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Ist eine Änderung der AGB ein Kündigungsgrund?

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  1. Ist eine Änderung der AGB ein Kündigungsgrund?

    Autor Skymord 26.07.12 - 15:03

    Da ich sowieso wegen eines Umzuges aus meinen Kabel Deutschland Vertrag möchte, frage ich mich ob so etwas ein Kündigungsgrund ist ??

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  2. Re: Ist eine Änderung der AGB ein Kündigungsgrund?

    Autor ibsi 26.07.12 - 15:04

    Sonderkündigung, ja. Aber da es in diesem Fall die neuen AGB nur für Neukunden (bzw. verlängerer) gibt, bist Du leider raus.

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  3. Re: Ist eine Änderung der AGB ein Kündigungsgrund?

    Autor DerKleineHorst 26.07.12 - 16:00

    Nö ist er nicht. Er kann kündigen, da KD die vereinbarte Leistung nicht mehr erbringt, wenn eine Drosselung durchgeführt wird, die in seinen AGB nicht vorgesehen ist.

    Könnte in die Richtung Schlechtleistung gehen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Schlechtleistung

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  4. Re: Ist eine Änderung der AGB ein Kündigungsgrund?

    Autor StefanGrossmann 26.07.12 - 17:03

    Einseitige Vertragsänderungen ergeben immer ein Sonderkündigungsrecht.

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  5. Re: Ist eine Änderung der AGB ein Kündigungsgrund?

    Autor DerKleineHorst 26.07.12 - 17:11

    Wenn er Bestandskunde ist wurde sein Vertrag ja gar nicht geändert, da die Änderungen ja eigentlich nur für Neukunden gelten sollten.

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  6. Re: Ist eine Änderung der AGB ein Kündigungsgrund?

    Autor StefanGrossmann 26.07.12 - 18:46

    Daher: Kann KD die Beschränkungen nicht genau auf den Vertrag des Benutzers abstimmen - macht er sich der Schlechtleistung schuldig - was man dann über Nachbesserung + abschließender Kündigung einfordern kann.

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  7. Re: Ist eine Änderung der AGB ein Kündigungsgrund?

    Autor ibsi 27.07.12 - 11:41

    Aber nur WENN sie bei ihm drosseln. Wenn nicht, dann hat er Pech.

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  8. Re: Ist eine Änderung der AGB ein Kündigungsgrund?

    Autor Skymord 27.07.12 - 20:15

    Dann müsste ich nur ordentlich saugen bis zur Drosselung und dann kündigen.

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  9. Re: Ist eine Änderung der AGB ein Kündigungsgrund?

    Autor Maxiklin 31.07.12 - 09:27

    Kommt mal wieder bissl runter, auch auf den Boden der (rechtlichen) Tatsachen :D KDG hat irgendwas um 9 Mio Kunden soweit ich weiß, daß da immer wieder mal auch Bestandskunden gedrosselt werden liegt in der Natur der Tatsache, Fehler passieren halt. Dann meldet man sich, klärt das und aus die Maus.

    Davon abgesehen sind nicht grundsätzlich einseitige AGB-/Vertragsänderungen ein Sonderkündigungsgrund, wäre auch schlimm, da sich diese alle naselang ändern in bestimmten, meist unwichtigen Dingen, u.a. beispielsweise, wenn sich Gesetze ändern. Außerdem sind Verträge nicht umsonst von den Rechtsabteilungen so verfaßt, daß sie in alle Richtungen abgesichert sind. Sonderkündigungsgründe sind da schon relativ hohe Hürden, einfach ist das nicht, da kommt eher Kulanz zum Tragen.

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