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Mitstörerhaftung

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  1. Mitstörerhaftung

    Autor Mitstörer 31.12.09 - 17:31

    So wie ich das sehe macht sich aber doch jeder, der an dem Netzwerk teilnimmt potenziell als Mitstörer schuldig und unterliegt demnach auch der Mitstörerhaftung.
    Jeder kann ja ohne sein wissen theoretisch Illegales weiterleiten.
    Man nehme z.B. den Fall, dass ein Rechteinhaber in der internen Suchmaschine nach seiner Musik/Film/Was auch immer sucht und einfach simpel über netstat/wireshark oder sonstwas mitschreibt, von wem er die Datei bekommt.
    Derjenige mag zwar nicht die Quelle der Datei sein, aber immerhin ein Weiterleiter und somit Mitstörer.
    Oder sehe ich das falsch?

  2. Re: Mitstörerhaftung

    Autor SFNr1 31.12.09 - 19:01

    Mitstörer schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > So wie ich das sehe macht sich aber doch jeder, der an dem Netzwerk
    > teilnimmt potenziell als Mitstörer schuldig und unterliegt demnach auch der
    > Mitstörerhaftung.
    > Jeder kann ja ohne sein wissen theoretisch Illegales weiterleiten.
    > Man nehme z.B. den Fall, dass ein Rechteinhaber in der internen
    > Suchmaschine nach seiner Musik/Film/Was auch immer sucht und einfach simpel
    > über netstat/wireshark oder sonstwas mitschreibt, von wem er die Datei
    > bekommt.
    > Derjenige mag zwar nicht die Quelle der Datei sein, aber immerhin ein
    > Weiterleiter und somit Mitstörer.
    > Oder sehe ich das falsch?

    deshalb sind die Verbindungen auch verschlüsselt ;-).

  3. Re: Mitstörerhaftung

    Autor Pwned 31.12.09 - 20:01

    Deswegen wurde aber noch niemand abgemahnt oder verklagt, sondern immer nur wegen der "Verbreitung", weil man im P2P eben immer auch Uploader ist. Ins Schleudern gekommen sind ja schon einige Abmahnanwälte bei Filesharern, die ihre Clients auf "leeching only" (kein Upload) modifiziert hatten und das auch glaubhaft beweisen konnten. Dann besteht nämlich der gesamte "Schaden" im Gegenwert EINER einzigen Kopie (z.B. 19,90 für einen Kinofilm oder 49,90 für ein Game). Und die tollen Fantasiewerte von 10000 $ pro Film oder Musikstück sind unhaltbar, da nichts verbreitet wurde.

    Bei I2P oder GNUnet sind die IP-Adressen für die "Fahnder" eben nicht oder nur mit großem Aufwand (der wiederrum illegales Cracken beinhaltet --> Beweise ungültig!) sichtbar. Das Tempo wird aber wohl noch grausamer sein als "normales" P2P....

  4. Re: Mitstörerhaftung (Beitrag korrigiert)

    Autor Wikifan 01.01.10 - 19:31

    Mitstörer schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > So wie ich das sehe macht sich aber doch jeder, der an dem Flohmarkt
    > teilnimmt potenziell als Mitstörer schuldig und unterliegt demnach auch der
    > Mitstörerhaftung.
    > Jeder kann ja ohne sein wissen theoretisch Hehlerware anbieten.
    > Man nehme z.B. den Fall, dass ein Rechteinhaber auf dem Flohmarkt
    > nach seiner Musik/Film/Was auch immer sucht und einfach simpel
    > über PDA/Gameboy/iPhone oder sonstwas mitschreibt, von wem er die DVD
    > bekommt.
    > Derjenige kann sich ja vorher den Datenträger auf die Festplatte kopiert haben oder
    > hat ihn irgendwo geklaut oder von Diebesgut bekommen und ist dann immerhin ein
    > Weiterleiter und somit Mitstörer.
    > Oder sehe ich das falsch?

    Habs mal korrigiert.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 01.01.10 19:34 durch Wikifan.

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