...oder warum infomierte Schwarzseher doch nicht so gefährlich leben
ein Beitrag der nur der Unterhaltung dienen soll.
Das ist Hans. Hans ist jetzt volljährig. Und da er bald auszieht soll
Hans Gebühren in Höhe von 17,03 für seinen TV und seine Radios
zahlen. Das will der Rundfunkgebührenstaatsvertrag so, kurz RGebStV
genannt.
Das er die öffentlich rechtlichen Sender nicht nutzt bringt Hans
leider nichts. Allein der Besitz der Geräte verpflichtet ihn zu
zahlen.
Komisch denkt sich Hans: Er soll für eine Leistung bezahlen, die er
gar nicht in Anspruch nehmen möchte. Und je mehr Hans über die
Öffentlichen Rechtlichen und die GEZ liest, desto mehr wundert er
sich, dass so etwas in Deutschland noch möglich ist.
Doch Hans ist schlau - Er informiert sich:
Hans erfährt das Schwarzsehen gar keine Straftat ist. Das beruhigt
ihn schonmal sehr. Tatsächlich erfüllt das "Schwarzsehen" lediglich
den Ordungswidrgkeiten-Tatbestand des §9 Abs.1 des RGebStV und kann
mit einer Geldbuße geahndet werden.
Eine solche Ordnungswidrigkeit wird allerdings nur auf Antrag der
Landesrundfunkanstalt verfolgt. Diese stellt aber solche Anträge
nicht - denn sie müsste dem Schwarzseher die Ordnungswidrigkeit
nachweisen. Der Zeit und Kostenaufwand wäre groß - der Streitwert
gering.
Nun, denkt sich Hans- aber warum zahlen dann doch die meisten die
GEZ-Gebühr? Hans wird schnell fündig:
Beim Einzug der Gebühren verlassen sich die Landesrundfnkanstalten
auf die GEZ, die Gebühreneinzuszentrale. Die GEZ ist das private
Inkasso- Unternehmen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Da
die Landesrundfunkanstalten sich beim Gebühreneinzug raushalten muss
die GEZ, die keine behördlichen Befugnisse hat, auf alternative
Mittel zuzürckgreifen.
Als Hans umgezogen ist, bekam im Abstand von ca. 4 Wochen 3 Briefe
von der GEZ die ihn zum anmelden bewegen sollten. Einer
unfreundlicher als der andere. Da ihm die GEZ nichts kann, wundert
Hans sich nicht, dass diese so wild droht.
Ein beliebtes Drohmittel ist da zum Beispiel das
"Verwaltungszwangsverfahren". Es wird angedroht als Mittel um den
Rundfunkteilnehmer zu zwingen, Auskunft über vorhandene Geräte zu
geben. Da Hans jedoch weiss, das hierfür ernste Anhaltspunkte
vorhanden sein müssen macht er sich keine Sorgen. Tatsächlich wird
der Weg des aufwendigen und langwierigen Verwaltungszwangsverfahrens
seltenst bestritten. Klar doch, denkt sich Hans- Es würde der GEZ
auch bei privaten Personen nichts bringen. Es könnte höchstens der
Besitz festgestellt werden, aber für einen rückwirkenden Besitz- und
eine entsprechende Zahlungsverpflichtung müsste die GEZ den Nachweis
bringen. Das lohnt sich auch hier nicht, zumal die
Beweismöglichkeiten in privathaushalten gering sind.
Da Hans nun alles über die Machenschaften und Drohmethoden der GEZ
weiss, hat er auch die passende Verwendung dafür gefunden -> die
Ablage Rund.
Doch nun kommt das, was die meisten Schwarzseher zum kapitulieren
bringt: der Rundfunkgebührenbeauftragte auch "Scherge" genannt. Umso
wichtiger das sich Hans nochmal genau informiert hat.
Der Scherge ist ein ehemals arbeitsloser, meist gesellschatlich
gescheiterter Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten der im
Auftrag der GEZ Jagd auf
Schwarzseher macht. Dafür bekommt er Provisionen.
Mehr zu diesem Thema gibt es hier:
> http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de
Doch auch hier ist Hans gut vorbereitet. Hans weiss, das er den
Schergen nicht die Tür aufmachen muss. Hans ist nichtmal verpflichtet
mit ihm zu reden. Da Hans weiss, das der Scherge Schwarzseher nur
überführen kann, wenn diese
mitwirken, lässt er die Wohnungstür lieber ganz zu.
Sollte es dennoch mal ganz dicke kommen, kann er den Schergen auf §13
des Grundgesetzes verweisen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird
zum Glück noch nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgehoben.
Rückwirkende Zahlungen lassen sich nur mit freiwilliger Hilfe des
Schwarzsehers ermöglichen- Hans weiss daher, dass er- sollte es doch
mal zu einem Auge- in Auge Kontakt mit einem Schergen kommen - die
Geräte natürlich letzte Woche
auf einem Flohmarkt "irgendwo in der Nähe" gekauft hat. Wo weiss er
nicht mehr- muss er auch nicht; Schließlich müsste die GEZ ihm was
nachweisen.
Nun weiss Hans, wie er mit den Schwarzsehern umzugehen hat:
Die GEZ ignoriert er und dem Schergen öffnet er nicht die Tür. Nun,
ein bischen Angst hat Hans doch noch. Schließlich könnte man doch den
Fernseher von aussen durchs Fenster erspannern. Doch Hans bleibt
locker, er weiss, dass das
Sehen eines Fernsehers von einem Schergen oder sogar ein dreist
geschossenes Foto durchs Fenster noch lange keinen Prozess
rechtfertig.- und es auch zu einem solchen seltenst kommt. Denn das
lohnt sich meist nur bei größeren Firmen. In ähnlichen Verfahren
konnte die GEZ gerade mal den Nachweis des Fernsehers für einen
bestimmten Zeitraum erbringen. Ein "spannern" des Schergen oder von 2
Schergen oder ein Fotoals "beweis" lässt sich gerade mal als
Anhaltspunkt in einem eventuellen Prozess verwerten.- auf den die GEZ
auch gar nicht scharf ist.
Das schlimmste, was dem bösen Schwarzseher Hans also blüht, ist eine
Zwangsanmeldung- falls Hans auch einer dieser "new-economy" Schergen
erwischt, die eine Anmeldung einfach nach eigenen ermessen vornimmt.
Hans könnte großen Tara machen und dagegen vorgehen, macht er aber
nicht. Da die mühlen eines solchen Prozesses bei der GEZ noch
langsamer drehen als so schon, meldet sich Hans nach 2 Monaten
einfach wieder ab. "Geräte ordnungsgemäß abgemeldet" schreibt er auf
die Karte und schickt sie per Einschreiben mit Rückschein. Mit etwas
Verzögerung ist Hans nah 3 1/2 Monaten wieder Schwarzseher.
"Endlich" dachte er sich. 17,03 waren Hans wirklich zuviel für
Musikantenstadl & Co. Ab nächstem Jahr spart Hans noch mehr Geld.
Hans hat viele gleichgesinnte. knapp 10% der Bevölkerung
sieht schwarz, in einigen Teilen Berlins soll es sogar jeder fünte
Haushalt sein. Für die meisten Schwarzseher endet der Volkssport mit
dem Besuch des Gebührenschergen und einer mehrjährigen Rückzahlung-
das passiert, weil die meisten Schwarzseher leider nicht genügend
informiert sind und auf die Drohungen und den "Bluff" des Schergen
reinfallen. Da dies so ist, leben die hartnäckigen Schwarzseher wie
Hans ein eingermaßen ruhiges leben, denn Hans hofft das der Scherge
merkt, das Hans ein schlauer ist und der Scherge zum nächsten Haus
zieht. Dann hat Hans wieder ein paar Monate Ruhe- bis zur nächsten
Schergen Gebiets- Neuzuweisung.
wie ein Forenschreiber einmals schrieb:
"man muss nur ertragen, dass die Freaks auch früh morgens klingeln"
lol. you mad my day.
Super Beitrag :)
Danke!
Merci beaucoup, schön zu lesen! ;)
————————————————————————
Was macht ein Clown im Büro? Nichts als Faxen!
Danke!
Schön! Vielen Dank!
klasse, danke!
hab ich gleich mal gespeichert, zum brüllen komisch!
Adblock schrieb:
-------------------------------------------------------
(...)
z.B. von http://powerforen.de/forum/showpost.php?p=889803&postcount=12
Adblock schrieb:
-------------------------------------------------------
> ...oder warum infomierte Schwarzseher doch nicht
> so gefährlich leben
> ein Beitrag der nur der Unterhaltung dienen soll.
>
> Das ist Hans. Hans ist jetzt volljährig. Und da er
> bald auszieht soll
> Hans Gebühren in Höhe von 17,03 für seinen TV und
> seine Radios
> zahlen. Das will der Rundfunkgebührenstaatsvertrag
> so, kurz RGebStV
> genannt.
>
> Das er die öffentlich rechtlichen Sender nicht
> nutzt bringt Hans
> leider nichts. Allein der Besitz der Geräte
> verpflichtet ihn zu
> zahlen.
>
> Komisch denkt sich Hans: Er soll für eine Leistung
> bezahlen, die er
> gar nicht in Anspruch nehmen möchte. Und je mehr
> Hans über die
> Öffentlichen Rechtlichen und die GEZ liest, desto
> mehr wundert er
> sich, dass so etwas in Deutschland noch möglich
> ist.
>
> Doch Hans ist schlau - Er informiert sich:
> Hans erfährt das Schwarzsehen gar keine Straftat
> ist. Das beruhigt
> ihn schonmal sehr. Tatsächlich erfüllt das
> "Schwarzsehen" lediglich
> den Ordungswidrgkeiten-Tatbestand des §9 Abs.1 des
> RGebStV und kann
> mit einer Geldbuße geahndet werden.
>
> Eine solche Ordnungswidrigkeit wird allerdings nur
> auf Antrag der
> Landesrundfunkanstalt verfolgt. Diese stellt aber
> solche Anträge
> nicht - denn sie müsste dem Schwarzseher die
> Ordnungswidrigkeit
> nachweisen. Der Zeit und Kostenaufwand wäre groß -
> der Streitwert
> gering.
>
> Nun, denkt sich Hans- aber warum zahlen dann doch
> die meisten die
> GEZ-Gebühr? Hans wird schnell fündig:
> Beim Einzug der Gebühren verlassen sich die
> Landesrundfnkanstalten
> auf die GEZ, die Gebühreneinzuszentrale. Die GEZ
> ist das private
> Inkasso- Unternehmen der öffentlich rechtlichen
> Rundfunkanstalten. Da
> die Landesrundfunkanstalten sich beim
> Gebühreneinzug raushalten muss
> die GEZ, die keine behördlichen Befugnisse hat,
> auf alternative
> Mittel zuzürckgreifen.
>
> Als Hans umgezogen ist, bekam im Abstand von ca. 4
> Wochen 3 Briefe
> von der GEZ die ihn zum anmelden bewegen sollten.
> Einer
> unfreundlicher als der andere. Da ihm die GEZ
> nichts kann, wundert
> Hans sich nicht, dass diese so wild droht.
>
> Ein beliebtes Drohmittel ist da zum Beispiel das
> "Verwaltungszwangsverfahren". Es wird angedroht
> als Mittel um den
> Rundfunkteilnehmer zu zwingen, Auskunft über
> vorhandene Geräte zu
> geben. Da Hans jedoch weiss, das hierfür ernste
> Anhaltspunkte
> vorhanden sein müssen macht er sich keine Sorgen.
> Tatsächlich wird
> der Weg des aufwendigen und langwierigen
> Verwaltungszwangsverfahrens
> seltenst bestritten. Klar doch, denkt sich Hans-
> Es würde der GEZ
> auch bei privaten Personen nichts bringen. Es
> könnte höchstens der
> Besitz festgestellt werden, aber für einen
> rückwirkenden Besitz- und
> eine entsprechende Zahlungsverpflichtung müsste
> die GEZ den Nachweis
> bringen. Das lohnt sich auch hier nicht, zumal
> die
> Beweismöglichkeiten in privathaushalten gering
> sind.
>
> Da Hans nun alles über die Machenschaften und
> Drohmethoden der GEZ
> weiss, hat er auch die passende Verwendung dafür
> gefunden -> die
> Ablage Rund.
>
> Doch nun kommt das, was die meisten Schwarzseher
> zum kapitulieren
> bringt: der Rundfunkgebührenbeauftragte auch
> "Scherge" genannt. Umso
> wichtiger das sich Hans nochmal genau informiert
> hat.
>
> Der Scherge ist ein ehemals arbeitsloser, meist
> gesellschatlich
> gescheiterter Mitarbeiter der
> öffentlich-rechtlichen Anstalten der im
> Auftrag der GEZ Jagd auf
> Schwarzseher macht. Dafür bekommt er Provisionen.
>
> Mehr zu diesem Thema gibt es hier:
> > www.rundfunkgebuehrenzahler.de
>
> Doch auch hier ist Hans gut vorbereitet. Hans
> weiss, das er den
> Schergen nicht die Tür aufmachen muss. Hans ist
> nichtmal verpflichtet
> mit ihm zu reden. Da Hans weiss, das der Scherge
> Schwarzseher nur
> überführen kann, wenn diese
> mitwirken, lässt er die Wohnungstür lieber ganz
> zu.
> Sollte es dennoch mal ganz dicke kommen, kann er
> den Schergen auf §13
> des Grundgesetzes verweisen. Die Unverletzlichkeit
> der Wohnung wird
> zum Glück noch nicht wegen einer
> Ordnungswidrigkeit aufgehoben.
> Rückwirkende Zahlungen lassen sich nur mit
> freiwilliger Hilfe des
> Schwarzsehers ermöglichen- Hans weiss daher, dass
> er- sollte es doch
> mal zu einem Auge- in Auge Kontakt mit einem
> Schergen kommen - die
> Geräte natürlich letzte Woche
> auf einem Flohmarkt "irgendwo in der Nähe" gekauft
> hat. Wo weiss er
> nicht mehr- muss er auch nicht; Schließlich müsste
> die GEZ ihm was
> nachweisen.
>
> Nun weiss Hans, wie er mit den Schwarzsehern
> umzugehen hat:
>
> Die GEZ ignoriert er und dem Schergen öffnet er
> nicht die Tür. Nun,
> ein bischen Angst hat Hans doch noch. Schließlich
> könnte man doch den
> Fernseher von aussen durchs Fenster erspannern.
> Doch Hans bleibt
> locker, er weiss, dass das
> Sehen eines Fernsehers von einem Schergen oder
> sogar ein dreist
> geschossenes Foto durchs Fenster noch lange keinen
> Prozess
> rechtfertig.- und es auch zu einem solchen
> seltenst kommt. Denn das
> lohnt sich meist nur bei größeren Firmen. In
> ähnlichen Verfahren
> konnte die GEZ gerade mal den Nachweis des
> Fernsehers für einen
> bestimmten Zeitraum erbringen. Ein "spannern" des
> Schergen oder von 2
> Schergen oder ein Fotoals "beweis" lässt sich
> gerade mal als
> Anhaltspunkt in einem eventuellen Prozess
> verwerten.- auf den die GEZ
> auch gar nicht scharf ist.
>
> Das schlimmste, was dem bösen Schwarzseher Hans
> also blüht, ist eine
> Zwangsanmeldung- falls Hans auch einer dieser
> "new-economy" Schergen
> erwischt, die eine Anmeldung einfach nach eigenen
> ermessen vornimmt.
>
> Hans könnte großen Tara machen und dagegen
> vorgehen, macht er aber
> nicht. Da die mühlen eines solchen Prozesses bei
> der GEZ noch
> langsamer drehen als so schon, meldet sich Hans
> nach 2 Monaten
> einfach wieder ab. "Geräte ordnungsgemäß
> abgemeldet" schreibt er auf
> die Karte und schickt sie per Einschreiben mit
> Rückschein. Mit etwas
> Verzögerung ist Hans nah 3 1/2 Monaten wieder
> Schwarzseher.
>
> "Endlich" dachte er sich. 17,03 waren Hans
> wirklich zuviel für
> Musikantenstadl & Co. Ab nächstem Jahr spart
> Hans noch mehr Geld.
> Hans hat viele gleichgesinnte. knapp 10% der
> Bevölkerung
> sieht schwarz, in einigen Teilen Berlins soll es
> sogar jeder fünte
> Haushalt sein. Für die meisten Schwarzseher endet
> der Volkssport mit
> dem Besuch des Gebührenschergen und einer
> mehrjährigen Rückzahlung-
> das passiert, weil die meisten Schwarzseher leider
> nicht genügend
> informiert sind und auf die Drohungen und den
> "Bluff" des Schergen
> reinfallen. Da dies so ist, leben die hartnäckigen
> Schwarzseher wie
> Hans ein eingermaßen ruhiges leben, denn Hans
> hofft das der Scherge
> merkt, das Hans ein schlauer ist und der Scherge
> zum nächsten Haus
> zieht. Dann hat Hans wieder ein paar Monate Ruhe-
> bis zur nächsten
> Schergen Gebiets- Neuzuweisung.
>
> wie ein Forenschreiber einmals schrieb:
>
> "man muss nur ertragen, dass die Freaks auch früh
> morgens klingeln"
So am fruehen Morgen kommt ein Orgasmus so richtig gut, was????
Rosa-Kleidchen schrieb:
>
> "man
> muss nur ertragen, dass die Freaks auch früh
>
> morgens klingeln"
>
> So am fruehen Morgen kommt ein Orgasmus so richtig
> gut, was????
Lern mal Quoten. Ist ja nicht wahr. Den ganzen Artikel für einen einzigen Satz.... tolle Leistung.
Hallo,bei mir ist das so! ich soll eine Grundgebühr die genau so hoch ist als wenn ich ein Radio Anmelde, bezahlen.Aber ich hab kein Radio,und nur den Fernseher angemeldet habe. Und nun droht mir die GEZ mit einem Verwaltungszwangsverfahren,falls ich die Grundgebühr nicht bezahle,können die das denn??? und was soll ich machen.
Bitte um Antwort.
R.G.
Kommentare: 222 | letzter Beitrag 26.05. 23:51
Kommentare: 216 | letzter Beitrag 00:27 Uhr
Kommentare: 160 | letzter Beitrag 26.05. 23:16
Kommentare: 93 | letzter Beitrag 26.05. 19:45
Kommentare: 68 | letzter Beitrag 25.05. 12:17
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