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Nicht geeignet, erforderlich, angemessen oder hinreichend bestimmt...

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  1. Nicht geeignet, erforderlich, angemessen oder hinreichend bestimmt...

    Autor LX 05.12.06 - 14:39

    Aus verfassungsrechtlichem Gesichtspunkten (nach denen jedes Gesetz geeignet, erforderlich, angemessen und hinreichend bestimmt) ist Becksteins Entwurf überaus hohl.

    Es fängt schon damit an, dass die Zielsetzung des Gesetzes nicht klar definiert ist. Wenn man so nett wäre, Beckstein diese Denkarbeit abzunehmen, kommt man zu dem Ergebnis:
    "Das Gesetz soll Amokläufe verhindern".

    Amokläufe verhindert man aber nicht, in dem man potentiellen Amokläufern eine Möglichkeit nimmt, ihre Taten am Computer auszuprobieren, ohne dass ein Schaden entstehen würde. Daher ist das Gesetz von vorneherein ungeeignet.

    Selbst wenn es geeignet wäre, kann man weiterschauen und feststellen, ob das Gesetz erforderlich ist - dazu spiele man in Gedanken den Unterschied durch, den das Gesetz machen wird. Ergebnis: gar keinen - Amokläufer schrecken mit Sicherheit nicht davor zurück, sich derart indizierte Spiele auf illegalem Wege zu besorgen; Kontrollmöglichkeiten gibt es keine. Das Gesetz ist also außerdem noch nicht erforderlich.

    Sehen wir auch das dem Minister nach und schauen, ob das Gesetz wenigstens angemessen ist, d.h. dass es kein milderes Gesetz gibt, das den gleichen Zweck erfüllt. Doch auch hier wird man schnell enttäuscht: um Amokläufe von Jugendlichen zu verhindern, würde ein Gesetz reichen, dass die Rechte und Pflichten von Eltern stärker hervorhebt und ihnen eine Möglichkeit gibt, sich mehr um ihre Kinder zu kümmern; zudem noch Regelungen für mehr halbe Stellen.

    Zuguterletzt muss ein Gesetz noch hinreichend bestimmt sein, d.h. aus dem Gesetz muss zweifelsfrei hervorgehen, was gemeint ist; Mehrdeutigkeiten darf es nur geben, wenn das Gesetz es erfordert. Doch die Formulierung des Ministers schliesst alle Computer- und Videospiele ein, die Menschen oder menschenähnliche Wesen enthalten - selbst ein Spiel, welches keine Gewalt enthält, kann man zu solcher nutzen (man stelle sich nur vor, wie ein potentieller Amokläufer seine Tat zuvor mit dem eigentlich harmlosen Spiel "The Movies" inszeniert)...

    Zum Glück für Innenminister Beckstein schaut heutzutage niemand mehr genau auf die Verfassung oder die Gesetzgebung, so dass man als Minister schalten und walten darf, wie es beliebt.

    Gute Nacht, Deutschland!
    Alex

  2. Re: Nicht geeignet, erforderlich, angemessen oder hinreichend bestimmt...

    Autor Marcella 21.09.09 - 22:43

    Sehr geehrter Alex,

    ich weiss zwar nicht woher Sie ihre Informationen über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung von Gesetzen nehmen, jedenfalls ist ihre Prüfung komplett falsch. Sie meinen einschätzen zu können, ob ein Verbotsgesetz von Killerspielen verhältnismäßig ist und kennen nicht mal den Unterschied zwischen Erforderlichkeit und Angemessenheit. Jedenfalls wird das mildeste Mittel schon bei der Erforderlichkeit geprüft.

    Na dann mal gute Nacht, Alex!

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