Ok, was ich problematisch an einem speziellen Löschgesetz sehe, ist ein Rechtsschutzfreies löschen.
Zuerst sollte ich sagen, dass die bestehenden Gesetze völlig ausreichend sind. Was folgendermaßen funktioniert:
Polizei findet böse Seite, oder jemand steckt es ihnen. Es wird ermittelt, Straftat wird festgestellt, Provider zum löschen aufgefordert und in der Regel erhebt Staatsanwaltschaft Strafanzeige. So jetzt ist es natürlich so, dass eben bewiesen werden muss, dass es sich um Straffähiges Material handelt. Ist in der Regel kein Problem und alles sollte ganz schnell gehen und ein Zahnarzt kann dagegen vorgehen, wenn sein Internet auftritt zu unrecht gelöscht wurde was bedeuten würde die Polizei hätte fehlerhaft gehandelt und ohne beweise.
Was jetzt wenn ein Löschgesetz wie dieses Zugangserschwernisgesetz kommt? Polizei sagt löschen -> Provider muss löschen = Gesetz
Das wäre dann wieder das gleiche wie Zensur, weil der Rechtsweg und damit die Möglichkeit fehlerhafte Entscheidungen rückgängig zu machen verwehrt bliebe oder extrem erschwert wäre.
Ich kann nicht sagen was in diesem Löschgesetz stehen wird, der hat gesagt er wisse es selber noch nicht, aber wenn es heißt man wolle "optimieren", dann rate ich in jedem Fall dazu den Leuten dabei auf die Finger zu schauen.
Aber man keine eine Zensur nicht aufbauen, wenn das ganze durch einen Einspruch außer Kraft gesetzt werden kann. So kann man doch keine Zensur einführen *Kopf schüttel*
Der Unterschied ist, dass der *Provider* nicht löschen kann. Das muss schon jemand tun, der irgendwie Zugriff auf die Daten hat.
Damit bekommt das ein für die Daten Verantwortlicher zwangsweise mit und kann sich mit dem üblichen Rechtsapparat gegen so eine Anordnung wehren.
cu, Paeniteo
Hätte den Hoster gemeint, ist auch irgendwo ein Provider. Mein Fehler.
Paeniteo schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Der Unterschied ist, dass der *Provider* nicht löschen kann. Das muss schon
> jemand tun, der irgendwie Zugriff auf die Daten hat.
> Damit bekommt das ein für die Daten Verantwortlicher zwangsweise mit und
> kann sich mit dem üblichen Rechtsapparat gegen so eine Anordnung wehren.
>
> cu, Paeniteo
Neko-chan schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Aber man keine eine Zensur nicht aufbauen, wenn das ganze durch einen
> Einspruch außer Kraft gesetzt werden kann. So kann man doch keine Zensur
> einführen *Kopf schüttel*
Übersetzt: Man kann eine Zensur aufbauen, wenn das ganze durch einen Einspruch außer Kraft gesetzt werden kann.
... what?
Sollte wohl heissen:
"Man kann aber keine Zensur aufbauen, wenn ..."
Sollte wohl so heißen....
Nja, die sollen ja auch keine Zensur einführen. Sarkassmus ist da nicht angebracht, da es bestimmt Leute gibt, die Löschen statt Sperren gefordert haben und wenn es dann heißt, dass gelöscht wird zufrieden sind, obwohl sich nichts an möglichen Konsequenzen hinsichtlich KiPo fremder Seiten geändert hat. Freie Meinungsäußerung, Opposition und einfach unliebsame Inhalte bekämen Probleme.... schon wieder.
Immernoch.
Paeniteo schrieb:
---------------------------------------------------------------
> Der Unterschied ist, dass der *Provider* nicht löschen kann.
> Das muss schon jemand tun, der irgendwie Zugriff auf die
> Daten hat.
Ein Provider (dt. "Anbieter") kann auch der Webspace-Provider sein. Und der hat natürlich Zugriff auf die Daten. Es sei denn, er hat den Schlüssel zum Serverraum verbummelt oder blickt generell nicht durch. ;-)
Vermutlich wird durch das Löschgesetz ein Zugriff durch das BKA auf jeden deutschen Provider hergestellt und die können dann nach belieben löschen. Dann formt man alles noch in eine EU-Richtlinie und man kann in der ganzen EU löschen wie man will.....
Kommentare: 222 | letzter Beitrag 26.05. 23:51
Kommentare: 215 | letzter Beitrag 25.05. 11:40
Kommentare: 160 | letzter Beitrag 26.05. 23:16
Kommentare: 93 | letzter Beitrag 26.05. 19:45
Kommentare: 68 | letzter Beitrag 25.05. 12:17
E-Mail an news@golem.de

Nach der Urteilsverkündung im Rechtsstreit zwischen Youtube und Gema fühlten sich beide Seiten als Gewinner. In Wahrheit gibt es aber nur einen Verlierer, bloggt Medienrechtsexperte Thomas Hoeren: die Gema.

Ein soziales Netzwerk für Pornografie muss seine Marke nicht an Facebook übergeben. Faceporn, ein norwegisches Unternehmen, freut sich über den Sieg vor einem kalifornischen Gericht.

Diablo 3 ist toll, sagen viele Spieler - Diablo 3 ist eine Stimulus-Response-Maschine, sagt Rainer Sigl. Der Blogger und leidenschaftliche Gamer erklärt, warum er sich Blizzards jüngstem Werk verweigert.

Ein britisches Blog will erfahren haben, dass Facebook den norwegischen Browserhersteller Opera Software kaufen will. Beide Unternehmen wollen sich dazu nicht äußern.

Am 26. Mai 2012 treten neue Datenschutzregeln der EU in Kraft. Websitebetreiber und Werbenetzwerke müssen Nutzer um Erlaubnis fragen, wenn sie Cookies setzen.

Libreoffice könne mehr als Openoffice und biete Entwicklern zudem Vorteile, sagte Michael Meeks auf dem Linuxtag 2012. Außerdem spricht er mit Golem.de über Libreoffice-Online, woran er derzeit arbeitet.