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Deutschland braucht unkontrolliertes (evtl. anonymes) Oppositions/Interessengruppen-TV

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  1. Deutschland braucht unkontrolliertes (evtl. anonymes) Oppositions/Interessengruppen-TV

    Autor Tobias Claren 09.05.12 - 10:35

    So wie in Thailand, Weißrussland (sendet aus Frankreich über Sat) usw..
    Internet-TV könnte dies schaffen. Wenn Internetanschlüsse so normal werden wie Telefonanschlüsse (auch bei Oma Erna, denn irgendwann wird auch analoges Telefon/ISDN abgeschaltet, und dann wird VoIP Standard), dann wird auch IP-TV für jeden möglich sein.
    Spätestens wenn die 70cm-Röhre von Omi den Geist aufgibt, hat der Neue oder der Receiver (z.B. Sat/Kabel-Reciever inkl. freiem IP-TV) evtl. schon Smart-TV-Funktionalität.

    Dann senden evtl. Privatleute bzw. Interessengruppen aus der eigenen Wohnung.
    Da Sie über einen Server senden, ist dies auch anonym (wenn der nicht die IP rausgibt), solange Sie sich nicht zu erkennen geben.
    Warum sollten sich eure spießigen Obrigkeitshöreigen Mitbürger so etwas ansehen?
    Wenn es so einfach ist wie RTL einschalten, dann wird es auch mal eingeschaltet.
    Ein Sender der keine Gesichter vefremdet, Klarnamen nennt, oder sogar mal zur Identifizierung/Fahndung nach einen Polizisten (z.B. auf Demo aufgefallen) aufruft ist ein "Skandal", so etwas wirkt sehr anziehend. Ein echter Vorteil gegenüber den etablierten Privatsendern. Denn die können sich das NIE erlauben.
    Man wird die Zuschauer auch schlecht dafür kriminalisieren können.
    "Seht keine Feindsender"? ;-D

    Da kann dann auch mal im Regionalbereich der Bürgermeister beleidigt und in Misskredit gebracht werden. Oder örtliche Jobcentersachbearbeiter die sich asozial (bis Kriminell) gegenüber ihren "Kunden" verhalten haben... So etwas finde ich in Ordnung.

    Zuschauer aus der Nähe von Ereignissen können eigenes Material drehen (wie z.B. zuletzt der Flashmob am Karfreitag, oder "Blockupy" in Frankfurt, oder 1. Mai in Berlin Kreuzberg usw.), und dem "Sender" per Internet schicken.
    Das ist schließlich kein Werbe- oder Gebührenfinanzierter TV-Sender der sich Korrespondenten und deren Reisen leisten kann.

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  2. Kannst Du ja machen

    Autor Casandro 09.05.12 - 10:59

    Miete Dir einen Satellitentransponder, deklariere Deine Sendungen als "Überspielungen" und los gehts.

    Das hat Dr-Dish TV jahre lang so gemacht, selbst als die Werbung hatten.

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  3. Re: Kannst Du ja machen

    Autor Tobias Claren 09.05.12 - 22:05

    Ein Transponder kostet um die 7Mio pro Jahr wenn ich mich nicht irre...
    Hier sind wohl gemietete Sendeplätze auf fremden Transpondern gemeint.
    Oder zahlt etwa Dr. Dish auch einen ganzen Transponder. Ich glaube nicht, denn die haben ja sogar auf mpeg4 umgestellt, obwohl sie weiter in SD senden. Da ging es um die absolute Minimierung der Sendekosten. Denn SD ist in Mpeg4 noch mal kleiner. Man braucht dennoch einen HDTV-Receiver um den Sender zu empfangen. Das scheint bei der Zielgruppe für Dr. Dish akzeptabel zu sein.

    Zurück zum Thema.
    Ist man anonym wenn man so sendet?
    Kann der Staat den Betreiber einsehen?
    Mal ganz davon abgesehen dass auch zigtausend Euro Kosten (Miete für ein paar MBit) nichts für einen solchen "Guerilla-Sender" ohne Gewinnerzielungsabsicht sind.
    Und dann ist da noch der Untervermieter des Sendeplatzes, der von sich aus jederzeit kündigen könnte, wenn ihm die Inhalte nicht passen, bzw. er Druck durch die Regierung bekommt.


    Mit den Möglichkeiten von unkontrolliertem IP-TV (frei, nicht wie Entertain und Co von einem Provider wie der Telekom oder Alice abhängig) kann JEDER praktisch kostenlos senden. Es reicht ein VDSL-Anschluss bzw. 5Mbit bis besser 10Mbit Upload (VDSL50).
    Damit kann man schon TV-Qualität senden.
    Für unter 50 Euro im Monat bekommt das ein Normalkunde.
    Einen Internetanschluss haben eh viele. Das wäre also nur eine Zusatznutzung.
    Daher rechnet man dann auch nicht die bis zu 50 Euro.
    Wenn man sonst kein DVSL50 hätte, rechnet man höchstens die Zusatzkosten von evtl. 16Mbit.

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  4. Re: Kannst Du ja machen

    Autor DrDish 10.05.12 - 12:41

    Natürlich kann man evtl. Untermieter bei einem linearen TV-Sender via Satellit werden. Leider ist auch das bei nur einer Stunde tägliche Sendezeit eine recht teure Angelegenheit.
    Von unserer Seite als Sender würde in einem solchen Fall keine Zensur erfolgen, wenn die Inhalte nicht eindeutig gegen bestehende Gesetze verstoßen. Doch es gibt mit den Landesmedienanstalten weitere Kontrollorgane. Und da kann ein – auch unabsichtlicher - Verstoß gegen das Medienrecht finanziell sehr weh tun. Bzw. die Lizenz ist in Gefahr.
    Nun zu den 7 Millionen für den Transponder. Unsere Bandbreite macht natürlich nur den Teil der Gesamtbandbreite eines Txp. aus. Und so sind die Kosten zwar sehr hoch, doch nicht gleich so hoch.
    In ein paar Jahren wird IPTV das klassische lineare Fernsehen überholt haben, doch gleichzeitig muss man dann auch hier mit härteren gesetzlichen Vorgaben und somit Einschränkungen rechnen.

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  5. Re: Kannst Du ja machen

    Autor Tobias Claren 10.05.12 - 15:14

    Natürlich würden bestehende Gesetze verletzt.
    Wenn sich die Möglichkeit bietet (z.B. jetzt YouTube Live, oder schon zuvor Livestream, Ustream, Stickam usw.), und immer mehr Menschen einen IP-TV-Emfänger haben (auch "unabsichtlich", z.B. Fernseher und Sat/Kabel-Receiver mit eingebauter IP-TV-Funktion), dann wird auch die Wahrscheinlichkeit steigen dass ein oder mehr Sender aus dem Hobbykeller ohne Lizenz senden.
    Sender die gar keine Lizenz beantragen können, weil die angestrebten Inhalte und Methoden nicht Lizenzfähig sind.
    Sender deren Betreiber gar keine Lizenz beantragen können, weil sie wegen der Inhalten und Methoden nie namentlich in Erscheinung treten dürfen. Man stelle sich vor "Guerilla-TV" beantragt eine Lizenz und gibt ganz offen an man werde nie Verfremdungen vornehmen wenn man die Personen und Firmen für Anprangerungswürdig hält. Oder dass man heimliche Aufzeichnungen von Behördenkontakten aufzeichnen und veröffentlichen wird.
    Mittlerweile werden sogar Firmennamen auf Schildern und Personen von Betrügerfirmen unkenntlich gemacht. Stimmen werden nachgesprochen.
    Das hat keinerlei informativen und abschreckenden Wert.

    Sie (die anonymen Lizenzlosen) werden kommen (und evtl. gehen), so wie es Rottenneighbor und auch iShareGossip gab.
    Und wenn Google die Nutzerdaten schützen würde (so wie Facebook beim Einbruchstipp), sind die Betreiber auch sicher.
    Evtl. hilft es ja noch, würde der Betreiber sich über einen VPN-Tunnel-Anbieter aus den USA (oder prq.se in Schweden) registrieren und auch darüber senden.
    Somit gilt der Betreiber Google gegenüber nicht als Deutscher. Auch an der IP können sie das nicht sehen. Google wird auch bei Deutsch erscheindem Programm den Behörden mitteilen dass da keine Deutsche IP vorliegt, und sie daher nicht kooperieren müssen. In diesem Szenario ist nicht mal die IP die Google/YouTube hat für die Deutschen Behörden etwas wert. Die könnten die rausgeben, und der Tunnel-Provider würde sicher nicht helfen... iShareGossip lief auch bei prq.se (wie auch Wikileaks), auch wenn die Seite weg ist, die haben Sie nie identifiziert (wurde denen zu stressig).
    Ich glaube so ein 10Mbit-Tunnel kostet ¤15/Monat. Mehr Upload hat man bei VDSL ja nicht.

    Ich will kein "Lynchmob-TV", aber ich habe nichts dagegen wenn es "Piratensender" (der moralisch prolematische Punkt der Störung von Frequenzen ist ja nicht vorhanden) gibt, die Politiker, Beamte (inkl. Polizisten usw.), Staatsanwälte, Richter, Agentur-für-Arbeit-Bedienstete pder Betrüger persönlich mit Namen und Gesicht zeigt, deren Dienststelle/Firma nennt, und erklärt was diese getan haben. Sogar die Privatadresse ist in Ordnung. Ich würde sogar meinen, dass auch ein einmal anprangernder Flashmob mit im Chor gerufenen Anklage und Klarnamen vor dem Amt und/oder Privatadresse in Ordnung ist.


    Wenn z.B. ein Polizist auf einer Demo unangemessene Gewalt anwendet, muss es möglich sein dessen Gesicht in Nahaufnahme und Standbild/Foto zu zeigen, und zur Identifizierung aufzurufen.

    Oder das Beispiel Arge/Jobcenter. Da liest man Storys...
    Straftaten, wie Akten verschwinden lassen (eigener § im StGB), Nötigung/Erpressung, Beleidigung (Erniedrigende Wortwahl und Tonfall werden auch irgendwo dazu gehören). Vorenthalten von gesetzlichen Rechten...
    Die Arge verliert scheinbar 70% der Prozesse wegen so etwas.

    Da habe ich nichts dagegen wenn die auch gegen StGB 201 verstoßen.
    Wenn die "Kunden" oder deren Begleiter mit Knopflochkamera, Kugelschreiberkamera oder nur Audioaufnahme usw. zum Termin gehen, kann das mit genügend zeitlichem Abstand und (einseitiger) Anonymisierung ("Kunde" z.B. durch Computerstimme ersetzen, da bleibt auch keine verräterische Modulation/Satzmelodie mehr übrig) gezeigt werden, ohne dass die gezeigten Bediensteten da noch nachweisen können wer genau das war. Im Grunde reichen schon die Abschnitte, in denen Verhalten zu sehen/hören ist.
    Wenn das veröffentlicht wird, sind die sozialen Folgen wahrscheinlich die beste Vorraussetzung für eine Resozialisierung.
    Und wenn sich das verbreitet, haben Sie immer eine gesunde Angst dass der "Kunde" später Aufnahmen veröffentlicht.
    Es gibt Durchsuchungen? Es gibt auch gut getarnte Technik ab "Hartz4-Preisen". Wenn man wollte, könnte man die sogar in eine Schusohle einbauen.....

    Mal abgesehen von der Aufnahme an sich ist die Veröffentlichung solcher Ansehensschädigender (Ansehenskorrigierender) Fakten auch in Deutschland keine Straftat. Auch wenn Anwälte und die Justiz sicher etwas konstruieren würden.
    Oder solches Material den Nachbarn und der Familie bzw. Ehepartner zugänglich zu machen.
    Das ist im Grunde auch nicht illegal. Wenn man die Adresse hat ist es sogar moralisch geboten, denn z.B. der Ehepartner hat ein Recht darauf selbst zu entscheiden wie er/sie darauf reagiert. Wenn es zum Ende der Beziehung oder gar Ehe führt (weil die der Partner ihn/sie nicht so kennt), dann war das alleine die Entscheidung des Partners, und moralisch nicht schlecht.

    Besonders dann, wenn KEINE Aufnahme als Beleg vorhanden ist. Wird es einfach ohne Beleg "behauptet" (auch wenn es wahr ist), kann das Opfer noch für die Wahrheit bestraft werden.
    Pervers, man darf nicht für Belege sorgen (*), aber ohne Belege wird man wegen Verleumdung angeklagt.
    Nur weil etwas nicht legal ist, heißt das nicht, dass es nicht legitim ist.
    *) Da fällt mir aber ein, sogar Rechtsanwälte und Polizisten raten Stalkingopfern dazu heimlich Beweise anzufertigen. Scheinbar ist es bei klar zu erwartenden Straftaten nicht illegal heimlich Aufnahmen anzufertigen.
    Und wenn sich jemand regelmäßig solchem Verhalten ausgesetzt sieht, sollte dies genau so zählen.

    Und auch wenn ein Gericht solches Material ablehnen würde, durch die Veröffentlichung werden Fakten geschaffen die auch ein Gericht und Polizei nicht mehr ignorieren können. Denn dann handelt es sich um allen bekannte Informationen, der "Persönlichkeitsschutz" funktioniert dann nicht mehr als Argument der Ablehnung.
    Denn Deutsche Gerichte können wenn sie wollen IMMER solches Material zulassen. Es gibt in der BRD nicht die "Fruit of the poisonous tree"-Regel. Wenn es dem Staat nutzt, wird gerne auch mal Material aus illegalen Quellen verwendet.



    5 mal bearbeitet, zuletzt am 10.05.12 15:25 durch Tobias Claren.

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