Es wurde schon mehrfach einschlägig entschieden, dass §184b "Besitz von Kinderpornographie" bereits erfüllt ist, wenn sich die Datei "physisch auf der Festplatte" befindet.
Das ist faktisch bei jedem Browser so, da alle angezeigten Daten auf der Festlatte zwischengelagert werden.
Das Tatsbestandsmerkmal "Besitz" also erfüllt. Es MUSS also ermittelt werden, selbst wenn dem User später kein Vorsatz nachgewiesen werden kann und er straffrei rausgeht.
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Ekelpack schrieb:
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> Das ist faktisch bei jedem Browser so, da alle angezeigten Daten auf der
> Festlatte zwischengelagert werden.
Nur bei aktiven Cache, was man ja nicht zwingend braucht.

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Johnny Cache schrieb:
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> Nur bei aktiven Cache, was man ja nicht zwingend braucht.
Was aber in jedem Browser AFAIK standardmäßig aktiv ist. Und warum sollte der 08/15-User das deaktivieren?
Gruß
Tantalus
___________________________
Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen.
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Tantalus schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Johnny Cache schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Nur bei aktiven Cache, was man ja nicht zwingend braucht.
>
> Was aber in jedem Browser AFAIK standardmäßig aktiv ist. Und warum sollte
> der 08/15-User das deaktivieren?
>
> Gruß
> Tantalus
Im Zweifelsfall liegt das Bild sowieso physisch im Arbeitsspeicher. ;-)

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elgooG schrieb:
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> Im Zweifelsfall liegt das Bild sowieso physisch im Arbeitsspeicher. ;-)
Ne, RAM ist nicht physisch sondern psychisch. XD

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o.o du bist auch psychisch
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blubby666 schrieb:
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> o.o du bist auch psychisch
Zu fast 90%. ;)

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