...weil hier würde so eine aktion als computersabotage gewertet werden, und harte strafen nach sich ziehen...die urheberrechtsverletzung kommt noch dazu, die liegt nämlich eindeutig auf seiten des anbieters und nicht beim kunden...so wurde dann praktisch versucht eine straftat mit einer anderen wieder gut zu machen...richtig gewesen wäre, wenn der buchanbieter oder amazon den verkauf dieses buches sofort gestoppt hätten, und mit dem rechteinhaber über eine entschädigung verhandelt hätten...falls der rechteinhaber nun diese löschungen gefordert haben sollte, so hat er sich der anstiftung zur computersabotage strafbar gemacht...da werden jetzt bestimmt saftige entschädigungen für die doppelt betrogenen kunden fällig...eine einfache kaufpreisrückerstattung reicht da sicherlich nicht...vielleicht kommt ja auch noch ein vertragsbruch von seiten amazons dazu...aber ich bin ja kein jurist
Du bist auch ne Computersabotage........
was wäre denn, wenn sagen wir mal ms dir im zuge irgend eines updates aus deinem benutzerordner absichtlich irgendwelche mp3 löschen würde, weil sie der meinung sind, daß du, weil du sie nicht in ihrem shop gekauft hast, sie nicht rechtmäßig erworben hast...ich geb zwar zu, daß der kindle kein vollwertiger pc ist, aber an benutzerdateien hat sich kein hersteller zu vergreifen...und klammheimlich, ohne einverständnis des kunden, kommt das einem einbruch gleich...und falls du dich an dem wort störst, unter dem oberbegriff läuft das vor gericht....
Vllt solltest du dir mal StGB §303a und §303b genauer ansehen ;-) den Computersabotage ist definitv was anderes als DAS...
es wurde doch 1.in ein system eingedrungen(womöglich noch kunden ausspioniert) und 2.daten unerlaubt verändert oder gelöscht(sabotiert)...wie nennst du so etwas...systempflege?
Ohman... das sind alles Punkte von Datenveränderung... Computersabotage ist nur dann wenn Zitat: "Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört"
Hier wird nix gestört, nix behindert, nichts kaputt gemacht sondern "nur" gelöscht. Das Kindle läuft danach definitiv weiter und vom Leben/Arbeiten wird der Besitzer wohl auch nicht gestört.
Und in diesem Fall auch nicht rechtswidrig nach §303a, da man Amazon den Zugang zum Gerät ja erlaubt und auch der Datenveränderung zustimmt durch die Sync.
Aha und wie ist "Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört" definiert? (bitte mit Quellenangabe!).
Ich denke, das ist Auslegungssache - mag ja sein, dass es für den Käufer dieser E-Books von wesentlicher Bedeutung war, die Bücher zu lesen (was nun nicht mehr geht, da von Amazon gelöscht -> wurde also erheblich gestört).
O.o trotzdem wird die Datenverarbeitung dadurch noch immer nicht gestört... das Ding funktioniert doch offensichtlich danach noch, außer ich hätte was verpasst und der Kindle geht nur mit den Orwell E-Books
Junge, aus der Sache kommst du nicht mehr raus. Hör auf zu posten und mach Hausaufgaben. Montag ist wieder Schule.
Ja gutes Argument...... mein Gott... denkt was ihr wollt
...keinerliestdashierweilichmirgarnichterstdiemühemachedentextverständlichzuschreiben....
Komisches Argument.
Dann würde ja die Datenverarbeitung meines Rechners auch nicht gestört wenn man das OS löscht. Der PC arbeitet ja normal weiter und ich kann ja schlieslich auch andere OS verwenden.
ich habs gelesen..
Blubbblubblbuibububub schrieb:
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> Ohman... das sind alles Punkte von
> Datenveränderung... Computersabotage ist nur dann
> wenn Zitat: "Wer eine Datenverarbeitung, die für
> einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist,
> dadurch erheblich stört"
psst...die datenverarbeitung des kindle besteht/bestand ja in der hauptsache(wesendliche bedeutung) aus dem lesbarmachen(das teil ist ein ebook-reader) dieser datei(ebook)...datei weg-> nicht mehr lesbar-> datenverarbeitung gestört...wzbw
> Das Kindle
> läuft danach definitiv weiter und vom
> Leben/Arbeiten wird der Besitzer wohl auch nicht
> gestört.
das wäre dann ja noch schöner...
>
> Und in diesem Fall auch nicht rechtswidrig nach
> §303a, da man Amazon den Zugang zum Gerät ja
> erlaubt und auch der Datenveränderung zustimmt
> durch die Sync.
ich kenne nicht die genauen vertragsbedingungen...aber diese sync. gilt doch sicher nur für das systemupdate und aktualisierung von lizenzdateien oder ähnliches...nicht aber für das klauen(löschen) von gekauften ebooks(benutzerdateien)...ein alter rechtsgrundsatz sagt: verkauft ist verkauft, wiederholen ist gestohlen...amazon hätte allerhöchstens noch diese unlizensierte datei durch eine legale ersetzen dürfen...aber auf keinen fall ungefragt löschen...wenn in den agb/eula dazu was anderes steht ist das sicher auch in amerika ungültig...
wenn ich jetzt noch pingelig wäre, würde ich sogar noch behaupten, daß amazon da heimlich beweismaterial verschwinden lassen hat...
+++
ganz meiner meinung
Blubbblubblbuibububub schrieb:
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> Ohman... das sind alles Punkte von
> Datenveränderung... Computersabotage ist nur dann
> wenn Zitat: "Wer eine Datenverarbeitung, die für
> einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist,
> dadurch erheblich stört"
>
Ich kann es nicht mehr lesen, also für mich liegt da eine erhebliche Störung vor...
> Hier wird nix gestört, nix behindert, nichts
> kaputt gemacht sondern "nur" gelöscht.
"nur"..., Löschung = Vernichtung von Daten...
> Das Kindle
> läuft danach definitiv weiter und vom
> Leben/Arbeiten wird der Besitzer wohl auch nicht
> gestört.
Doch... siehe meinen Satz oben...
>
> Und in diesem Fall auch nicht rechtswidrig nach
> §303a, da man Amazon den Zugang zum Gerät ja
> erlaubt und auch der Datenveränderung zustimmt
> durch die Sync.
Die Software des Kindle ansich, aber nicht die Daten...
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