1. Foren
  2. » Kommentare
  3. » Handy
  4. » Alle Kommentare zum Artikel
  5. » Deutsche Telekom: Rausschmiss von…

Gängige Praxis = automatisch Recht ?

Anzeige
  1. Thema

Neues Thema Ansicht wechseln


  1. Gängige Praxis = automatisch Recht ?

    Autor Art 30.07.10 - 07:45

    Seit wann impliziert "gängige Praxis" das recht auf irgendwas ? Und: es ist eine Frechheit sondersgleichen Guthaben erst auf Anforderung zu erstatten. Zumeist sind dann noch "Bearbeitungsgebühren" zu zahlen, was bedeutet, dass bei einem Guthaben von 20,-- Euro ganze 5 Euro zum Erstatten übrig bleiben ?
    Abzocke !

  2. Re: Gängige Praxis = automatisch Recht ?

    Autor NeoTiger 30.07.10 - 08:36

    Art schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Seit wann impliziert "gängige Praxis" das recht auf irgendwas ?

    Das kommt öfters vor in der Rechtssprechung. Siehe z.B. "betriebliche Übung" oder "konkludentes Handeln"

    > Und: es ist
    > eine Frechheit sondersgleichen Guthaben erst auf Anforderung zu erstatten.

    Rechtlich gesehen auch okay. Wenn du bei einem Versender etwas auf Rechnung bestellst, wirst du schließlich auch erst dann zahlen, wenn die Rechnung und damit die Zahlungsaufforderung kommt.

    > Zumeist sind dann noch "Bearbeitungsgebühren" zu zahlen, was bedeutet, dass
    > bei einem Guthaben von 20,-- Euro ganze 5 Euro zum Erstatten übrig bleiben
    > ?

    Hast du dafür eine Quelle oder behauptest du jetzt einfach nur erfundene Sachen die deinen Standpunkt unterstützen?

  3. Re: Gängige Praxis = automatisch Recht ?

    Autor haltdiefresse 31.07.10 - 12:47

    lies dir die agb durch, wäre nicht schlecht wenn du diesen schon zustimmst. Du kannst prepaidkarten in der Regel jederzeit, die meisten anbieter können die mit einer Frist von einem Monat kündigen.

    Aber es ist ja so leicht etwas zu unterschreiben und hinterhet "betrug" zu brüllen.

  4. Re: Gängige Praxis = automatisch Recht ?

    Autor Tiberius Kirk 01.08.10 - 19:51

    haltdiefresse schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > lies dir die agb durch, wäre nicht schlecht wenn du diesen schon zustimmst.

    Hinweis: überraschende Klauseln sind nicht gültig.

    Gruß
    Tiberius

  5. Re: Gängige Praxis = automatisch Recht ?

    Autor Bog 23.01.11 - 00:51

    Eine Kündigung per SMS ist sowas von unwirksam ... Das AGB-Gesetz schützt den Schwächeren (meist der Verbraucher) vor allzu groben Benachteiligungen und überraschenden Klauseln. Da mag das 100.000-fach praktiziert werden und auch von Kunden unterschrieben (akzeptiert?) worden sein, eine derartige Klausel bleibt unwirksam.

    Leider wehrt sich kaum jemand wegen der paar Kröten. Sollte man aber, schon allein aus Rechtshygiene-Gründen:
    Ich rechne nur mal grob vor:
    700.000 Prepaid-Kunden "ausgebucht" p.a. 10 EUR Guthaben ergibt ...
    7 Mio EUR. Die hätte ich schon auch gerne ...
    Und das nur bei der Telekom.

    Bog

  6. Re: Gängige Praxis = automatisch Recht ?

    Autor Masetrem 18.03.12 - 10:12

    Das Thema ist hier zwar schon etwas älter, aber noch immer aktuell.
    Die Telekom hat bei uns ebenfalls eine Kündigung ausgesprochen. Wir haben uns einen
    besseren Anbieter gesucht und daher die Sim-Karte mit dem Erstattungsantrag zurückgesandt. Bereits bei unserer ersten Mail wurde der Betrag von 19,33 vermerkt, ebenso auf dem Antrag . Widersprochen wurde diesem nie.
    Überwiesen werden nur 13,36 (knapp unter der verbotenen 6 Euro GEbühr). Auf Nachfrage schickt man uns ein Schreiben als Verbindungsnachweis, das exakt am Kündigungstag diesen Betrag als Telefonat ausweist. Das wären ca. 42 Minuten. Warum sollten wir ausgerechnet am Kündigungstag so viel telefonieren, wenn man eben wg. Nichtnutzung/-auflung gekündigt wird. Leider gibt man ja die Sim-Karte aus der Hand.
    Angeblich ist der Einzelverbindungsnachweis schon gelöscht.
    Die Sim-Karte müsste jedoch noch da sein, da Unternehmen ihre Unterlagen 10 Jahre aufbewahren müssen. Und die kann sehr wohl ausgelesen werden.
    Trotz meiner Beweisführung bzgl. der Fristen und schlüssigen Argumentation stellt sich die Telekom stur. Der E-Mail-Verkehr füllt schon bald einen Ordner.Man vermutet wohl, dass sich niemand für 6 Eur auf den Klageweg begibt. Aber, es gibt ja immer noch die einschlägigen Fernsehmagazine. Es geht mir hier ums Prinzip.
    Auf jeden Fall niemals mehr Telekom! Wir haben schon beim Festnetz schlechte Erfahrungen gemacht und dort gewechselt.

Neues Thema Ansicht wechseln


Entschuldigung, nur registrierte Benutzer dürfen in diesem Forum schreiben. Klicken Sie hier um sich einzuloggen


Meistgelesen
  1. Samsung Galaxy S3

    Siri braucht sich nicht zu fürchten

  2. Schmerzlos

    MIT-Forscher entwickeln Injektor mit Lorentzkraft-Antrieb

  3. CSU-Vizechefin

    Aussagen zur Internetsucht sind absurd

  4. Browser

    Kauft Facebook Opera?

  5. USB-Sticks und Speicherkarten

    Hersteller wehren sich gegen neue "Mondtarife"


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 221 | letzter Beitrag 09:51 Uhr

  2. Kommentare: 215 | letzter Beitrag 25.05. 11:40

  3. Kommentare: 156 | letzter Beitrag 18:36 Uhr

  4. Kommentare: 92 | letzter Beitrag 13:11 Uhr

  5. Kommentare: 68 | letzter Beitrag 25.05. 12:17

Mehr



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Zulieferer: Sony soll iPhone 5 mit In-Cell-Touchscreen ausrüsten
Zulieferer
Sony soll iPhone 5 mit In-Cell-Touchscreen ausrüsten

Laut Apple-Zulieferern wird das iPhone 5 mit einem neuartigen In-Cell-Touchscreen ausgerüstet. Als Hersteller soll Sony infrage kommen. Bislang hieß es, dass Apple Sharp und Toshiba bevorzugen würde.

  1. iPhone 5 Kleinerer Dock-Connector im Gespräch
  2. Streit um Domains Apple hat Domain iPhone5.com erhalten
  3. 4 Zoll iPhone 5 wohl mit größerem Display

Lollipop Chainsaw angespielt: Blond und brutal
Lollipop Chainsaw angespielt
Blond und brutal

Der japanische Spieldesigner Goichi Suda - Fans sagen schlicht "Suda 51" - ist für schräge Actionspiele bekannt. Sein nächstes Werk schickt ein scheinbar braves Schulmädchen in den Kampf gegen Zombies.

  1. Spielepublisher in Not dtp Entertainment meldet Insolvenz an
  2. US-Umsätze im März 2012 Spielemarkt schrumpft weiter
  3. Starlight Inception Lucas-Arts-Veteran kämpft für das Weltraum-Action-Genre

Samsung XE300: Google Chromebox versehentlich ausgeliefert
Samsung XE300
Google Chromebox versehentlich ausgeliefert

Weitgehend unbemerkt hat der US-Händler Tigerdirect die ersten Chromebox-Systeme von Google ausgeliefert. Für 330 US-Dollar bekommt der Nutzer recht gute Hardware in Nettop-Form, die sehr viel leistungsfähiger ist als die des Chromebook mit ChromeOS.

  1. Googles Aura Chromium OS mit klassischem Desktop

  1. Browser: Kauft Facebook Opera?
    Browser
    Kauft Facebook Opera?

    Ein britisches Blog will erfahren haben, dass Facebook den norwegischen Browserhersteller Opera Software kaufen will. Beide Unternehmen wollen sich dazu nicht äußern.

  2. Datenschutz: Neue EU-Regeln zu Cookies treten in Kraft
    Datenschutz
    Neue EU-Regeln zu Cookies treten in Kraft

    Am 26. Mai 2012 treten neue Datenschutzregeln der EU in Kraft. Websitebetreiber und Werbenetzwerke müssen Nutzer um Erlaubnis fragen, wenn sie Cookies setzen.

  3. Libreoffice: "Wir wollen Nutzer in die ODF-Welt ziehen"
    Libreoffice
    "Wir wollen Nutzer in die ODF-Welt ziehen"

    Libreoffice könne mehr als Openoffice und biete Entwicklern zudem Vorteile, sagte Michael Meeks auf dem Linuxtag 2012. Außerdem spricht er mit Golem.de über Libreoffice-Online, woran er derzeit arbeitet.


  1. 14:48

  2. 14:29

  3. 14:24

  4. 12:30

  5. 12:23

  6. 18:49

  7. 18:33

  8. 18:08