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Jugendschutz...

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  1. Jugendschutz...

    Autor Somian 11.08.09 - 16:57

    ...ist hier nicht notwendig, da das Spiel sowieso nur über Click&Buy gekauft werden kann, wofür man Volljährig sein muss.

  2. Re: Jugendschutz...

    Autor FranUnFine 11.08.09 - 17:02

    Somian schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > ...ist hier nicht notwendig, da das Spiel sowieso
    > nur über Click&Buy gekauft werden kann, wofür
    > man Volljährig sein muss.

    Aber gilt der AppStore als "geschlossener" Bereich? Nur in einem solchen dürfen indizierte Spiele beworben werden. Wundert mich eigentlich, dass golem hier testet - geht doch eigentlich auch nicht.

    __________
    Whisky, Ferraris and gambling; aren't they rather more amusing than knitting, housekeeping and one's savings.
    - Francoise Sagan

  3. Re: Jugendschutz...

    Autor Somian 11.08.09 - 17:06

    Er ist ja auch ein geschlossener Bereich, da man ihn bloß mit einem T-mobile vertrag betreten kann, den man bloß als volljähriger abschließen kann ;)

    Natürlich können auch die Eltern den handyvertrag für Minderjährige unterschreiben, aber genausogut können die den kindern indizierte Spiele schenken.

    Ok, es gibt ja noch den itunes appstore, aber kA ob man da die apps sehen kann, wenn man kein iphone hat. (hab' selber keins)

    EDIT:

    *in den raum werf*:
    ist golem.de nicht auch ein geschlossener bereich, da minderjährige ebensfalls keine DSL-Verträge abschließen können?



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 11.08.09 17:07 durch Somian.

  4. Re: Jugendschutz...

    Autor FranUnFine 11.08.09 - 17:18

    Somian schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Er ist ja auch ein geschlossener Bereich, da man
    > ihn bloß mit einem T-mobile vertrag betreten kann,
    > den man bloß als volljähriger abschließen kann ;)

    Hab keinen T-Mobile-Vertrag und komme in den AppStore. Guuut, ich bin volljährig, dennoch.^^

    > Natürlich können auch die Eltern den handyvertrag
    > für Minderjährige unterschreiben, aber genausogut
    > können die den kindern indizierte Spiele
    > schenken.
    >
    > Ok, es gibt ja noch den itunes appstore, aber kA
    > ob man da die apps sehen kann, wenn man kein
    > iphone hat. (hab' selber keins)

    Kann man.

    > *in den raum werf*:
    > ist golem.de nicht auch ein geschlossener bereich,
    > da minderjährige ebensfalls keine DSL-Verträge
    > abschließen können?

    Nein. Wenn man die EIGENTLICH geltenden Rahmenbedingungen anschaut, die z.B. für Onlineshops gelten, was den Vertrieb von indizierten oder USK18-Spielen/FSK18-Filmen angeht, nicht.

    Indizierte Titel dürfen eben nur in einem gesonderten Bereich beworben werden, bei dem durch zuverlässige Altersverifikation sichergestellt ist, dass ihn nur Erwachsene sehen können.

    Und golem fragt ja nichtmal nach dem Personalausweis, was übrigens keine zuverlässige Altersverifikation wäre. ;)

    __________
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    - Francoise Sagan

  5. Re: Jugendschutz...

    Autor Somian 11.08.09 - 17:26

    naja, aber eigentlich ist es ja zuverlässig, da nur erwachsene einen DSL-vertrag haben können, und allenfalls das internet minderjährigen zur verfügung stellen können. Dann ist es aber theoretisch so, als würden sie ihnen indizierte spiele zur verfügung stellen. Für den jugendschutz müssten sie ja selbst verantwortlich sein.

  6. Re: Jugendschutz...

    Autor FranUnFine 11.08.09 - 17:28

    Somian schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > naja, aber eigentlich ist es ja zuverlässig, da
    > nur erwachsene einen DSL-vertrag haben können, und
    > allenfalls das internet minderjährigen zur
    > verfügung stellen können. Dann ist es aber
    > theoretisch so, als würden sie ihnen indizierte
    > spiele zur verfügung stellen. Für den jugendschutz
    > müssten sie ja selbst verantwortlich sein.

    Die Rechtslage bleibt trotz deines "eigentlich" bestehen.

    __________
    Whisky, Ferraris and gambling; aren't they rather more amusing than knitting, housekeeping and one's savings.
    - Francoise Sagan

  7. Re: Jugendschutz...

    Autor Blair 11.08.09 - 18:43

    Somian schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Er ist ja auch ein geschlossener Bereich, da man
    > ihn bloß mit einem T-mobile vertrag betreten kann,
    > den man bloß als volljähriger abschließen kann ;)

    so gesehen wäre ein normaler internet-anschluss auch ein geschlossener bereich. ist er aber nicht, indizierte spiele dürfen im internet (zumindest auf deutschen servern) genauso wenig besprochen werden wie sonst wo. versandt werden d+rfen sie übrigens auch nicht, nur mit dem erwähnten altersnachweis.


    > ist golem.de nicht auch ein geschlossener bereich,
    > da minderjährige ebensfalls keine DSL-Verträge
    > abschließen können?

    wie gesagt, nö.

  8. Re: Jugendschutz...

    Autor DeinOpa 11.08.09 - 18:58

    Somian schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > naja, aber eigentlich ist es ja zuverlässig, da
    > nur erwachsene einen DSL-vertrag haben können, und
    > allenfalls das internet minderjährigen zur
    > verfügung stellen können. Dann ist es aber
    > theoretisch so, als würden sie ihnen indizierte
    > spiele zur verfügung stellen. Für den jugendschutz
    > müssten sie ja selbst verantwortlich sein.

    Ahso. Und was ist mit Bibliotheken und Internetcafes? Dort können auf Minderjährige rechtlich einwandfreie Verträge zur Nutzung schließen. Ohne die Zustimmung (bzw. Genehmigung) der Eltern.

  9. Re: Jugendschutz...

    Autor aber 11.08.09 - 20:33

    Aber gilt der AppStore denn als deutscher Store?

    Aber gelten die ganze golem-Berichte/-Tests denn als Werbung statt als Berichterstattung, die nicht zensiert werden darf? Immerhin geht es dabei sogar um Titel, die nicht nur indiziert, sondern beschlagnahmt sind, so dass absolutes Verkaufs-/Verbreitungsverbot besteht, weil irgendwelche Richter meinen, dass es menschenverachtend sei, obwohl jeder Mord menschenverachtend ist und somit jeder Krimi menschenverachtend sein müsste (siehe Zensur-Erlaubnis-Paragraph § 131 StGB => http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html) oder es geht um verfassunswidrige Organisationen, die ein Symbol haben, obwohl nur welche ohne Symbole dargestellt werden dürfen -.-

    http://www.golem.de/0001/5786.html
    http://www.golem.de/0204/19594.html
    http://www.golem.de/0303/24358.html
    http://www.golem.de/0310/27949.html
    http://www.golem.de/0403/30572.html
    http://www.golem.de/0404/30661.html
    http://www.golem.de/0403/30162.html
    http://www.golem.de/0409/33707.html
    http://www.golem.de/0509/40248.html
    http://www.golem.de/0608/47452.html
    http://www.golem.de/0611/49148.html
    http://www.golem.de/0705/52220.html
    http://www.golem.de/0707/53422.html
    http://www.golem.de/0811/63635.html

    So, ich denke, das dürfte für einen kleinen Übrblick genügen.

    P.S.:
    Eine Zensur findet nicht statt.

  10. Re: Jugendschutz...

    Autor DeinOpa 11.08.09 - 21:09

    aber schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Eine Zensur findet nicht statt.

    Die Nachzensur ist in unserer Verfassung nicht verboten. Was unsere Verfassung verbietet, ist die Vorzensur.


  11. Re: Jugendschutz...

    Autor aber 11.08.09 - 21:24

    > Was unsere Verfassung verbietet, ist die Vorzensur.

    Das sehe ich anders.
    Aus Indizierung folgt oft freiwillige Nachzensur durch den Anbieter, auch das Beschlagnahmen von Titeln ist noch Nachzensur, diesmal direkt durch den Staat.

    Das Verbot der Darstellung von Bausteinen wie Symbolen, die sich irgendwelche verfassungswidrigen Organisationen irgendwann mal geschnappt haben, ist aber quasi Vorzensur, da man das große ganze nur wegen seiner Teile im vorhinein verbietet.

    Wo steht denn außerdem die Definition von "Vorzensur" bzw. "Nachzensur" in unserer Verfassung?

  12. Re: Jugendschutz...

    Autor Somian 11.08.09 - 23:31

    Zensur ist zensur. Ob nun unter dem Deckmantel des Jugendschutzes oder aus Propagandagründen.

    Mit der Zensur in der Verfassung haben die damals wohl die Zensur der Presse etc. gemeint, also Medien die über die Politik bericht erstatten.

    Kunstfreiheit ist wieder was anderes, und wenn man schon auf die verfassung klopft in Sachen spiele, dann darauf.

  13. Re: Jugendschutz...

    Autor Blair 12.08.09 - 00:46

    aber schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Aber gilt der AppStore denn als deutscher Store?
    >
    > Aber gelten die ganze golem-Berichte/-Tests denn
    > als Werbung statt als Berichterstattung, die nicht
    > zensiert werden darf?

    tests zu indizierten spielen sind afaik durchaus verboten. man findet sie normalerweise weder bei golem noch in spielezeitschriften.

  14. Re: Jugendschutz...

    Autor Somian 12.08.09 - 01:15

    es ist nur verboten, sie der breiten öffentlichkeit inklusive minderjährigen verfügbar zu machen ;)

  15. Re: Jugendschutz...

    Autor Blair 12.08.09 - 02:05

    Somian schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > es ist nur verboten, sie der breiten
    > öffentlichkeit inklusive minderjährigen verfügbar
    > zu machen ;)

    dazu zählt das internet zweifellos. ;) deswegen müssen ja z.b. deutsche pornoseiten einen altersnachweis verlangen.

  16. Re: Jugendschutz...

    Autor PeterMaffay 12.08.09 - 08:46

    >
    > Aber gilt der AppStore als "geschlossener"
    > Bereich? Nur in einem solchen dürfen indizierte
    > Spiele beworben werden. Wundert mich eigentlich,
    > dass golem hier testet - geht doch eigentlich auch
    > nicht.
    >


    Naja wieso sollte Golem das nicht testen sollen hier?
    Ich hab das Spiel neulich auch mal wieder rausgekramt und musste ein wenig lachen, als ich es sah. Ich meine eigentlich erkennt man bei der Grafik doch eh fast nichts. Aus heutiger Sicht ist es doch schon sehr lächerlich, dass es Indiziert ist.

  17. Re: Jugendschutz...

    Autor MS 12.08.09 - 09:50

    Moin,

    > [...] versandt werden d+rfen sie
    > übrigens auch nicht, nur mit dem erwähnten
    > altersnachweis.

    doch, versandt werden dürfen solche teilweise schon, und zwar wenn sie auf Liste A indiziert sind. Solche Spiele dürfen nur nicht beworben oder besprochen werden. Beim Saturn kannst du solche Spiele problemlos bekommen, einfach mal nachfragen ;-). Ein Spiel, was auf Liste B indiziert ist wird jedoch als strafrechtlich bedenklich eingestuft und unterliegt dem Verbreitungs- und Werbeverboten.

    Ciao
    MS

  18. Re: Jugendschutz...

    Autor Blair 12.08.09 - 22:08

    MS schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Beim Saturn kannst du solche
    > Spiele problemlos bekommen, einfach mal nachfragen
    > ;-).

    saturn ist doch kein versandhändler.

  19. Re: Jugendschutz...

    Autor the_spacewürm 13.08.09 - 09:28

    Somian schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Er ist ja auch ein geschlossener Bereich, da man
    > ihn bloß mit einem T-mobile vertrag betreten kann,
    > den man bloß als volljähriger abschließen kann ;)

    Seit wann braucht man für den iPod Touch einen T-Mobile Vertrag?

  20. Re: Jugendschutz...

    Autor Blair 13.08.09 - 12:35

    the_spacewürm schrieb:
    -------------------------------------------------------
    > Somian schrieb:
    > --------------------------------------------------
    > -----
    > > Er ist ja auch ein geschlossener Bereich, da
    > man
    > ihn bloß mit einem T-mobile vertrag
    > betreten kann,
    > den man bloß als volljähriger
    > abschließen kann ;)
    >
    > Seit wann braucht man für den iPod Touch einen
    > T-Mobile Vertrag?

    lang ists her. die frage ist falsch gestellt.

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