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Richtiges Verhalten

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  1. Richtiges Verhalten

    Autor Verbraucherverarscher 02.03.10 - 14:18

    1. Aufforderung zur Erbringung der vereinbarten Leistung, dabei Frist setzen (5 Tage; Einwurfeinschreiben)
    2.) Nach erfolglosem Fristablauf fristlos kündigen (Einwurfeinschreiben)

    (Sollte Hardware im Bundle mit erworben wurden sein, erstreckt sich der Rücktritt vom Kaufvertrag auch auf diese Hardware; Abhutzungskosten können nicht in Abzug gebracht werden)

  2. Re: Richtiges Verhalten

    Autor kendon 02.03.10 - 14:34

    ja, da hast du vollkommen recht. oder aber man liest einfach den vertrag nochmal, findet raus was man da eigentlich gekauft hat und benutzt es dann wie vorgesehen. weil auch provider haben anwälte, nicht nur du. und die überlegen im vorfeld mal ein bisschen, nicht wie du erst hinterher.

  3. Re: Richtiges Verhalten

    Autor Verklausulierung 02.03.10 - 14:43

    OK, dann lass dich das Gericht entscheiden, ob eine Drosselung, welche sich in den AGB versteckt mit dem Vertragstext "Flatrate" vereinbaren lässt, oder ob es sich um eine versteckte Klausel handelt. Bin da schon mal gespannt. Warum gehen Provider genau diesen Klagen aus dem Weg???

  4. Re: Richtiges Verhalten

    Autor Datendieb 02.03.10 - 14:51

    Verklausulierung schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > OK, dann lass dich das Gericht entscheiden, ob eine Drosselung, welche sich
    > in den AGB versteckt mit dem Vertragstext "Flatrate" vereinbaren lässt,
    > oder ob es sich um eine versteckte Klausel handelt. Bin da schon mal
    > gespannt. Warum gehen Provider genau diesen Klagen aus dem Weg???


    Weil sie Urteile hierzu scheuen, wie der Teufel das Weihwasser?

  5. Re: Richtiges Verhalten

    Autor kendon 02.03.10 - 15:13

    mal drüber nachgedacht dass in bild.de-land jede klage einen imageschaden bedeuten kann, unabhängig davon wie das urteil ausfällt?

    und nur weil du nicht verstanden hast was eine flatrate ist heisst das nicht dass alle anderen verbrecher sind...

  6. Re: Richtiges Verhalten

    Autor akte-xy gelöst 02.03.10 - 15:34

    so so.

    zitat:

    "Eine Flatrate im Sinne dieses Artikels ist jedoch nur ein Tarif, der einen wirklichen Pauschalpreis bietet – völlig unabhängig von Nutzungsdauer und übertragener Datenmenge."

    zitat ende.

    quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Flatrate


    und jetzt kommt die t-mobile der elendige deppen-verein und meint eine flatrate könne man ja auch beliebig anders auslegen . . . HAHAHA!

    das nenne ich mal ne super rechtliche grundlage für ein gerichtstermin . . . da will ich die anwälte telekom mal sehen *kopfschüttel*

    nur weils dir gerade logisch erscheint, heißt das noch lange nicht, dass du damit auch richtig liegst!

  7. Re: Richtiges Verhalten

    Autor 08152 02.03.10 - 15:40

    Verbraucherverarscher schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > 1. Aufforderung zur Erbringung der vereinbarten Leistung, dabei Frist
    > setzen (5 Tage; Einwurfeinschreiben)

    Gilt sicher nur für Neuverträge bei den alten stehen die 5GB drin und sind mit Vertragsabschluss wirksam.

  8. Re: Richtiges Verhalten

    Autor Placebo Domingo 02.03.10 - 16:10

    akte-xy gelöst schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > und jetzt kommt die t-mobile der elendige deppen-verein und meint eine
    > flatrate könne man ja auch beliebig anders auslegen . . . HAHAHA!

    Falsch. Sie klemmen dich ja nicht ab, sondern drosseln ab einer gewissen Datenmenge die Geschwindigkeit. Du kannst trotzdem noch soviel saugen wie du willst.

  9. Re: Richtiges Verhalten

    Autor toorop 02.03.10 - 16:39

    Der Timo erlaubt sich ja immer mehr.... naja, bin froh, dass ich nix mit Timo zu tun habe :) Kann da nur ablachen, dass es 40 Mio Umme gibt, die die beschnittenen "Leistungen" in Kauf nehmen :P

  10. Re: Richtiges Verhalten

    Autor Gelbsucht 02.03.10 - 19:04

    Man könnte das Urteil im Fall des Herrn Voss ranziehen, nach dem ein Gericht entschied, das eine Flat per Definition genau das ist, was der Wikiartikel beschreibt.

    Damals gings zwar drum, das die Verbindungsdaten nach jeder Sitzung sofort gelöscht werden sollen, weil man bei einer Flat sie abrechnungstechnisch nicht braucht (eben weil der Preis alles abdeckt), aber

    a) wars die T-Online, also auch ein Telekomkonzern und
    b) wird im urteil eben beschrieben, was eine Flat zu sein hat.

  11. Welches Gericht, Aktenzeichen? (kt)

    Autor Frage 02.03.10 - 20:42

    ....

  12. Re: Welches Gericht, Aktenzeichen? (kt)

    Autor Linkinside 02.03.10 - 20:43

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-bestaetigt-Urteil-zur-Loeschung-von-IP-Adressen-115338.html

  13. Re: Richtiges Verhalten

    Autor hurtz 02.03.10 - 23:53

    flatrate heisst pauschalpreis und unbegrenzte nutzung.
    ist doch hier gegeben, du kannst auch gerne 20 gb runterladen, allerdings wird die geschwindigkeit gedrosselt.
    die eigentlich flatrate ist gegeben, du bekommst für einen festpreis ein nicht limitierten anschluss, mit dem du soooo viel runterladen kannst, wie du möchtest.

    Verklausulierung schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > OK, dann lass dich das Gericht entscheiden, ob eine Drosselung, welche sich
    > in den AGB versteckt mit dem Vertragstext "Flatrate" vereinbaren lässt,
    > oder ob es sich um eine versteckte Klausel handelt. Bin da schon mal
    > gespannt. Warum gehen Provider genau diesen Klagen aus dem Weg???

  14. Re: Richtiges Verhalten

    Autor auauauauaeuredoofheittutweh 03.03.10 - 08:50

    Ach Leuite ich liebe euch, ohne erstmal schreiben, brüllen toben und mit anwalt wedeln weil ichhabjarecht1!!!einself!!!
    Hab jeden Tag mit so spacken wie euch zu tun.....
    ich denke mal nicht dass hier bestehende verträge geändert werden es geht hier wohl um neue tarife, es ist mal wieder cebitzeit, da hauen die mobilfunker immer gern neue tarife auf den markt. und bis jetzt standen noch alle drosselungen in den tariftabellen und mit der unterschrift unter den vertreag bestätigt man dass man mit agb und tariftabelle einverstanden ist. wer danach noch rummeckert sollte zumindest lesen lernen.

  15. Re: Richtiges Verhalten

    Autor Peterzzu3 03.03.10 - 09:26

    Verbraucherverarscher schrieb:
    --------------
    > 1. Aufforderung zur Erbringung der vereinbarten Leistung, dabei Frist
    > setzen (5 Tage; Einwurfeinschreiben)
    > 2.) Nach erfolglosem Fristablauf fristlos kündigen (Einwurfeinschreiben)
    >

    Antwort vom Anbieter:
    Kopie vom unterschriebenen Vertrag mit den AGB in denen eindeutig drin steht, daß ab x GByte gedrosselt wird.
    Somit wird die vereinbarte Leistung erbracht und die Kündigung abgelehnt.

    Altverträge werden eh bis zu deren Ablauf noch den alten 5 GByte Wert haben und Neuverträge halt nur noch die 3 GByte.

    Aber Achtung: Nach Ablauf einer Mindestlaufzeit haben "beide" Seiten natürlich das Recht zu einer Vertragskündigung, wenn sie den Vertrag nicht verlängern wollen.
    Man kann sich also nicht darauf verlassen, daß ein Altvertrag noch etliche Jahre weiter laufen wird zu den heutigen Konditionen mit 5 GB.

  16. Re: Richtiges Verhalten

    Autor leser123456789 03.03.10 - 15:59

    Die 5GB Grenze ist meist ein Bestandteil der AGB oder sogar der Vertragsbedingungen an sich. Wenn T-Mobile diese "Merkmal" ändern will, muss dazu die Zustimmung des Kunden erfolgen. Sollte dieser der Änderung nicht Zustimmen hat er das Recht eine Sonderkündigung auszusprechen.

    Ist in dem Fall nicht anders wie mit den AGB. Kein Gericht in DE würde diese gegen den kündigenden Verbraucher urteilen, da die Anpassung der Limitgrenze eine Benachteiligung des Kunden darstellt die er nicht dulden muss.

  17. Re: Richtiges Verhalten

    Autor leser123456789 03.03.10 - 16:00

    Es sei denn T-Mob schickt dir einen Neuen Vertrag zu den du unterschreiben sollst oder noch besser: Die Änderung wird durch schweigen wirksam. Da hast dann richtig Spass.

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