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über ne 2,5m-hecke fotografieren = öffentlich zugänglich?

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  1. über ne 2,5m-hecke fotografieren = öffentlich zugänglich?

    Autor dampfhammer 23.02.10 - 14:05

    is klar... normalerweise würde man spanner vermöbeln, die ne leiter anstellen. was macht man gegen google? steine werfen?

    ekelhafter verein.

  2. Re: über ne 2,5m-hecke fotografieren = öffentlich zugänglich?

    Autor blitzi 23.02.10 - 15:49

    Solange keine Gesichter zu erkennen sind (und die werden unkenntlich gemacht), können sie alles fotografieren, was sie wollen!

  3. Re: über ne 2,5m-hecke fotografieren = öffentlich zugänglich?

    Autor Googeliander 23.02.10 - 20:14

    Jupp wir können dich in deiner Wohnung beim ******* mit deiner Freundin fotografieren und die Gesichter unkenntlich machen und alles is gut!

  4. Re: über ne 2,5m-hecke fotografieren = öffentlich zugänglich?

    Autor Lollipop 23.02.10 - 21:04

    Googeliander schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Jupp wir können dich in deiner Wohnung beim ******* mit deiner Freundin
    > fotografieren und die Gesichter unkenntlich machen und alles is gut!


    Schonmal was von Vorhängen und gerade beim genannten Beispiel Rollläden gehört o_o? Mein Gott...

  5. Re: über ne 2,5m-hecke fotografieren = öffentlich zugänglich?

    Autor Fenstergucker 23.02.10 - 23:09

    bei Wikipedia heißt es hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit#Deutschland

    "Der Aufnahmestandpunkt muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Eine Leiter – auch wenn sie nicht dazu dienen sollte, über ein Hindernis hinwegzublicken – ist demnach genauso wenig zulässig wie ein Hubschrauber."

    Der Google-Kamerawagen mit 2,50-m-Stativ ist ja wohl ein Hilfsmittel, also IMHO illegal.

  6. Re: über ne 2,5m-hecke fotografieren = öffentlich zugänglich?

    Autor fotografierter 24.02.10 - 09:30

    Fenstergucker schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > Der Google-Kamerawagen mit 2,50-m-Stativ ist ja wohl ein Hilfsmittel, also
    > IMHO illegal.

    Welcher Google-Wagen hat sowas? Ich bin so einem Fahrzeug von Google mal begegnet, dürfte so etwa 1,5 Jahre her sein. Da waren ein paar Kameras auf dem Dach montiert und ein kleines Stativ-Ähnliches Konstrukt war da drunter. aber das war maximal auf Augenhöhe eines 2m Mannes, keine 2,50m+Auto

  7. Re: über ne 2,5m-hecke fotografieren = öffentlich zugänglich?

    Autor Falk D. 24.02.10 - 17:56

    fotografierter schrieb:

    >
    > Welcher Google-Wagen hat sowas? Ich bin so einem Fahrzeug von Google mal
    > begegnet, dürfte so etwa 1,5 Jahre her sein. Da waren ein paar Kameras auf
    > dem Dach montiert und ein kleines Stativ-Ähnliches Konstrukt war da
    > drunter. aber das war maximal auf Augenhöhe eines 2m Mannes, keine
    > 2,50m+Auto

    Die Übersichtskameras sind bei etwa 2,7m (9 ft) montiert. Der 2m-Mann muss dann ein 2,8m-Mann sein.
    Urteile zur Panoramafreiheit verbieten bereits höhere Stative und Hocker. Den Rest darf man sich denken. Ich hoffe, es hagelt Urheberrechtsklagen en masse, so dass Google den Dienst einpacken muss.
    Street-View ist bislang hochdefizitär und außer "netten" Spielereien konnten bislang nur Repo- und Scoringagenturen echten Nährwert darin finden. Der bislang durch die Bank weg fatale Ergebnisse für die Betroffenen hatte.

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