Seit wann impliziert "gängige Praxis" das recht auf irgendwas ? Und: es ist eine Frechheit sondersgleichen Guthaben erst auf Anforderung zu erstatten. Zumeist sind dann noch "Bearbeitungsgebühren" zu zahlen, was bedeutet, dass bei einem Guthaben von 20,-- Euro ganze 5 Euro zum Erstatten übrig bleiben ?
Abzocke !
Art schrieb:
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> Seit wann impliziert "gängige Praxis" das recht auf irgendwas ?
Das kommt öfters vor in der Rechtssprechung. Siehe z.B. "betriebliche Übung" oder "konkludentes Handeln"
> Und: es ist
> eine Frechheit sondersgleichen Guthaben erst auf Anforderung zu erstatten.
Rechtlich gesehen auch okay. Wenn du bei einem Versender etwas auf Rechnung bestellst, wirst du schließlich auch erst dann zahlen, wenn die Rechnung und damit die Zahlungsaufforderung kommt.
> Zumeist sind dann noch "Bearbeitungsgebühren" zu zahlen, was bedeutet, dass
> bei einem Guthaben von 20,-- Euro ganze 5 Euro zum Erstatten übrig bleiben
> ?
Hast du dafür eine Quelle oder behauptest du jetzt einfach nur erfundene Sachen die deinen Standpunkt unterstützen?
lies dir die agb durch, wäre nicht schlecht wenn du diesen schon zustimmst. Du kannst prepaidkarten in der Regel jederzeit, die meisten anbieter können die mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Aber es ist ja so leicht etwas zu unterschreiben und hinterhet "betrug" zu brüllen.
haltdiefresse schrieb:
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> lies dir die agb durch, wäre nicht schlecht wenn du diesen schon zustimmst.
Hinweis: überraschende Klauseln sind nicht gültig.
Gruß
Tiberius
Eine Kündigung per SMS ist sowas von unwirksam ... Das AGB-Gesetz schützt den Schwächeren (meist der Verbraucher) vor allzu groben Benachteiligungen und überraschenden Klauseln. Da mag das 100.000-fach praktiziert werden und auch von Kunden unterschrieben (akzeptiert?) worden sein, eine derartige Klausel bleibt unwirksam.
Leider wehrt sich kaum jemand wegen der paar Kröten. Sollte man aber, schon allein aus Rechtshygiene-Gründen:
Ich rechne nur mal grob vor:
700.000 Prepaid-Kunden "ausgebucht" p.a. 10 EUR Guthaben ergibt ...
7 Mio EUR. Die hätte ich schon auch gerne ...
Und das nur bei der Telekom.
Bog
Das Thema ist hier zwar schon etwas älter, aber noch immer aktuell.
Die Telekom hat bei uns ebenfalls eine Kündigung ausgesprochen. Wir haben uns einen
besseren Anbieter gesucht und daher die Sim-Karte mit dem Erstattungsantrag zurückgesandt. Bereits bei unserer ersten Mail wurde der Betrag von 19,33 vermerkt, ebenso auf dem Antrag . Widersprochen wurde diesem nie.
Überwiesen werden nur 13,36 (knapp unter der verbotenen 6 Euro GEbühr). Auf Nachfrage schickt man uns ein Schreiben als Verbindungsnachweis, das exakt am Kündigungstag diesen Betrag als Telefonat ausweist. Das wären ca. 42 Minuten. Warum sollten wir ausgerechnet am Kündigungstag so viel telefonieren, wenn man eben wg. Nichtnutzung/-auflung gekündigt wird. Leider gibt man ja die Sim-Karte aus der Hand.
Angeblich ist der Einzelverbindungsnachweis schon gelöscht.
Die Sim-Karte müsste jedoch noch da sein, da Unternehmen ihre Unterlagen 10 Jahre aufbewahren müssen. Und die kann sehr wohl ausgelesen werden.
Trotz meiner Beweisführung bzgl. der Fristen und schlüssigen Argumentation stellt sich die Telekom stur. Der E-Mail-Verkehr füllt schon bald einen Ordner.Man vermutet wohl, dass sich niemand für 6 Eur auf den Klageweg begibt. Aber, es gibt ja immer noch die einschlägigen Fernsehmagazine. Es geht mir hier ums Prinzip.
Auf jeden Fall niemals mehr Telekom! Wir haben schon beim Festnetz schlechte Erfahrungen gemacht und dort gewechselt.
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