei in meinen Augen...
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Maxiklin schrieb:
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> Das ist falsch, selbstverständlich ist der Hersteller gesetzlich dazu
> verpflichtet, wäre ansonsten ja auch ziemlich spaßig :-)
Nö, isser nich.
> Wie sieht es denn in einem reinen Garantiefall aus?
Ich denke, du meinst einen Gewährleistungsfall. Und in dem ist ein Austausch gegen ein Neugerät eine akzeptable Nachbesserung. Kein Reparaturzwang.
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1. Apple repariert auch selbst gar nix
2. Reparatur bei Selbstverschulden ist definitiv nicht(!) gesetzlich vorgeschrieben
3. Viele moderne Geräte lassen sich zum Großteil gar nicht mehr reparieren (auch der ach so tolle neue iMac)
4. wenn nur Google & Samsung so schlechten Service haben, warum ist dann iFixit so groß im Kommen?
Alles in allem großes Google Bashing hier ohne wirkliche Substanz.
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Sachbearbeiter schrieb:
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> Rechner die jemand runterschmeißt waren noch nie Garantiefälle.
> Oder irre ich mich da?
Klar. Darum gehts aber wohl auch nicht, sondern um eine Reparatur gegen Geld.
Das kann man natürlich von einer anderen Firma machen lassen, aber dann erlischt vermutlich erst Recht die Gewährleistung. Deshalb lässt man sowas am besten vom Vertragspartner machen, wo man das Gerät gekauft hat. ^^
Sonst haftet der Reparaturbetrieb für seine Repatatur und der Verkäufer für den Rest des Gerätes. Auch schlecht, weil dann jeder einen weiteren Fehler auf den anderen schiebt. Da steht man dann dumm da.
Und Vertragspartner für die Gewährleistung bei Mängeln, ist der Händler bei dem man gekauft hat. Geht es also um einen "Garantie-Fall", dann ist Google der Ansprechpartner, wenn man bei Google gekauft hat.
Wenn Google nix repariert, dann muss ein neues Gerät her oder Wandlung (d. h. Kaufpreis zurück). Der Rest, Samsung hin oder her, interessiert bei nem "Garantiefall" nicht.
2 mal bearbeitet, zuletzt am 04.12.12 16:50 durch Sukram71.
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Apple macht es besser:
1. Apple hat ein Netz von Servicepartnern, die reparieren.
2. Auch wenn es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, gehört das zu einem guten Service.
3.Der neue iMac lässt sich selbstverständlich reparieren. Wer hat dir denn den Bären aufgebunden? Nur weil das Gehäuse nicht von jedem Dödel geöffnet werden kann, heisst das nicht, dass Apples Servicepartner dies nicht können.
4.Was hat der nicht vorhandene Service von Google mit iFixit zu tun? iFixit verdient Geld mit dem Verkauf von Werkzeug und Ersatzteilen. Es gibt einfach viele, die gerne basteln, genauso wie es Leute gibt, die ihr Haus selbst bauen und reparieren oder den Service am Auto selbst machen. Ist für viele halt ein Hobby.
Denkst du iFixit sei nur für Apple Produkte gedacht? Da liegst du falsch. Ifixt umfasst auch Autos, Haushaltsgeräte, Kameras, PCs usw.
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mag schrieb:
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> Maxiklin schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Das ist falsch, selbstverständlich ist der Hersteller gesetzlich dazu
> > verpflichtet, wäre ansonsten ja auch ziemlich spaßig :-)
>
> Nö, isser nich.
Doch ist er, steht im BGB, Paragrafen muß ich mal raussuchen :D Darin steht zusammengefaßt, daß Hersteller für einen festgelegten Zeitraum (ich meine 2 Jahre oder so) verpflichtet sind, zum einen das Gerät zu reparieren UND vor allem entsprechende Ersatzteile vorzuhalten. Es gab schon viele Klagen, weil der Hersteller nach recht kurzer Zeit die Reparatur verweigerte, weil es angeblich keine Ersatzteile mehr gibt. Und das endete dann mit einem Abwatschen des Herstellers. xD
> > Wie sieht es denn in einem reinen Garantiefall aus?
>
> Ich denke, du meinst einen Gewährleistungsfall. Und in dem ist ein
> Austausch gegen ein Neugerät eine akzeptable Nachbesserung. Kein
> Reparaturzwang.
Jo, ich meinte Gewährleistung. Klar wäre der Austausch akzeptabel, aber hier beim Nexus gibt es weder das eine noch das andere, das ist ja das problem :) Der Käufer bekam das defekte Gerät wieder mit dem Hinweis, daß es keine Reperatur gibt und auch kein Austausch, Punkt. D.h. er kann es wegschmeißen.
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Maxiklin schrieb:
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> Jo, ich meinte Gewährleistung. Klar wäre der Austausch akzeptabel, aber
> hier beim Nexus gibt es weder das eine noch das andere, das ist ja das
> problem :) Der Käufer bekam das defekte Gerät wieder mit dem Hinweis, daß
> es keine Reperatur gibt und auch kein Austausch, Punkt. D.h. er kann es
> wegschmeißen.
Bla bla bla. Natürlich gibt es die Gewährleistung. Es gab eben nur keine Reperatur auf eigenen Kosten, denn er hat es selber runtergeworfen, da ist nix mit Gewähleistung.
Das einzige Problem ist nur das datrepair sich für die Geräte von Google nicht zuständig fühlt.
Das wird aber mittlweile geklärt.
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Maxiklin schrieb:
> D.h. er kann es wegschmeißen.
Also noch mal? ;)
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Maxiklin schrieb:
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> Doch ist er, steht im BGB, Paragrafen muß ich mal raussuchen :D Darin steht
> zusammengefaßt, daß Hersteller für einen festgelegten Zeitraum (ich meine 2
> Jahre oder so) verpflichtet sind, zum einen das Gerät zu reparieren UND vor
> allem entsprechende Ersatzteile vorzuhalten.
Na dann such mal!
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Wary schrieb:
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> Maxiklin schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Doch ist er, steht im BGB, Paragrafen muß ich mal raussuchen :D Darin
> steht
> > zusammengefaßt, daß Hersteller für einen festgelegten Zeitraum (ich meine
> 2
> > Jahre oder so) verpflichtet sind, zum einen das Gerät zu reparieren UND
> vor
> > allem entsprechende Ersatzteile vorzuhalten.
>
> Na dann such mal!
http://www.heise.de/ct/artikel/Teileweise-aerger-289108.html
...
Daher verpflichtet die Rechtsprechung Verkäufer dazu, auch nach Erfüllung der Pflichten aus dem Kaufvertrag (Übereignung des Kaufgegenstands) Ersatzteile zur Verfügung zu stellen, damit der Vertragszweck (langzeitige Nutzung des Gerätes durch den Käufer) nicht vereitelt wird.
...
Er muss eigentlich für Ersatzteile sorgen, gibt aber auch Ausnahmen aus dieser Regelung.
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Sukram71 schrieb:
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> Und Vertragspartner für die Gewährleistung bei Mängeln, ist der Händler bei
> dem man gekauft hat. Geht es also um einen "Garantie-Fall", dann ist Google
> der Ansprechpartner, wenn man bei Google gekauft hat.
Äh was? "Äpfel sind grün, wenn man also die grüne Birne schälen will..."
Ansprechpartner bei Garantie wäre, so es denn eine gäbe, wahrscheinlich Samsung.
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Linguist schrieb:
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> Ansprechpartner bei Garantie wäre, so es denn eine gäbe, wahrscheinlich
> Samsung.
Eine Garantie kann jeder geben, man kann sie auch bei einem Drittanbieter kaufen. Sie müsste auch nicht auf eine Reparatur abzielen sondern könnte auch das Vorhalten eines Ersatzgerätes beinhalten. Du meinst wahrscheinlich Herstellergarantie, die vor allem für den Handel oft wichtig ist, weil er für verkaufte Geräte 24 Monate Gewährleistung geben muss und es ökonomisch fatal wäre, wenn jeder Händler eine Reparaturwerkstatt unterhalten oder wenigsten zur Verfügung haben müsste oder für jedes verkaufte Gerät ausreichend Ersatzgeräte vorhalten müsste
Diese Gewährleistung gibt es auch hier tatsächlich und Ansprechpartner ist hier Google, weil der Kaufvertrag mit Google geschlossen wird. Ansprechpartner von Google ist wahrscheinlich Samsung.
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alex2345 schrieb:
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> > Na dann such mal!
>
> www.heise.de
Und da steht glasklar, daß es eben nicht im Gesetz steht. Die Aussage von Maxiklin ist demnach schlicht flasch.
> Er muss eigentlich für Ersatzteile sorgen, gibt aber auch Ausnahmen aus
> dieser Regelung.
Das ist der Ansatz der gängigen Rechtsprechung, aus dem Prinzip "Treu und Glauben" abgeleitet. So was steht aber nicht im BGB, was Maxiklin behauptet hatte.
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Wäre es dir wirklich lieber, wenn sie dir das Teil zu einem über dem Neupreis liegenden Betrag reparieren? Das ist doch schlichtweg Unsinn.
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