1. Foren
  2. » Kommentare
  3. » Internet
  4. » Alle Kommentare zum Artikel
  5. » Getty Images: Fotograf muss Freigabe…

Völlig zu Recht

Anzeige
  1. Thema
  1. 1
  2. 2

Neues Thema Ansicht wechseln


  1. Völlig zu Recht

    Autor vlad_tepesch 29.08.12 - 08:51

    Ich weiß gar nicht, was es sich da zu beschweren gibt.

    Ich finde es sogar gut, dass Getty Images hier darauf achtet, dass eine solche Erlaubnis vorliegt und nicht die Verantwortung auf den Fotografen abwälzt.


    Edit:
    eine Frechheit finde ich es, dass der Fotograph das Bild trotzdem veröffentlicht um die Frau zu suchen, obwohl der durch Getty auf die Probleme hingewiesen wurde

    Es ist überhaupt schon eine Frechheit ungefragt Leute mit dem Ziel zu fotografieren, die Bilder zu verkaufen.



    2 mal bearbeitet, zuletzt am 29.08.12 08:55 durch vlad_tepesch.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  2. Re: Völlig zu Recht

    Autor beladinon 29.08.12 - 09:32

    > Ich weiß gar nicht, was es sich da zu beschweren gibt.

    Der Punkt des Artikel ist ob ein Tattoo halt ein merkmal darstellt das einen Menschen eindeutig indentifizierbar macht.
    Ein weiterer Stolperstein auf den Fotografne nun acht geben müssen.

    > Ich finde es sogar gut, dass Getty Images hier darauf achtet, dass eine
    > solche Erlaubnis vorliegt und nicht die Verantwortung auf den Fotografen
    > abwälzt.

    Stimmt.

    > Edit:
    > eine Frechheit finde ich es, dass der Fotograph das Bild trotzdem
    > veröffentlicht um die Frau zu suchen, obwohl der durch Getty auf die
    > Probleme hingewiesen wurde

    Stimmt auch. Über diesen Passus bin ich auch gestolpert. Hätte die Frau wirklich böse Absichten gehabt wäre es den Fotografen sicher teuer zu stehen gekommen.

    > Es ist überhaupt schon eine Frechheit ungefragt Leute mit dem Ziel zu
    > fotografieren, die Bilder zu verkaufen.
    Nein, hier muss ich dir wiedersprechen. Er Fotorgrafierte die Leute so das sie nicht erkennbar sind (leider eben durch das individuell Tattoo schon).
    Zumindest hier in DE ist das, sowie das Fotografieren vom Menschgruppen ok (Können sie mal bitte alle 20 Meter von der Statue weggehen, ich darf sie sonst nicht Fotografieren...), was auch sehr gut so ist sonst wäre zeitgenössiche Dokumentation die ja auch veröffnetlich wird, wenn auch nicht umbedingt kommerziell, nicht möglich.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  3. Re: Völlig zu Recht

    Autor eisenmann 29.08.12 - 09:37

    vlad_tepesch schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > eine Frechheit finde ich es, dass der Fotograph das Bild trotzdem
    > veröffentlicht um die Frau zu suchen, obwohl der durch Getty auf die
    > Probleme hingewiesen wurde


    veröffentlichen != verkaufen

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  4. Re: Völlig zu Recht

    Autor beladinon 29.08.12 - 09:39

    Vor dem Gesetzgeber hier leider nicht.
    Ist die Person erkennbar brauch man für die veröffnetlichung den Release.

    Ah, aber ich denk du meinst der Verkauf sollte geschützt werden oder?

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  5. Re: Völlig zu Recht

    Autor Vollstrecker 29.08.12 - 09:41

    Wie sieht das eigentlich mit Facebook Bildern aus? Darf ich mir die Crawlern und vermarkten ohne explizit die Dagestellten zu fragen?

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  6. Re: Völlig zu Recht

    Autor beladinon 29.08.12 - 09:48

    @Vollstrecker 2:
    Nein, denn du bist ja nicht der Urherber der Bilder. Der hat nur der Fotograf.
    Deswegen holt sich Facebook dieses Recht für die Veröffentlichung für deb Eigengebrauch beim Upload ein.

    Die abgebildete Person hat das Persönlichkeitsrecht und kann so sie erkennbar ist der Veröffentlichung durch den Fotograf wiedersprechen.
    In deuschland sind ausnahmen Personengruppen und nicht eindeutig erkennbare Personen.
    Tut sie das dennoch (auch im nichtkommerziellen) dokumentarischen Rahmen wird das teuer für den Fotografen. Hier besteht nicht nur das Recht auf unterlassung für die Person.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 29.08.12 09:49 durch beladinon.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  7. Re: Völlig zu Recht

    Autor vlad_tepesch 29.08.12 - 10:25

    beladinon schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > > Es ist überhaupt schon eine Frechheit ungefragt Leute mit dem Ziel zu
    > > fotografieren, die Bilder zu verkaufen.
    > Nein, hier muss ich dir wiedersprechen. Er Fotorgrafierte die Leute so das
    > sie nicht erkennbar sind (leider eben durch das individuell Tattoo schon).
    > Zumindest hier in DE ist das, sowie das Fotografieren vom Menschgruppen ok

    nur wenn die Menschen Beiwerk sind.
    In diesem Fall ist der Mensch aber ganz klar das Hauptmotiv und muss deswegen um Erlaubnis gefragt werden. Selbst wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben wäre, gebietet das der Anstand

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  8. Re: Völlig zu Recht

    Autor beladinon 29.08.12 - 11:05

    vlad_tepesch schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > beladinon schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > > Es ist überhaupt schon eine Frechheit ungefragt Leute mit dem Ziel zu
    > > > fotografieren, die Bilder zu verkaufen.
    > > Nein, hier muss ich dir wiedersprechen. Er Fotorgrafierte die Leute so
    > das
    > > sie nicht erkennbar sind (leider eben durch das individuell Tattoo
    > schon).
    > > Zumindest hier in DE ist das, sowie das Fotografieren vom Menschgruppen
    > ok
    >
    > nur wenn die Menschen Beiwerk sind.
    > In diesem Fall ist der Mensch aber ganz klar das Hauptmotiv und muss
    > deswegen um Erlaubnis gefragt werden. Selbst wenn es nicht gesetzlich
    > vorgeschrieben wäre, gebietet das der Anstand

    Auf für das Hauptmotiv gilt das meines wissens nach da die Person eben nicht identifizierbar ist.

    Anstand ist ein anderes Thema...hier denk ich kann man stark unterschiedliche Meinugnen sein und gut begründete Standpunkte haben. So das eine Diskussion heir den Rahmen sprengen würde. :)

    PS: Hast du vieleicht eine gute Quelle dafür? Gerichtsurteil, Rechtsblog etc.? Falls ja wäre ich neugierig neue Erkenntnisse in die Richtung. :)

    PPS: Keine gute Quelle aber schon mal ein anhaltspunkt, auch wenn es bei dem einem um Fotos vom Wohnräumen geht:

    http://www.aufrecht.de/beitraege-unserer-anwaelte/medienrecht-presserecht/persoenlichkeitsrechtsverletzung-durch-veroeffentlichung-von-fotos-zu-werbezwecken.html

    http://www.digitalkamera.de/Fototipp/Personen_fotografieren_Teil_2_Veroeffentlichungsrecht/7714.aspx

    Zitat:
    "Die Verbreitung von Bildnissen erfordert grundsätzlich eine Einwilligung der fotografierten Person. Ein Bildnis setzt Erkennbarkeit der abgebildeten Person voraus. Liegt keine Erkennbarkeit und damit kein Bildnis vor, darf eine Verbreitung ohne Einwilligung erfolgen. "

    und

    "Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Veröffentlichung von Fotos setzt grundsätzlich voraus, dass anhand der Bilder ein konkreter Bezug zur Person hergestellt werden kann, welche sich auf die Persönlichkeitsrechtsverletzung beruft."



    2 mal bearbeitet, zuletzt am 29.08.12 11:12 durch beladinon.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  9. Re: Völlig zu Recht

    Autor morningstar 29.08.12 - 11:32

    vlad_tepesch schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ich weiß gar nicht, was es sich da zu beschweren gibt.
    >
    > Ich finde es sogar gut, dass Getty Images hier darauf achtet, dass eine
    > solche Erlaubnis vorliegt und nicht die Verantwortung auf den Fotografen
    > abwälzt.
    >
    > Edit:
    > eine Frechheit finde ich es, dass der Fotograph das Bild trotzdem
    > veröffentlicht um die Frau zu suchen, obwohl der durch Getty auf die
    > Probleme hingewiesen wurde
    >
    > Es ist überhaupt schon eine Frechheit ungefragt Leute mit dem Ziel zu
    > fotografieren, die Bilder zu verkaufen.

    +1

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  10. Re: Völlig zu Recht

    Autor beladinon 29.08.12 - 15:37

    Ah zum Thema erkennbarkeit hab ich was gefunden:

    http://www.sgohtanderleutanscheissdrecka.de/3.html

    Erkennbarkeit
    "Ein Bildnis einer Person liegt vor, wenn die Person auf dem Foto erkennbar ist. Für die Erkennbarkeit ist nicht das Verständnis des Durchschnittsbetrachters entscheidend, sondern es genügt, dass der Betroffene begründeten Anlass hat, anzunehmen, er könne nach der Abbildung erkannt werden."

    Jetzt würde mich mal intressieren ob es Urteile in die Richtung gibt?

    PS:
    Ah noch was mehr. Schneinbar ist mein wissen wirklich teils veraltet Es scheint aber stark auf den Einzelfall anzukommen:

    http://www.urheberrecht-leipzig.de/index.php/news/items/Fotorecht_Das_Recht_am_eigenen_Bild_Teil_1.html

    "Entscheidend ... nach § 22 KUG ist immer, dass die Person auch erkennbar abgebildet wurde. Eine Person ist häufig schon anhand seiner Gesichtszüge erkennbar. Daneben kann der Abgebildete auch aufgrund seiner typischen Figur, Bekleidung, Frisur oder Gestik erkennbar sein. Insbesondere bei allgemein bekannten Persönlichkeiten mit charakteristischen Merkmalen ist die Erkennbarkeit auch ohne die Wiedergabe des Gesichts möglich. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 26.06.1979 - VI ZR 108/78 ) ... bei einer Rückenansicht von Sepp Maier schon aufgrund der krummen Beine und der Frisur des Torwarts an. Das Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 19.01.2006 - 2/03 O 468/05) hielt eine Frau trotz verpixeltem Gesicht aufgrund ihres Oberkörper, ihrer Hände und ihrer Haare für erkennbar."



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 29.08.12 15:47 durch beladinon.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  11. Re: Völlig zu Recht

    Autor Ninex 29.08.12 - 15:47

    Ebenso sollte Golem es nicht veröffentlichen.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  12. Re: Völlig zu Recht

    Autor beladinon 29.08.12 - 15:48

    Ninex schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ebenso sollte Golem es nicht veröffentlichen.


    Naja er hat die Erlaubnis ja bekommen, von daher ist's zumindest bei der Dame nun Ok.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 29.08.12 15:49 durch beladinon.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  13. Re: Völlig zu Recht

    Autor ZeroSama 29.08.12 - 18:44

    Aber Golem hat wohl kaum die Erlaubnis des Tätowierers, genauso wie der Fotograf diese wohl kaum hat.
    Also würde der werte Herr - oder die Frau - dieses Bild nun irgendwo erblicken, so könnte er/sie die Verbreitung verhindern, da augenscheinlich das abgebildete Kunstwerk teil des Hauptmotives, oder sogar DAS Hauptmotiv war und einigermaßen unverzerrt wiedergegeben wurde.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  14. Re: Völlig zu Recht

    Autor BLi8819 29.08.12 - 21:51

    Schwachsinn.

    Der Fotograph hat sich die Genehmigung eingeholt. Darum ging es ja in den Artikel. Aber scheinbar hast du ihn nicht gelesen.
    Und Bildunterschriften sind auch nicht alt so schwer zu lesen.
    "Die beiden Bilder der Surferin, die Guy Prives Golem.de freundlicherweise zur Verfügung stellte. (Bild: Guy Prives)"

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  15. Re: Völlig zu Recht

    Autor BLi8819 29.08.12 - 21:52

    Bildunterschirft und Artikel gelesen?

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  16. Re: Völlig zu Recht

    Autor ZeroSama 30.08.12 - 00:56

    Lies bitte noch einmal meinen Kommentar. ;)

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  17. Re: Völlig zu Recht

    Autor blupp1 30.08.12 - 02:22

    ZeroSama schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Lies bitte noch einmal meinen Kommentar. ;)


    Der Tätowierer hat hier sicher kein Wort mitzureden. Wo lebst du denn? Wird jemand tätowiert ist er dann gleichzeitig Eigentum vom Tätowierer?

    Grausam wenn IT-"Profis" über das Recht am eigenen Bild mitreden wollen.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  18. [ ++ ]

    Autor fratze123 30.08.12 - 08:12

    schockierend, wie dreist solche fotografen sind.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  19. "veröffentlichen != verkaufen"

    Autor fratze123 30.08.12 - 09:22

    hat jemand das gegenteil behauptet?

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  20. du kennst den unterschied zwischen urheber- und verwertungsrecht nicht.

    Autor fratze123 30.08.12 - 09:28

    das verwertungsrecht eines tatoos hat garantiert der tätowierte selbst. wäre vollkommen unlogisch, wenn nicht.

    wenn der tätowierte das motiv selbst entworfen hat, dürfte auch noch das urheberrecht haben.

    Benutzer wird von Ihnen ignoriert. Anzeigen

  1. 1
  2. 2

Neues Thema Ansicht wechseln


Entschuldigung, nur registrierte Benutzer dürfen in diesem Forum schreiben. Klicken Sie hier um sich einzuloggen

Steve Wilhite: Ehrung für den Erfinder des "Jif"-Formates
Steve Wilhite
Ehrung für den Erfinder des "Jif"-Formates

Steve Wilhite, früherer Mitarbeiter von Compuserve, hat einen Webby Award für die Entwicklung des Grafikformates Gif erhalten. Aus diesem Anlass hat der Erfinder noch einmal auf der korrekten Aussprache beharrt.

  1. Adobe Photoshop Express jetzt auch für Windows 8
  2. World Press Photo Award Wie viel Photoshop verträgt ein Reportagebild?
  3. Animation Motion-Capture-Verfahren ohne Marker

Microsoft: Viren kommen wieder
Microsoft
Viren kommen wieder

Echte Computerviren gibt es in Industrieländern kaum noch. Wer umgangssprachlich von Viren spricht, meint Trojaner, Adware oder Würmer. Doch Microsoft sieht sie vor dem Comeback - in Regionen mit schlechter Internet- und Patch-Versorgung.

  1. Domainrecht Schweizer Switch schaltet Domain wegen Malware ab
  2. Android 32 infizierte Apps aus dem Play Store entfernt
  3. Malware Der Rechner als Bitcoin-Generator

Android: Updates für Google Drive und Chrome
Android
Updates für Google Drive und Chrome

Google hat die Android-Apps Drive und Chrome aktualisiert. Die Google-Drive-App im aktualisierten Erscheinungsbild bringt eine Bildvorschau, eine Scanfunktion und eine Downloadmöglichkeit. Chrome bringt einen Vollbildmodus und eine Verlaufsfunktion innerhalb eines Browsertabs.

  1. Google Ein Cloud-Speicher für alle Dienste
  2. Microsoft Office Web Apps führen Echtzeitzusammenarbeit ein
  3. Extension Office-Dateien direkt in Chrome betrachten

  1. Digitimes: Windows-8-Tablets sollen 8 Prozent des Marktes erreichen
    Digitimes
    Windows-8-Tablets sollen 8 Prozent des Marktes erreichen

    Eine Preissenkung bei den Software-Lizenzen hilft Windows 8-Geräten. Ihr Anteil soll auf 10 bis 20 Millionen steigen.

  2. Doc Patch: Das Grundgesetz wird Open Data
    Doc Patch
    Das Grundgesetz wird Open Data

    Der Chaos Computer Club hat das Grundgesetz als Open Data veröffentlicht. Die dafür eingerichtete Plattform steht auch anderen Nutzern offen, die weitere Dokumente aus der Verwaltung dort veröffentlichen sollen.

  3. Bibliotheca Augusta: Bibliothek stellt Buchscans unter Creative-Commons-Lizenz
    Bibliotheca Augusta
    Bibliothek stellt Buchscans unter Creative-Commons-Lizenz

    Die Nutzungsordnung der Herzog August Bibliothek, die noch aus dem Druckzeitalter stammt, ist für das Internet nicht mehr geeignet. Angesichts laufender Abmahnwellen für illegal genutztes Bildmaterial heben die Betreiber sie jetzt auf und führen die Creative Commons Lizenz BY-SA ein.


  1. 19:04

  2. 18:57

  3. 18:20

  4. 18:13

  5. 16:57

  6. 16:51

  7. 16:11

  8. 15:29