der Arsch auf Grundeis zu gehen.
Und ein Kündigung per SMS sieht das BGB auch nicht vor. Also kann E-Minus sich mal hinsetzen und anfangen Briefe zu schreiben. Sonst kann jeder Schrerzbold per SMS rechtgültige Kündigungen für alles aussprechen. Bei den Kids müssen wohl sogar die Eltern zustimmen.
Wirtschaftskrise schrieb:
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> Und ein Kündigung per SMS sieht das BGB auch nicht
> vor.
Das BGB sieht für die meisten Willenserklärungen überhaupt keine bestimmte Form vor, d.h. sie können mündlich, schriftlich, per E-Mail oder eben auch per SMS abgegeben wirksam werden.
Frank schrieb:
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> Wirtschaftskrise schrieb:
> --------------------------------------------------
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>
> > Und ein Kündigung per SMS sieht das BGB auch
> nicht
> vor.
>
> Das BGB sieht für die meisten Willenserklärungen
> überhaupt keine bestimmte Form vor, d.h. sie
> können mündlich, schriftlich, per E-Mail oder eben
> auch per SMS abgegeben wirksam werden.
Dann versuch mal einen T-Vertrag im T-Punkt zu kündigen, das ist nämlich unmöglich, geht nur schriftlich und Kündigungszeitpunkt ist Eingangsstempel bei T-Com.
Und die Telekom ist das BGB?
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