müssen hier nicht auch die Gesichter unkenntlich gemacht werden, oder sind das alles Statisten?
nö, müssen nicht. Wenn du eine Hausfassade photografierst und jemand läuft durchs Bild musst du nichts unkenntlich machen
Nein, müssen nicht.
Das sind einfach nur Fotos von Picassa die zusammen dargestellt werden.
Tjoa... und nun solltest du dich fragen wieso sich in D alles so über Google Street View aufregen ^^
Nein Google muß dies bis dato tatsächlich nicht, du kannst allenfalls die jeweiligen Anbieter zu Verantwortung ziehen. Und ja, dies ist möglich im Gegensatz zu den Aussagen einiger Unbedarfter hier.
Nennt sich das Recht am eigenen Bild und dieser Tatbestand beginnt - o Wunder - bei der Erkennbarkeit. Da ich kein Jurist bin kann ich die diese oder jene Ausnahme wiedergeben, weiß aber aus eigener Erfahrung, daß selbst ein Passant, der beispielsweise auf einer Frontalaufnahme eines Hauses abgelichtet wird, seine Rechte einfordern kann. Und das wird teuer :-)
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild#Erkennbarkeit
Wenns ein Suchbild wird, bei dem man raten muß, läuft sicherlich nichts. Allerdings sah ich zu genüge Bilder, die allesamt rechtlich beanstandbar sind.
xsosos schrieb:
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> Nein, müssen nicht.
>
> Das sind einfach nur Fotos von Picassa die zusammen dargestellt werden.
Also meine Panoramio Fotos tauchen bei diesem Street View Ersatz auch auf, der Vollständigkeit halber mal erwähnt.
Wie schon gesagt wurde, ist das unkenntlich machen von Personen nicht nötig.
Grund dafür ist neben Pressefreiheit (z.B. wenn man etwas berichtet von einem Ereignis oder entsprechend etwas Dokumieren will und dabei halt auch unbeteiligte ins Bild geraten sollten) die sogenannte Panoramafreiheit
"Ohne Einwilligung erlaubt sind unter Anderem „Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen“ und „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben"
Mehr: http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
Droid schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Wie schon gesagt wurde, ist das unkenntlich machen von Personen nicht
> nötig.
>
> Grund dafür ist neben Pressefreiheit (z.B. wenn man etwas berichtet von
> einem Ereignis oder entsprechend etwas Dokumieren will und dabei halt auch
> unbeteiligte ins Bild geraten sollten) die sogenannte Panoramafreiheit
>
> "Ohne Einwilligung erlaubt sind unter Anderem „Bilder, auf denen die
> Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit
> erscheinen“ und „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen
> Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben"
>
> Mehr: de.wikipedia.org
http://www.rechtambild.de/2010/06/rechtliche-fragen-rund-um-das-model-property-release/
http://www.rechtambild.de/2010/04/das-berechtigte-interesse-im-sinne-des-%C2%A7-23-abs-2-kug/
So einfach ist es eben überhaupt nicht, es existiert da kein Persilschein für Medien. Und nur weil viele es einfach tun, erlangt der Vorgang kein Plus an Rechtssicherheit!
http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/23.html
Desweiteren kompensiert die "Pressefreiheit" auch nicht automatisch verletzte Persönlichkeitsrechte:
http://www.rechtambild.de/2010/06/neue-urteile-in-der-urteilsdatenbank-3/
Willkür in de Medien, sowie die Wikipedia sind schlechte Ratgeber in der Praxis!
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