ansonsten wäre der straftatbestand des diebstahls hier nicht erfüllbar...
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kendon schrieb:
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> ansonsten wäre der straftatbestand des diebstahls hier nicht erfüllbar...
das ist doch das gleiche problem, wei bei den bösen raubmordkopien. es ist kein diebstahl weil ja nichts wegkommt.
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Ich würde jetzt nicht zwingend davon ausgehen, dass hier deutsches Recht zur Anwendung kommt ;-)
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Auch wenn es eventuell kein Diebstahl im eigentlichen Sinne ist würde ich doch schon sagen das es KACKENDREIST ist. :-)
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Jup!.... Entwickler hier.
Unsere Apps sind auch drin.
Account wird selbstverständlich gemeldet.
Edit:
Ok.... ein wenig recherchiert.
Dahinter steckt wohl "Handster Inc."
Handster ist nen App Store (http://www.handster.com)
Die haben wohl nen deal mit RIM das alle Apps die in ihrem Store gelistet sind auch automatisch in die Blackberry App World hochgeladen wird.
Wir haben es nicht in die Blackberry App World hochgeladen und daher war es ein wenig verwunderlich.
2 mal bearbeitet, zuletzt am 10.01.13 14:08 durch thesparxinc.
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Egal ob es Daten sind oder nicht, der Diebstahl an und für sich ist hier klar erkennbar.
Klar kann man sich grau drum rum reden, aber es ist und bleibt Diebstahl wie man ihn als Mensch wahr nimmt
Raubmordkopien sind ebenfalls Diebstahl, das steht außer Frage und sollte jedem klar sein, es ist halt ein rechtlich nicht ganz geklärter Diebstahl
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Hmm,
wenn ich dann Deine Online-Überweisung auf mein Konto umleite ist das auch kein Diebstahl? Sind ja nur Bits und Bytes...
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Falls eure Apps jetzt offline genommen werden wäre es eine schöne Gelegenheit und ein feiner Zug wenn Ihr die Apps jetzt selbst hochladen würdet. :-)
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es gibt ja genügend andere begriffe die die straftat korrekt ausdrücken. es ging mir lediglich um die mangelnde journalistische präzision bei der wortwahl der überschrift seitens golem.de.
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