Ich empfehle allen, nicht, oder nur unter Vorbehalt zu zahlen und Grundsatzurteile abzuwarten.
Es ist mit unserem Rechtsystem nicht zu vereinbaren, daß man für eine Dienstleistung bezahlen muß (BGB), die man nicht in Anspruch nimmt (ähnlich Müllgebühren). Im Gegensatz zu anderen *Zwangsgebühren* ist es den öffentlich/rechtlichen nämlich zumutbar, die Programme zu verschlüsseln, um einer unberechtigten Leistungserschleichung (siehe BGB) den Riegel vorzuschieben.
Das *Kernargument* der ÖR mit ihrer *Pflicht* zur /Grundversorgung/ stammt aus den 50er Jahren, wo Sendetechnik teuer war. Im Internetzeitalter und der offensichtlichen *Überversorgung* kann dieses Argument als *ungültig* bezeichnet werden. Außerdem kann man auch *verschlüsselt* grundversorgen...
Der kluge Herr Kirchhoff hat nämlich in seinem Rechtsgutachten festgestellt, daß die GEZ Gebühr nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Allerdings hat er vergessen, zu erwähnen, daß es bereits gegen das BGB verstößt. Man muß auch nicht beweisen, welche Dienstleistung man nicht in Anspruch genommen hat. Die implizite *Beweislastumkehr* dahinter (man kann auch nicht beweisen, wen man nicht umgebracht hat, weswegen man ja generell zu lebenslang verknackt werden könnte, siehe auch "in dubio pro reo") ist angesichts einer machbaren und zumutbaren Verschlüsselung unsinnig.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 30.01.13 15:12 durch Guido Stepken.
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Also erst einmal hat das BGB nichts mit dem Grundgesetz zu tun, das sind völlig verschiedene paar Schuhe :) Es gibt zuhauf Behörden, die permanent gegen das BGB verstoßen, wie Polizei, Bundeswehr etc., quasi alle, die Beamte bescghäftigen, sogar einige Grundgesetze werden dort arg beschnitten, völlig rechtens.
Davon abgesehen hat das Bundesverfassungsgericht schon lange die GEZ-Gebühren vor Jahren als rechtens abgenickt, auch die neue Form der Haushaltsabgabe, d.h. gegen die Gebühren an sich ist klagen NICHT möglich, es gibt keine höhere Instanz, die da was ändern könnte, nur der Bundestag/Bundesrat mit einer Gesetzesänderung.
Also von nicht zahlen kann ich nur dringend abraten, das geht in die Hose, unter Vorbehalt bringt aus o.a. Gründen auch nix, es sei denn man ist eine Kommune bzw. die Gebührenrechnung stimmt nicht ^^.
Verschlüsselt grundversorgen gehr nicht, das ist ein Widerspruch in sich. Grundversorgen heißt, daß JEDER (!) ohne zusätzliche Hilfsmittel ÖR empfangen können MUSS, also egal ob auf nem Einödhof oder in Berlin mitte, einfach Klingeldraht in die Luft, nen Allerweltsempfänger dran und man kann was damit empfangen. Bei Grundverschlüsselung bräuchte man zumindest noch eine Settopbox mit entsprechender Smartcard und das geht am PC kaum bis garnicht, irgendwo auf der Wiese ebenso wenig etc. Oder man müßte nen Dutzend Boxen mit Karten kaufen, so funzt das nicht.
Gerade kürzlich wurde ja sogar die Grundverschlüsselung der Privatsender gekippt.
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