Ist das Urteil unanfechtbar und für zukünftige Richtersprüche relevant?
Was bedeutet das Urteil für I2P, Freenet-Nodes usw? Da leitet man ja auch verschlüsselte Daten weiter auf die man selbst keinen Zugriff hat...
Offtopic:
Die von der Regierung in die Wege geleitete Kostendeckelung gegen die Abmahnabzocke funktioniert auch nicht. Ein Bekannter von mir hat vor 3 Wochen eine Abmahnung über knapp 1000¤ bekommen, für einen 20 Jahre alten Film den er (dummerweise) über Bittorrent runtergeladen hat. Die Kostendeckelung wurde nicht angewendet da ihm kommerzielle Verbreitung vorgeworfen wird. Dabei gingen nur knapp 10Mb des Films als Upload zurück ins Bittorrrent-Netz. Also nichtmal 1% (Film war ~1400Mb).
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Das ist normal so.
Abmahnung ist nicht logisch oder moralisch nachvollziehbar. Und die Argumente sind auch den Abmahnanwälten bekannt, es findet sich auch immer ein Richter der den Buchstaben des Gesetzes folgt.
Bei einem Freund hat die eigene Deckelung auf 100 Euro geholfen.
Der Anwalt des Freundes hat aber auch gut mitgemacht "Vergessen Sie es, Herr Kollege, da ist nichts zu holen..."
> Offtopic:
> Die von der Regierung in die Wege geleitete Kostendeckelung gegen die
> Abmahnabzocke funktioniert auch nicht. Ein Bekannter von mir hat vor 3
> Wochen eine Abmahnung über knapp 1000¤ bekommen, für einen 20 Jahre alten
> Film den er (dummerweise) über Bittorrent runtergeladen hat. Die
> Kostendeckelung wurde nicht angewendet da ihm kommerzielle Verbreitung
> vorgeworfen wird. Dabei gingen nur knapp 10Mb des Films als Upload zurück
> ins Bittorrrent-Netz. Also nichtmal 1% (Film war ~1400Mb).
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Kondom schrieb:
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> Offtopic:
> Die von der Regierung in die Wege geleitete Kostendeckelung gegen die
> Abmahnabzocke funktioniert auch nicht. Ein Bekannter von mir hat vor 3
> Wochen eine Abmahnung über knapp 1000¤ bekommen, für einen 20 Jahre alten
> Film den er (dummerweise) über Bittorrent runtergeladen hat. Die
> Kostendeckelung wurde nicht angewendet da ihm kommerzielle Verbreitung
> vorgeworfen wird. Dabei gingen nur knapp 10Mb des Films als Upload zurück
> ins Bittorrrent-Netz. Also nichtmal 1% (Film war ~1400Mb).
Ein gewerbliches Ausmaß ist schon beim Bereitstellen (auch nur eines Titels) meißt schon erreicht. Egal wieviel MB hochgeladen wurde. Der Verstoß lautet BEREITSTELLUNG. Zu diesem "1 Titel = gewerbliches Asumaß" gabs auch eine richterliche Entscheidung, dass die so passend sei.
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die bereitstellung eines titels sollte nicht länger "gewerbliches Ausmaß" genannt werden dürfen, weil der ausdruck ist nicht nur irreführend und meistens falsch, sondern wird ständig dafür benutzt um richter zu verarschen, denn sobald sie gewerblich lesen winken sie alles durch
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