So wie ich das sehe macht sich aber doch jeder, der an dem Netzwerk teilnimmt potenziell als Mitstörer schuldig und unterliegt demnach auch der Mitstörerhaftung.
Jeder kann ja ohne sein wissen theoretisch Illegales weiterleiten.
Man nehme z.B. den Fall, dass ein Rechteinhaber in der internen Suchmaschine nach seiner Musik/Film/Was auch immer sucht und einfach simpel über netstat/wireshark oder sonstwas mitschreibt, von wem er die Datei bekommt.
Derjenige mag zwar nicht die Quelle der Datei sein, aber immerhin ein Weiterleiter und somit Mitstörer.
Oder sehe ich das falsch?
Mitstörer schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> So wie ich das sehe macht sich aber doch jeder, der an dem Netzwerk
> teilnimmt potenziell als Mitstörer schuldig und unterliegt demnach auch der
> Mitstörerhaftung.
> Jeder kann ja ohne sein wissen theoretisch Illegales weiterleiten.
> Man nehme z.B. den Fall, dass ein Rechteinhaber in der internen
> Suchmaschine nach seiner Musik/Film/Was auch immer sucht und einfach simpel
> über netstat/wireshark oder sonstwas mitschreibt, von wem er die Datei
> bekommt.
> Derjenige mag zwar nicht die Quelle der Datei sein, aber immerhin ein
> Weiterleiter und somit Mitstörer.
> Oder sehe ich das falsch?
deshalb sind die Verbindungen auch verschlüsselt ;-).
Deswegen wurde aber noch niemand abgemahnt oder verklagt, sondern immer nur wegen der "Verbreitung", weil man im P2P eben immer auch Uploader ist. Ins Schleudern gekommen sind ja schon einige Abmahnanwälte bei Filesharern, die ihre Clients auf "leeching only" (kein Upload) modifiziert hatten und das auch glaubhaft beweisen konnten. Dann besteht nämlich der gesamte "Schaden" im Gegenwert EINER einzigen Kopie (z.B. 19,90 für einen Kinofilm oder 49,90 für ein Game). Und die tollen Fantasiewerte von 10000 $ pro Film oder Musikstück sind unhaltbar, da nichts verbreitet wurde.
Bei I2P oder GNUnet sind die IP-Adressen für die "Fahnder" eben nicht oder nur mit großem Aufwand (der wiederrum illegales Cracken beinhaltet --> Beweise ungültig!) sichtbar. Das Tempo wird aber wohl noch grausamer sein als "normales" P2P....
Mitstörer schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> So wie ich das sehe macht sich aber doch jeder, der an dem Flohmarkt
> teilnimmt potenziell als Mitstörer schuldig und unterliegt demnach auch der
> Mitstörerhaftung.
> Jeder kann ja ohne sein wissen theoretisch Hehlerware anbieten.
> Man nehme z.B. den Fall, dass ein Rechteinhaber auf dem Flohmarkt
> nach seiner Musik/Film/Was auch immer sucht und einfach simpel
> über PDA/Gameboy/iPhone oder sonstwas mitschreibt, von wem er die DVD
> bekommt.
> Derjenige kann sich ja vorher den Datenträger auf die Festplatte kopiert haben oder
> hat ihn irgendwo geklaut oder von Diebesgut bekommen und ist dann immerhin ein
> Weiterleiter und somit Mitstörer.
> Oder sehe ich das falsch?
Habs mal korrigiert.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 01.01.10 19:34 durch Wikifan.
Kommentare: 222 | letzter Beitrag 26.05. 23:51
Kommentare: 216 | letzter Beitrag 00:27 Uhr
Kommentare: 160 | letzter Beitrag 26.05. 23:16
Kommentare: 93 | letzter Beitrag 26.05. 19:45
Kommentare: 68 | letzter Beitrag 25.05. 12:17
E-Mail an news@golem.de

Laut Apple-Zulieferern wird das iPhone 5 mit einem neuartigen In-Cell-Touchscreen ausgerüstet. Als Hersteller soll Sony infrage kommen. Bislang hieß es, dass Apple Sharp und Toshiba bevorzugen würde.

Der japanische Spieldesigner Goichi Suda - Fans sagen schlicht "Suda 51" - ist für schräge Actionspiele bekannt. Sein nächstes Werk schickt ein scheinbar braves Schulmädchen in den Kampf gegen Zombies.

Weitgehend unbemerkt hat der US-Händler Tigerdirect die ersten Chromebox-Systeme von Google ausgeliefert. Für 330 US-Dollar bekommt der Nutzer recht gute Hardware in Nettop-Form, die sehr viel leistungsfähiger ist als die des Chromebook mit ChromeOS.

Ein britisches Blog will erfahren haben, dass Facebook den norwegischen Browserhersteller Opera Software kaufen will. Beide Unternehmen wollen sich dazu nicht äußern.

Am 26. Mai 2012 treten neue Datenschutzregeln der EU in Kraft. Websitebetreiber und Werbenetzwerke müssen Nutzer um Erlaubnis fragen, wenn sie Cookies setzen.

Libreoffice könne mehr als Openoffice und biete Entwicklern zudem Vorteile, sagte Michael Meeks auf dem Linuxtag 2012. Außerdem spricht er mit Golem.de über Libreoffice-Online, woran er derzeit arbeitet.