kt
1 mal bearbeitet, zuletzt am 24.04.12 14:13 durch grizzler.
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Ja.
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Welchen unterschied macht das fehlende papier da jetzt genau??
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neocron schrieb:
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> Welchen unterschied macht das fehlende papier da jetzt genau??
Gar keinen. Sowas macht man in einem Gespräch.
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Wer sagt, dass das gespraech nicht stattgefunden hat? Evtl ist dies, wie auch benannt, einfach nur teil des prozesses!? In deutschland ist zb immer zur muendlichen entlassung auch eine schriftliche anzufertigen, erst dann ist die kuendigung auch mit dem arbeitsgesetz vereinbar!
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Genau. Und die wird idealerweise als Schreiben bei einem persönlichen Gespräch überreicht.
Auch von meiner Seite, eine Kündigung per Mail ist extrem schäbig.
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naja, ist ja nicht gesagt, dass es bei Aviva anders ist, vielleichts gabs ja auch ne Mail, die einem die Kündigung mitteilte und einem dabei zu einem Gespräch "einlädt". Unvorbereitet in so ein Gespräch zu gehen ist auch blöd, dann lieber vorher wissen was abgeht und dort gefasst rein- und rausgehen.
Generell aber ja, Kündigung nur per Mail ist schäbig, genauso wie schlussmachen per SMS (oder moderner: Facebook :P)
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Sind Kündigungen nicht Empfangsbedürftig? Gilt eine gesendete Mail als beim richtigen Adressat empfangen?
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mit Autoverknüpfung, so kann Facebook einen gleich als "Arbeitssuchend" aktualisieren, gell?
*grauenhafte Vorstellung*
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Also in Deutschland ist diese Kündigung eh nicht gültig
http://www.xn--kndigungsschreiben-m6b.de/k%C3%BCndigung-per-email-rechtskr%C3%A4ftig
________________________________________________________________________________________________
Rechtschreibfehler sind da um gefunden zu werden. Wer sie findet darf sie behalten......
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Criemo schrieb:
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> Also in Deutschland ist diese Kündigung eh nicht gültig
>
> www.xn--kndigungsschreiben-m6b.de
Vor allem nicht, wenn sie durch einen Fehler an die falsche(n) Person(en) gesendet wird...
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Zumindestens per Post gilt die Kündigung als zugestellt, wenn sie in deinem Briefkasten deponiert wird. Ob eine Kündigung per Mail wirksam zugestellt ist, wenn sie im Posteingang des Empfängers eingeht, kann ich allerdings auch nicht sagen.
Da wäre erstmal die Frage zu klären, ob eine Kündigung per Mail überhaupt rechtswirksam sein kann.......
Vollstrecker schrieb:
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> Sind Kündigungen nicht Empfangsbedürftig? Gilt eine gesendete Mail als beim
> richtigen Adressat empfangen?
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§ 623 Schriftform der Kündigung
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Was ist "Schriftform"?
§ 126 Schriftform
(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.
(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
(4) Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.
Das sollte alle Fragen klären.
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neocron schrieb:
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> Welchen unterschied macht das fehlende papier da jetzt genau??
Keinen, sowas sollte schon persönlich passieren.
Natürlich kann es sein, dass da ein Gespräch vorran ging, das wär dann natürlich was andres.
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"Sie sind gefeuert. Und ich sag es noch einmal, weil's sich so gut anhört: SIE SIND GEFEUERT!"
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bbq schrieb:
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> Zumindestens per Post gilt die Kündigung als zugestellt, wenn sie in deinem
> Briefkasten deponiert wird.
Glaube ich zwar nicht ...
> Da wäre erstmal die Frage zu klären, ob eine Kündigung per Mail überhaupt
> rechtswirksam sein kann.......
... die frage duerfte aber eher die Beweisbarkeit sein, logfiles vom Fimenmailserver werden Gerichte kaum als Beweis akzeptieren, von daher duerfte kaum eine Firma per Mail kuendigen. Und unterste Schiene ist es sowiso...
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jayrworthington schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> bbq schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Zumindestens per Post gilt die Kündigung als zugestellt, wenn sie in
> deinem
> > Briefkasten deponiert wird.
>
> Glaube ich zwar nicht ...
>
Doch das ist korrekt. Der Brief landet mit dem Einschmeissen in deinen Briefkasten in deinem Herrschaftsbereich, die Kündigung gilt damit als zugestellt. Allerdings muss man fairerweise sagen, dass die Zustellung erst am nächsten Tag gezählt wird.
Wenn der Brief um 22:30 eingeschmissen wird, gilt die Zustellung nicht an DIESEM Tag sondern erst am nächsten. Der Gesetzgeber sieht es als zumutbar an, dass jeder Mensch einmal täglich in seinen Briefkasten schaut.
> > Da wäre erstmal die Frage zu klären, ob eine Kündigung per Mail
> überhaupt
> > rechtswirksam sein kann.......
>
> ... die frage duerfte aber eher die Beweisbarkeit sein, logfiles vom
> Fimenmailserver werden Gerichte kaum als Beweis akzeptieren, von daher
> duerfte kaum eine Firma per Mail kuendigen. Und unterste Schiene ist es
> sowiso...
Elektronische Form ist laut BGB §623 (siehe oben) ausgeschlossen.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 24.04.12 17:28 durch syrix.
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syrix schrieb:
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> jayrworthington schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > bbq schrieb:
> >
> ---------------------------------------------------------------------------
>
> > -----
> > > Zumindestens per Post gilt die Kündigung als zugestellt, wenn sie in
> > deinem
> > > Briefkasten deponiert wird.
> >
> > Glaube ich zwar nicht ...
> >
> Doch das ist korrekt. Der Brief landet mit dem Einschmeissen in deinen
> Briefkasten in deinem Herrschaftsbereich, die Kündigung gilt damit als
> zugestellt. Allerdings muss man fairerweise sagen, dass die Zustellung erst
> am nächsten Tag gezählt wird.
>
> Wenn der Brief um 22:30 eingeschmissen wird, gilt die Zustellung nicht an
> DIESEM Tag sondern erst am nächsten. Der Gesetzgeber sieht es als zumutbar
> an, dass jeder Mensch einmal täglich in seinen Briefkasten schaut.
>
> > > Da wäre erstmal die Frage zu klären, ob eine Kündigung per Mail
> > überhaupt
> > > rechtswirksam sein kann.......
> >
> > ... die frage duerfte aber eher die Beweisbarkeit sein, logfiles vom
> > Fimenmailserver werden Gerichte kaum als Beweis akzeptieren, von daher
> > duerfte kaum eine Firma per Mail kuendigen. Und unterste Schiene ist es
> > sowiso...
>
> Elektronische Form ist laut BGB §623 (siehe oben) ausgeschlossen.
Also sind Briefträger unverfehlbarer als eine E-Mail?
Das Gegenteil ist (zumindest bei mir) der Fall.
Abgesehen davon ist auch die E-Post ein Rechtsgültiger Weg Briefe zu empfangen und zu versenden, daher ist dieses Gesetzt hinfällig.
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NEIN. Die E-Post hat rechtlich überhaupt keinen wert. Das will die Post nur suggerieren. Das E-Mails nicht der Papierpost gleich gestellt sind liegt in erster Linie an einer gewissen Rückständigkeit des Gesetzgebers. Als beispielsweise das Fax endlich zur Klageerhebung zugelassen wurde, gab es längst E-Mails. Wart mal noch ein paar Jahre...
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Bei E-Post bin ich mir jetzt nicht zu 100% Sicher ob die E-Post ein rechsgültiger Weg ist. Ich glaube die Post hat es da nicht auf die reihe bekommen.
Was rechtsgültig wäre, wenn die Kündigung über eine DE-Mail verschickt wurde. Die De-Mail zählt so wie ein Brief und ist damit Rechtsgültig. (siehe DE-Mail Gesetz)
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